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   BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20   

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BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2021,12466)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2021,12466)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2021,12466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur Entlassung einer Mutter als Betreuerin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Schutzes des Verhältnisses zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern gem Art 6 Abs 1 GG bei der Entscheidung über die Person des Betreuers gem § 1897 BGB - hier: Grundrechtsverletzung durch Entlassung der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Schutzes des Verhältnisses zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern gem Art 6 Abs 1 GG bei der Entscheidung über die Person des Betreuers gem § 1897 BGB - hier: Grundrechtsverletzung durch Entlassung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mutter einer Betreuten als Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde in einem betreuungsrechtlichen Verfahren wegen der Entlassung als Betreuerin wegen Ungeeignetheit; Geltendmachung der Verletzung in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG unter ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Schutzes des Verhältnisses zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern gem Art 6 Abs 1 GG bei der Entscheidung über die Person des Betreuers gem § 1897 BGB - hier: Grundrechtsverletzung durch Entlassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur Entlassung einer Mutter als Betreuerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mutter als Betreuerin - und ihre Entlassung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Entlassung einer Mutter als Betreuerin

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Entlassung einer Mutter als Betreuerin

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schutz des Familiengrundrechts gilt auch für die Bestellung einer Betreuer/in

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Betreuer-Auswahl Familiengrundrecht beachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur Entlassung einer Mutter als Betreuerin - Urteil des LG verletzt Beschwerdeführer nicht in Grundrechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2355
  • FamRZ 2021, 1055
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Die Freiheitsgrundrechte schließen das Recht ein, von der Freiheit einen Gebrauch zu machen, der in den Augen Dritter den wohlverstandenen Interessen des Grundrechtsträgers zuwiderläuft (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    Denn in diesem Fall liegt eine gegenüber der Betreuungsbedürftigkeit gesteigerte, spezifische Hilfsbedürftigkeit vor, die ein staatliches Eingreifen in weiterem Umgange erforderlich macht, als dies bei betreuungsbedürftigen Personen der Fall ist, die in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit nicht eingeschränkt sind (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    Zwar ist in diesem Fall auch der vorhandene natürliche Wille Ausdruck des durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützten Selbstbestimmungsrechts (vgl. BVerfGE 142, 313 ) und als solcher angemessen zu berücksichtigen.

    (4) Dem stehen auch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 128, 28 ; 142, 313 ), nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass den Konventionsbestimmungen kein grundsätzliches Verbot für Maßnahmen entnommen werden kann, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen vorgenommen werden und an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen (vgl. für die Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 und für die Fixierung BVerfGE 149, 293 ).

    Die Vertragsstaaten sind gemäß Art. 12 Abs. 4 Satz 2 BRK allerdings verpflichtet, geeignete Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit vorzusehen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

    Verfassungsrechtlichen Schutz genießt insofern die familiäre Verantwortlichkeit füreinander, die von der wechselseitigen Pflicht von Eltern wie Kindern zu Beistand und Rücksichtnahme geprägt ist, wie es auch der Gesetzgeber als Leitbild der Eltern-Kind-Beziehung in § 1618a BGB statuiert hat (vgl. BVerfGE 57, 170 ).

    Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.) und erfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).

    Sie zeichnen sich durch schicksalhafte Gegebenheit aus und können von besonderer Nähe und Zuneigung, von Verantwortungsbewusstsein und Beistandsbereitschaft geprägt sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

    Im Zusammenleben der Eltern mit ihren heranwachsenden Kindern entfaltet die familiäre Gemeinschaft besondere Bedeutung, weil die leibliche und seelische Entwicklung der prinzipiell schutzbedürftigen Kinder in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage findet (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 133, 59 ).

    Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.) und erfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).

    Mit der Auflösung der Hausgemeinschaft kann sich die Familie sodann zur bloßen Begegnungsgemeinschaft wandeln, bei der Eltern und Kinder nur den gelegentlichen Umgang pflegen (vgl. BVerfGE 80, 81 ).

  • BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

    Art. 6 Abs. 2 GG garantiert zudem den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das des Schutzes und der Hilfe bedürftige Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 33, 236 ).

    Diese Verfassungsgrundsätze gebieten eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind, sofern keine Interessenkollisionen bestehen oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt (vgl. BVerfGE 33, 236 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass den Konventionsbestimmungen kein grundsätzliches Verbot für Maßnahmen entnommen werden kann, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen vorgenommen werden und an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen (vgl. für die Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 und für die Fixierung BVerfGE 149, 293 ).

    Die Vertragsstaaten sind gemäß Art. 12 Abs. 4 Satz 2 BRK allerdings verpflichtet, geeignete Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit vorzusehen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Daher erfordert ein solcher Vorschlag auch weder Geschäftsfähigkeit noch Einsichtsfähigkeit der Betroffenen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 -, NJW 2011, S. 925 f. ).

    Denn die Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn die Betroffene selbst diese Angehörige ausdrücklich als Betreuerin ihrer Wahl benannt hat (vgl. zur Bestellung eines volljährigen Kindes zum Betreuer der an Demenz erkrankten Mutter: BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 -, NJW 2011, S. 925 ).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass den Konventionsbestimmungen kein grundsätzliches Verbot für Maßnahmen entnommen werden kann, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen vorgenommen werden und an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen (vgl. für die Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 und für die Fixierung BVerfGE 149, 293 ).

    Die Vertragsstaaten sind gemäß Art. 12 Abs. 4 Satz 2 BRK allerdings verpflichtet, geeignete Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit vorzusehen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

    Sie zeichnen sich durch schicksalhafte Gegebenheit aus und können von besonderer Nähe und Zuneigung, von Verantwortungsbewusstsein und Beistandsbereitschaft geprägt sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und ihren (volljährigen) Kindern sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 33, 236 .; 57, 170 ; 80, 81 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

    Diese Verfassungsgrundsätze gebieten eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind, sofern keine Interessenkollisionen bestehen oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt (vgl. BVerfGE 33, 236 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
    Im Zusammenleben der Eltern mit ihren heranwachsenden Kindern entfaltet die familiäre Gemeinschaft besondere Bedeutung, weil die leibliche und seelische Entwicklung der prinzipiell schutzbedürftigen Kinder in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage findet (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 133, 59 ).

    Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.) und erfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

  • BGH, 22.04.2015 - XII ZB 577/14

    Betreuerbestellungsverfahren: Notwendige Prüfung der Bestellung eines

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

  • BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entlassung als Betreuer

    Nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung (vgl. §§ 1901 ff. BGB) ist der Wille einer betreuten Person wegen ihres grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts für den Betreuer und die staatlichen Organe handlungsleitend (vgl. BVerfGE 142, 313 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als

    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführenden unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2021 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -) eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung als Willkürverbot.

    Inhalt und Tragweite des durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzes der Familie im Hinblick auf die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und zwischen nahen Verwandten sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 112, 332 ; 133, 59 ; 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 16 ff.).

    Art. 6 Abs. 1 GG gebietet eine bevorzugte Berücksichtigung der (nahen) Familienangehörigen jedenfalls dann, wenn eine tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindung besteht (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 20).

    Dabei ist auch die Regelung des § 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB einzubeziehen, wonach eine weitere Person als Mitbetreuer bestellt werden kann, um der fehlenden Eignung hinsichtlich (nur) einzelner Aufgabenkreise Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 34; BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - XII ZB 577/14 -, NJW 2015, S. 1876 ).

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem

    Zwar sind die in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Grundsätze bei der Auslegung des einfachen Rechts zu beachten (vgl. BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Das Verwaltungsgericht hat die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention zum einen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 36) als Auslegungshilfe bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Benachteiligungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG herangezogen (S. 9 f. UA) und zum anderen - namentlich Art. 9 Abs. 1 und Art. 19 lit c UN-BRK - unmittelbar geprüft und einen unmittelbaren Anspruch des Klägers gegenüber der Beklagten aus dem Abkommen verneint (S. 14 UA).

    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht die UN-Behindertenrechtskonvention mit der Zustimmung des Bundesgesetzgebers nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG im Rang eines förmlichen Bundesgesetzes; darüber hinaus besitzt sie verfassungsrechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 36).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die

    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).

    In Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 16; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 34).

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Das Familiengrundrecht garantiert auch das Zusammenleben der Familienmitglieder und die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl BVerfG Beschluss vom 31.3.2021 - 1 BvR 413/20 - juris RdNr 17 mwN) .
  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Der grundrechtliche Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst zwar auch familiäre Bindungen des volljährigen Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

    Ihnen darf in der grundrechtlich gebotenen Abwägung jedoch regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen werden als im Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern, da die Beistandsgemeinschaft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern in der Regel mit Volljährigkeit zu einer Hausgemeinschaft, in der die Regeln des Zusammenwohnens gewahrt wird, und im Übrigen zu einer Begegnungsgemeinschaft werden (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23

    Widerruf einer Duldung; faktischer Inländer

    Der grundrechtliche Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst zwar etwa auch familiäre Bindungen des volljährigen Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

    Ihnen darf in der grundrechtlich gebotenen Abwägung jedoch regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen werden als im Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

    Zwar erfasst der grundrechtliche Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auch die familiären Bindungen des volljährigen Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 09.09.2021 - W 2 E 21.1145

    Gebärdensprache, Nachteilsausgleich, Befreiung von zweiter Fremdsprache,

    Denn danach hat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zwar Gesetzeskraft und kann als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden (vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2021 - 1 BvR 413/20 - juris Rn. 36).
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BVerfG, 24.01.2024 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2024,3882)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2024 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2024,3882)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2024,3882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfassungsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2024 - 1 BvR 413/20
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 413/20   

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BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2020,88691)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2020,88691)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 413/20 (https://dejure.org/2020,88691)
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