Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 03.11.1992 | BVerfG, 16.08.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87   

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https://dejure.org/1990,3
BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1990,3)
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Josephine Mutzenbacher

Art. 5 Abs. 3 GG, Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung, §§ 6, 9 GjS

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Josephine Mutzenbacher

  • Wolters Kluwer

    Pornographie - Roman - Pornographisch - Jugendschutz - Beisitzer - Bundesprüfstelle

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Josefine Mutzenbacher

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 S. 1, 6 Abs. 2, 19 Abs. 1 S. 2, Abs. 4, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Roman aufgrund von Jugendschutzgründen indiziert werden?

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Grundrechtsverwirklichung durch pluralistische Entscheidungsgremien ("Mutzenbacher")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kunstfreiheit und Pornographie - Josefine Mutzenbacher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 18.01.1991)

    Das erstaunliche Urteil zu Pornographie und Kunst - Lex mihi ars

  • juraexamen.info (Leitsatz)

    Josephine Mutzenbacher

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 130
  • NJW 1991, 1471
  • NVwZ 1991, 663 (Ls.)
  • NStZ 1991, 188
  • FamRZ 1991, 413 (Ls.)
  • DVBl 1991, 261
  • ZUM 1991, 310
  • afp 1991, 379
 
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Wird zitiert von ... (582)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
    Das Werk weist aber die der Kunst eigenen Strukturmerkmale auf: Es ist Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors in der literarischen Form des Romans zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 30, 173 [188 f.]; 67, 213 [226]).

    Diese finden sich jedoch in den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch in sonstigen Rechtsgütern, sofern diese gleichfalls mit Verfassungsrang ausgestattet sind (BVerfGE 30, 173 [193]; st. Rspr.).

    Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu (BVerfGE 30, 173 [199]).

    Sie wird um so eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die den Jugendlichen gefährdenden Darstellungen künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerkes eingebettet sind (vgl. BVerfGE 30, 173 [195]).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
    Das Werk weist aber die der Kunst eigenen Strukturmerkmale auf: Es ist Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors in der literarischen Form des Romans zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 30, 173 [188 f.]; 67, 213 [226]).

    Die Kunsteigenschaft beurteilt sich vielmehr nach den in BVerfGE 67, 213 (226 f.) aufgeführten Kriterien.

    Ein solcher Eingriff ist vielmehr auch bei anderen Entscheidungen von Staatsorganen anzunehmen, wenn diese geeignet sind, über den konkreten Fall hinaus präventive Wirkungen zu entfalten, das heißt in künftigen Fällen die Bereitschaft mindern können, von dem betroffenen Grundrecht Gebrauch zu machen (vgl. u.a. BVerfGE 43, 130 [135 f.]; 67, 213 [222 f.]; 75, 369 [376]; 77, 240 [250 f.]).

    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anachronistischen Zug (BVerfGE 67, 213 [228]) herleiten.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
    In einer solchen wissenschaftlich ungeklärten Situation ist der Gesetzgeber befugt, die Gefahrenlagen und Risiken abzuschätzen und zu entscheiden, ob er Maßnahmen ergreifen will oder nicht (vgl. BVerfGE 49, 89 [131 f.]).

    a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 [158]; 34, 52 [60]; 34, 165 [192 f.]; 45, 400 [417]; 47, 46 [78 f.]; 49, 89 [127]).

    Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie weit diese Regelungen im einzelnen gehen müssen (vgl. BVerfGE 34, 165 [192]; 49, 89 [127 u. 129]; 57, 295 [327]).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 83, 130 ; 119, 394 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Dies ist der Fall, wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens gegenüber den Nachteilen überwiegen, die mit der vorläufigen Weitergeltung verbunden wären (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 61, 319 ; 83, 130 ; 85, 386 ; 87, 153 ; 128, 282 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Angesichts der erheblichen Unsicherheit, die der IPCC selbst durch die Angabe von Spannbreiten und Ungewissheiten dokumentiert hat, bleibt dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner grundrechtlichen Schutzpflicht derzeit jedoch ein erheblicher Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ), zumal er die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes auch mit entgegenstehenden Belangen in Einklang zu bringen hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ).

    Weil bei der exakten Quantifizierung des Zusammenhangs zwischen CO 2 -Emissionen und Erderwärmung Unsicherheiten verbleiben, lässt Art. 20a GG der Gesetzgebung zwar Wertungsspielräume (vgl. BVerfGE 128, 1 ; siehe auch zu den Grundrechten BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87   

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https://dejure.org/1992,2205
BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de

    Begriff der "notwendigen Auslagen" im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines zweiten Verfahrensbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Kostenerstattung - Kosten für zweiten Anwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 270
  • NJW 1993, 1460
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 27.85

    Jugendschutz und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 27.85 -,.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Darüber hinaus beanstandete sie, daß der Gesetzgeber die Zusammensetzung der Bundesprüfstelle in verfassungsrechtlich unzureichender Weise geregelt habe (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Notwendige Auslagen sind Kosten, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ; 99, 46 ).

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).

  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.2015 - 1 VB 15/13

    Zu der Frage der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im

    Zwar sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 270 - Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 -, Juris Rn. 6; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu-Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 69 ).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
    Zwar sind die genannten Vorschriften im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind bei der Frage nach der Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Rechtsanwälte auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht in besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren (BVerfGE 68, 237) oder in Fällen geboten, die spezielle Rechtskenntnisse verlangen (BVerfGE 87, 270), und zwar auch dann nicht, wenn die Partei keinen Rechtsanwalt gefunden haben sollte, der ihre Vertretung für die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung übernehmen wollte (OLG Celle NJW 1969, 328).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 VB 50/17

    Zurückweisung einer Kostenbeschwerde im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    4 Notwendige Auslagen im Sinne von § 60 Abs. 3 VerfGHG sind diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof entstanden sind (vgl. zu § 34a Abs. 2 BVerfGG BVerfGE 87, 270 [272] - Juris Rn. 5).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Dass die Inanspruchnahme eines weiteren Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung kostenrechtlich als notwendig anerkannt wird, stellt eine absolute Ausnahme dar und bedarf des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände (vgl. BVerfG NJW 1978, 258; BVerfG NJW 1993, 1460).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

  • LAG Hessen, 23.11.2010 - 13 Ta 395/10

    Kostenfestsetzung - Mehrkosten für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

  • VGH Bayern, 26.07.1999 - 1 C 99.1356

    Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels

  • BPatG, 27.11.2014 - 35 W (pat) 5/12

    Kostenfestsetzung i.R.e. Antrags auf Löschung des Gebrauchsmusters " Vorrichtung

  • BPatG, 22.03.2012 - 35 W (pat) 410/08
  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
  • BPatG, 07.04.2010 - 35 W (pat) 34/09
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.1991 - 1 BvR 402/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,24103
BVerfG, 16.08.1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1991 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1991,24103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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