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   BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00   

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BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00 (https://dejure.org/2000,3782)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 1 BvR 395/00 (https://dejure.org/2000,3782)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 1 BvR 395/00 (https://dejure.org/2000,3782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Hinterbliebenenversorgung - Soldat - Opferentschädigung - Sozialstaatsprinzip - Rechtsstaatsprinzip - Wehrdienst - Fürsorgepflicht - Dienstherr

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; SVG § 81 e; ; SVG § 81 e Abs. 13 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 a; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 81e
    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung für Entschädigungsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R -,.

    Da es mit der Verfassung in Einklang stehe, wenn diese völlig von einer sozialen Entschädigung ausgeschlossen werden, müsse erst recht die Festlegung eines Stichtags für den Leistungsbeginn möglich sein (Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 3/99 R).

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Deren Ausgestaltung obliegt aber im Wesentlichen dem Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 75, 348 ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Sozialstaatsprinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren (vgl. BVerfGE 94, 241 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verpflichtet zwar den Staat, für den Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen (vgl. BVerfGE 22, 180 ).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Die auf die Gewährung von Leistungen für die Zeit vom 1. August 1988 (Antragstellung) bis zum 28. Juli 1995 beschränkte Revision wies das Bundessozialgericht zurück (Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    b) Die Hinterbliebenenversorgung des Soldatenversorgungsgesetzes, zu der § 81 e SVG gehört, zählt zur gewährenden Staatstätigkeit, bei deren Ausgestaltung der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfGE 78, 104 ), der sich auch auf die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises erstreckt (vgl. BVerfGE 51, 295 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat oder ob für den gewählten Zeitpunkt sachlich einleuchtende Gründe fehlen (vgl. BVerfGE 47, 85 ; 80, 297 ).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Es enthält aber keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, wobei fundamentale Elemente des Rechtsstaats und die Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt bleiben müssen (vgl. BVerfGE 53, 115 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    b) Die Hinterbliebenenversorgung des Soldatenversorgungsgesetzes, zu der § 81 e SVG gehört, zählt zur gewährenden Staatstätigkeit, bei deren Ausgestaltung der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfGE 78, 104 ), der sich auch auf die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises erstreckt (vgl. BVerfGE 51, 295 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
    Es bestehen Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde den Begründungsanforderungen nach §§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, 92 BVerfGG genügt und dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Subsidiaritätsgrundsatz entspricht, wonach die behauptete Grundrechtswidrigkeit bereits vor den Fachgerichten geltend zu machen ist (vgl. BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

  • LSG Bayern, 12.01.1999 - L 15 VS 20/97
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Die genannten Normen begründen zwar für den Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag, der jedoch nicht geeignet ist, eine Verpflichtung des Staates zur Gewährung sozialer Leistungen in einem bestimmten Umfang zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2000, 1 BvR 395/00; BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R; beide ).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage:

    Zu einer Erstreckung der neuen Vergütungsregelung auf Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen sind, war der Gesetzgeber, dem bei der Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises im Rahmen seines Gestaltungsspielraums die Entscheidung obliegt, ob und inwieweit er - auch unter Berücksichtigung der Interessen der bei einer Erhöhung der Vergütungssätze wirtschaftlich letztlich belasteten Verbraucher (vgl. hierzu Büdenbender in Festschrift für Baur, 2002, S. 225, 240 ff.; Altrock/Oschmann/Theobald, aaO, § 21 Rn. 2) - die geänderte Gesetzeslage auf die vor ihrem Inkrafttreten verwirklichten Sachverhalte erstrecken will (BVerfG, NVwZ-RR 2001, 166, 167), hingegen nicht verpflichtet.
  • LSG Thüringen, 16.11.2010 - L 5 BL 100/07

    Aufhebung des Anspruchs auf Blindengeld durch das Thüringer Blindengeldgesetz

    Bei deren Ausgestaltung verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 13. Juli 2007, Az.: 1 BvR 395/00, m.w.N.), der weiter ist als etwa im Bereich der Eingriffsverwaltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86).

    Der Gestaltungsspielraum erstreckt sich auch auf die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2000, Az.: 1 BvR 395/00).

    Dies gilt auch für Ausgleichsleistungen in Fällen, denen ein besonders schweres Schicksal zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2007, Az.: 1 BvR 395/00).

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1931/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechtsstaatsprinzips durch

    Die Gestaltungsfreiheit bezieht sich auch auf die Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem er die Rechtsstellung der Opfer von Gewalttaten durch Gewährung von Leistungen verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2000 - 1 BvR 395/00 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 135/19
    Die genannten Normen begründen zwar für den Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag, der jedoch nicht geeignet ist, eine Verpflichtung des Staates zur Gewährung sozialer Leistungen in einem bestimmten Umfang zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2000 - 1 BvR 395/00 - BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - beide juris) .
  • VG Aachen, 24.10.2023 - 2 K 312/22

    Blindengeld; 60. Lebensjahr; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitsgrundsatz;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 1 BvR 395/00 - juris; Thüringer LSG, Urteil vom 16. November 2010 - L 5 BL 100/07 -, juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 R 976/09
    Aus diesem folgen keine sozialgrundrechtlichen Gewährleistungen (Scholz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 12a Rdnr. 47; offengelassen in BVerfG SozR 3-3200 § 81e Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 2981/15
    Die genannten Normen begründen zwar für den Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag, der jedoch nicht geeignet ist, eine Verpflichtung des Staates zur Gewährung sozialer Leistungen in einem bestimmten Umfang zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2000, 1 BvR 395/00; BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R; beide (juris)).
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