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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87   

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https://dejure.org/1990,3
BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
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Josephine Mutzenbacher

Art. 5 Abs. 3 GG, Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung, §§ 6, 9 GjS

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Josephine Mutzenbacher

  • Wolters Kluwer

    Pornographie - Roman - Pornographisch - Jugendschutz - Beisitzer - Bundesprüfstelle

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Josefine Mutzenbacher

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 S. 1, 6 Abs. 2, 19 Abs. 1 S. 2, Abs. 4, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Roman aufgrund von Jugendschutzgründen indiziert werden?

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Grundrechtsverwirklichung durch pluralistische Entscheidungsgremien ("Mutzenbacher")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kunstfreiheit und Pornographie - Josefine Mutzenbacher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 18.01.1991)

    Das erstaunliche Urteil zu Pornographie und Kunst - Lex mihi ars

  • juraexamen.info (Leitsatz)

    Josephine Mutzenbacher

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 130
  • NJW 1991, 1471
  • NVwZ 1991, 663 (Ls.)
  • NStZ 1991, 188
  • FamRZ 1991, 413 (Ls.)
  • DVBl 1991, 261
  • ZUM 1991, 310
  • afp 1991, 379
 
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Wird zitiert von ... (559)

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87   

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https://dejure.org/1992,2205
BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de

    Begriff der "notwendigen Auslagen" im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines zweiten Verfahrensbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Kostenerstattung - Kosten für zweiten Anwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 270
  • NJW 1993, 1460
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.2015 - 1 VB 15/13

    Zu der Frage der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im

    Zwar sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 270 - Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 -, Juris Rn. 6; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu-Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 69 ).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
    Zwar sind die genannten Vorschriften im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind bei der Frage nach der Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Rechtsanwälte auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht in besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren (BVerfGE 68, 237) oder in Fällen geboten, die spezielle Rechtskenntnisse verlangen (BVerfGE 87, 270), und zwar auch dann nicht, wenn die Partei keinen Rechtsanwalt gefunden haben sollte, der ihre Vertretung für die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung übernehmen wollte (OLG Celle NJW 1969, 328).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 VB 50/17

    Zurückweisung einer Kostenbeschwerde im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    4 Notwendige Auslagen im Sinne von § 60 Abs. 3 VerfGHG sind diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof entstanden sind (vgl. zu § 34a Abs. 2 BVerfGG BVerfGE 87, 270 [272] - Juris Rn. 5).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Dass die Inanspruchnahme eines weiteren Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung kostenrechtlich als notwendig anerkannt wird, stellt eine absolute Ausnahme dar und bedarf des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände (vgl. BVerfG NJW 1978, 258; BVerfG NJW 1993, 1460).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

    Soweit das Bundesverfassungsgericht im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Erstattungsfähigkeit mehrerer Prozessbevollmächtigter anerkennt (BVerfG, Beschluss vom 03. April 1990 - 1 BvR 269/83 - BVerfGE 81, 387-391; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07. Dezember 1977 - 1 BvR 148/75 - BVerfGE 46, 321 ; Beschluss vom 03. November 1992, 1 BvR 402/87, BVerfGE 87, 270, und Beschluss vom 22. Juni 1998 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 98, 163-169), ist dies mit den Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens und insbesondere der besonderen Bestimmung des § 34 BVerfGG begründet worden.
  • LAG Hessen, 23.11.2010 - 13 Ta 395/10

    Kostenfestsetzung - Mehrkosten für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

  • VGH Bayern, 26.07.1999 - 1 C 99.1356

    Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels

  • BPatG, 27.11.2014 - 35 W (pat) 5/12

    Kostenfestsetzung i.R.e. Antrags auf Löschung des Gebrauchsmusters " Vorrichtung

  • BPatG, 22.03.2012 - 35 W (pat) 410/08
  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
  • BPatG, 07.04.2010 - 35 W (pat) 34/09
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.1991 - 1 BvR 402/87   

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BVerfG, 16.08.1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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