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   BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95   

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BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95 (https://dejure.org/1995,1552)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 1 BvR 414/95 (https://dejure.org/1995,1552)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 (https://dejure.org/1995,1552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Fehlende Unterschrift auf persönlich zum Absenden übergebenem Fax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung fristwahrender Schriftsätze - Zuverlässige Bürokraft - Mitverschulden des Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 309
  • NZA 1996, 111
  • VersR 1996, 605
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Der Anwalt muß allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, daß bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (BGH, NJW 1985, S. 1226 m.w.N.; BAG, AP Nr. 44 und 66 zu § 233 ZPO).

    Daß in einem solchen Fall ein der Partei zurechenbares Verschulden des Rechtsanwalts vorliegt, entspricht ebenfalls höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, NJW 1985, S. 1226 [1227]).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Die Gerichte dürfen bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, daher nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Die Gerichte dürfen bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, daher nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Es widerspricht aber rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem rechtsuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers nicht rechnen mußte (BVerfGE 79, 372 [376 f.]).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Gleiches gilt für das Absenden eines Telefaxes (BGH, NJW 1994, S. 329).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385]; stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385]; stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an

    Zwar ist der bloße Versand der (qualifiziert signierten, § 130a Abs. 3 ZPO) beA-Nachricht durch eine Kanzleiangestellte nicht vom Rechtsanwalt zu kontrollieren und stellt ein diesbezüglicher Fehler der Angestellten ein schlichtes, der Partei nicht zuzurechnendes und bei fehlendem eigenen Verschulden des Rechtsanwalts - etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens - ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegenstehendes Büroversehen dar (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1996, 309; BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5; vom 29. Oktober 2019 - VIII ZR 103/18 und VIII ZR 104/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 15 [zum Postversand]; vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11; vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 60/22, NJW 2024, 83 Rn. 25).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Das gilt auch für die Übermittlung einer Berufungsschrift mittels eines Telefaxes (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - NJW 1994, 329; BVerfG NJW 1996, 309).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZB 20/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Ausführung von Einzelanweisungen

    Dies gilt auch für die Übermittlung einer Berufungsbegründungsschrift mittels eines Telefaxgerätes (BGH, Beschl. v. 4. April 2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429, 1430; v. 28.0ktober 1993 - VII ZB 22/93, NJW 1994, 329; BVerfG, Beschl. v. 27. September 1995 - 1 BvR 414/95, NJW 1996, 309, 310).

    Fehler des Büropersonals, die nicht auf eigenes Verschulden des Rechtsanwalts zurückzuführen sind, hat die Partei nicht zu vertreten (BVerfG, Beschl. v. 27. September 1995 aaO; BGH, Beschl. v. 28.Oktober 1993 aaO).

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Der Anwalt muss allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden ( BVerfG 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 45; BVerfG 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 - NZA 2002, 922 ).
  • BGH, 28.01.2021 - III ZB 86/19

    Wiedereinsetzung, Unterschriftenkontrolle

    Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2006 - III ZB 134/05, NJW 2006, 2414 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - VIII ZB 31/88, NJW 1989, 589, 590 und vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9 mwN), gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999 und Beschluss vom 15. Juli 2014 aaO; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 309 f).
  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    a) Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995, 1 BvR 414/95, und vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, AP Nr. 45 und 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 22 ZB 13.1068

    Antrag auf Zulassung der Berufung; unterbliebene handschriftliche Unterzeichnung

    Die Überprüfung bestimmender Schriftsätze darauf, ob sie mit der erforderlichen Unterschrift versehen wurden, darf er vielmehr auch seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, B.v. 27.9.1995 - 1 BvR 414/95 - NJW 1996, 309; B.v. 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01 - juris Rn. 19; ähnlich BFH, B.v. 14.12.1994 - X R 176/93 - juris Rn. 8; BGH, U.v. 6.12.1995 - VIII ZR 12/95 - NJW 1996, 998/999).

    In einem solchen Fall muss der Rechtsanwalt jedoch durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (BVerfG, B.v. 27.9.1995 - 1 BvR 414/95 - a.a.O.; B.v. 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01 - a.a.O.; BGH, U.v. 6.12.1995 - VIII ZR 12/95 - a.a.O. mit umfangreichen Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts).

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Das gilt auch für die Übermittlung einer Berufungsschrift mittels eines Telefaxes (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - NJW 1994, 329; BVerfG NJW 1996, 309).
  • OLG Köln, 25.04.2001 - 16 Wx 29/01

    WEG : Regelung der Aufzugbenutzung

    In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht rechtzeitig eingereichten Rechtsmittelschrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 998, 999; 1994, 3235; BVerfG NJW 1996, 309).
  • OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96

    Voraussetzungen für einen Vergleich im Sinne des § 127a BGB

  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 190/09

    Versäumung einer Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2011 - 4 U 148/10

    Berufungsbegründungsfrist: Versäumung der Frist wegen Unterschrift des

  • LAG Köln, 16.05.2007 - 4 Ta 72/07

    Nachträgliche Klagezulassung; Fehlen einer Unterschrift

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2007 - 8 UF 247/07

    Wiedereinsetzung bei fehlender Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • LAG Köln, 20.12.2001 - 4 Ta 270/01

    Nachträgliche Klagezulassung

  • OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02

    Haftung des Rechtsanwalts: Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 5 Sa 68/01

    Außerordentliche Änderungskündigung und Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl;

  • BGH, 15.04.1997 - VI ZB 7/97

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der

  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 2 K 16.02202

    Abschlussprüfung zum Kaufmann für Bürokommunikation

  • ArbG Hanau, 30.05.1996 - 2 Ca 579/95

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach fehlgeleitetem

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