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   BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77   

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BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77 (https://dejure.org/1978,16429)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1978 - 1 BvR 425/77 (https://dejure.org/1978,16429)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 (https://dejure.org/1978,16429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1979, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Es hat in einem Beschluß vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 - (JR 1979, 28 mit Anm. von Bruns) festgestellt, daß § 212 Abs. 2 StGB mit dem Grundsatz vereinbar ist und es hat mit Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 983/78 - (BVerfGE 50, 5 ), in einem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutigen Fall der Heimtücke gebilligt, daß das Schwurgericht dieses Mordmerkmal angenommen und den erheblich vermindert schuldfähigen Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, obgleich er "lediglich das Überraschungsmoment", nicht aber "vorhandenes Vertrauen" (Gesichtspunkte, denen insbesondere von Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 211 Rdn. 26 die Bedeutung von Abgrenzungskriterien beigelegt wird) ausnutze.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Denn es ist, zumal angesichts weniger strenger Maßstäbe im Vergleich zur Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters (vgl. BVerfG JR 1979, 28), nicht ersichtlich, daß sich aus dem beanstandeten Prozeßverhalten des Staatsanwalts T. oder aus den persönlichen leidvollen Erfahrungen des Staatsanwalts Dr. B mit der DDR-Strafjustiz (vgl. dazu BGHSt 39, 168, 177) Umstände herleiten ließen, die das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren bei Mitwirkung jener Staatsanwälte als Sitzungsvertreter beeinträchtigten.
  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Diese Auffassung ist entgegen der Ansicht der Verteidigung durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 - nicht überholt.
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Es hat nur nachzuprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638 mit Bestätigung durch BVerfG JR 1979, 28; zu den Grundsätzen der Strafzumessung vgl. BGHSt 34, 345).
  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311; Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2335/07

    Erschöpfung des Rechtswegs; Tätigkeit eines befangenen Staatsanwalts

    Selbst wenn man davon ausginge, dass das Recht auf ein faires Verfahren berührt sein könnte, wenn ein befangener Staatsanwalt weiterhin in der Hauptverhandlung als Sitzungsvertreter tätig wird (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 -, JR 1979, S. 28), bedeutet dies nicht, dass die Nichtabberufung eines Staatsanwalts durch den Dienstvorgesetzten eine unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Entscheidung wäre.
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 1. Juli 1981; siehe auch Bruns JR 1979, 28 [29]) ist für die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags jedoch weiterhin erforderlich, dass " das Minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit ausgeglichen wird ".
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Entsprechendes gilt, wenn der Staatsanwalt seine Pflicht zur Objektivität nachhaltig und schwer verletzt hat oder durch sonstiges Verhalten dem Beschuldigten hinreichend Grund zu seiner Besorgnis der Befangenheit geboten hat (BVerfG JR 1979, 28; BGH NJW 1984, 1908).
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