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   BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91   

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https://dejure.org/1992,1879
BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91 (https://dejure.org/1992,1879)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1992 - 1 BvR 394/91 (https://dejure.org/1992,1879)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 1 BvR 394/91 (https://dejure.org/1992,1879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Name - Vater - Kind - Nichteheliches - Namenserteilung - Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 58
  • NJW 1993, 583
  • FamRZ 1992, 1284
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91
    Diese Norm gewährleistet rechtliches Gehör nur vor Gericht, nicht aber vor einer Behörde (vgl. BVerfGE 27, 88 [103]).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91
    Mit der Erteilung seines Familiennamens gibt der Ehemann allerdings zugleich den Namen weiter, den auch seine Ehefrau als Ehenamen führt, so daß die Einbenennungsmöglichkeit das Persönlichkeitsrecht der Ehefrau berührt (vgl. BVerfGE 19, 177 [183 f.]).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auch wenn es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285), darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Wertung regelmäßig ihrerseits das Ergebnis einer Abwägung einander widerstreitender Interessen des Kindes ist.
  • BGH, 30.01.2002 - XII ZB 94/00

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die

    Auch wenn es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285), darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Wertung regelmäßig ihrerseits das Ergebnis einer Abwägung einander widerstreitender Interessen des Kindes ist.
  • OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05

    Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB

    Zwar entspricht es, wie das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des früheren Namensrechts entschieden hat, regelmäßig dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285).
  • AG Stuttgart, 19.07.2021 - 4 UR III 42/19

    Personenstandssache: Rechtswahländerung zur Änderung des Geburtsnamen des Kindes

    Das hiermit einhergehende Anliegen der Eltern, diesen Ehenamen auch dem Kind sowie künftigen Geschwistern als Familiennamen zu erteilen, steht im Einklang mit den gesetzgeberischen Motiven, die zur Ausgestaltung der Rechtswahl des Art. 10 Abs. 3 EGBGB durch das KindRG geführt haben (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2008, 64, beck-online, vgl. BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285).

    So stellt auch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Bereich der Einbenennung fest, dass es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285; BGH, B. v. 30.01.2002, Az. XII ZB 94/00).

  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08

    Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des

    Zwar entspricht es, wie das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des früheren Namensrechts entscheiden hat, regelmäßig dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (BVerfG FamRZ 1992, 1284).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Zwar entspricht es, wie das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des früheren Namensrechts entschieden hat, regelmäßig dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285).
  • OLG Koblenz, 24.09.1999 - 13 UF 414/99

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung bei unberechtigter Namensführung

    Regelmäßig entspricht es allerdings dem Wohl eines Kindes, das bei seiner Mutter aufwächst, am besten, wenn es den gleichen Namen wie seine Mutter führt (vgl. BVerfG, FamRZ 92, 1284).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Grundsätzlich entspricht es dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen wie die neue Familie, in der es lebt, zu tragen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1992, 1284 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Grundsätzlich entspricht es zwar dem Wohl des Kindes den gleichen Namen wie die neue Familie, in der er lebt, zu tragen (vgl. auch BVerfG NJW 1993, 583).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Auch wenn es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285), darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Wertung regelmäßig ihrerseits das Ergebnis einer Abwägung einander widerstreitender Interessen des Kindes ist.
  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

  • BFH, 19.08.1997 - VI R 46/97

    Anforderungen an schlüssige Darlegung eines Zulassungsgrundes einer Revision als

  • OLG Bamberg, 12.07.2021 - 7 WF 139/21

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung bei einer

  • OLG München, 24.01.1996 - 7 U 4907/95

    Gewerblicher Pachtvertrag: Fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher

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