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   BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13   

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BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13 (https://dejure.org/2018,36406)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 1 BvR 426/13 (https://dejure.org/2018,36406)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13 (https://dejure.org/2018,36406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: Hinweis auf die Verteilung der Darlegungslast und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine gerichtliche Hinweispflicht bzgl der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts im arbeitsgerichtlichen Verfahren - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: Hinweis auf die Verteilung der Darlegungslast und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine gerichtliche Hinweispflicht bzgl der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts im arbeitsgerichtlichen Verfahren - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnwucher - und die Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Doch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 98, 218 ).

    Doch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
    Doch auch dann müsse sich ein Arbeitgeber nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, dass ein solches Missverhältnis vorliege (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 -, BAGE 130, 338, Rn. 17 und Rn. 27).
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
    das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 -.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
    Danach ist darzulegen, aus welchen Anknüpfungstatsachen sich ergibt, dass sich ein Arbeitgeber nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, welches den Tatbestand des Wuchers oder wucherähnlichen Geschäfts erfüllt (vgl. nunmehr BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 -, BAGE 141, 348, Rn. 36).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Auf eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bekannte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast muss das Gericht nicht hinweisen (BVerfG Beschluss vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13, juris).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Auf eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bekannte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast muss das Gericht nicht hinweisen (BVerfG Beschluss vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13, juris).
  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der

    Dies fiele - wie hier nicht ersichtlich ist - nur dann in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Schiedsgericht gegen seine Hinweispflicht verstoßen und dadurch weiteres Vorbringen der Antragsgegnerin abgeschnitten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13, juris Rn. 2 f.) oder bereits gehaltenen Vortrag der Antragsgegnerin nicht berücksichtigt hätte.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 255/20

    Anhörungsrüge - Rechtliches Gehör - Betriebliche Altersversorgung

    Jedoch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (zum Ganzen nur BVerfG 27. September 2018 - 1 BvR 426/13 - Rn. 2 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18

    Wirksamkeit ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Reduzierung

    Dabei kann es in besonderen Fällen auch geboten sein, die Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will, damit sie bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).

    Doch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Darlegungslast

    Dabei kann es in besonderen Fällen auch geboten sein, die Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will, damit sie bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).

    Doch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Hamburg, 05.06.2019 - 4 Bf 53/19

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ergibt sich auch, dass das Gericht kein "Überraschungsurteil" fällen darf, das Gericht darf also keinen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschl. v. 14.7.1998, 1 BvR 1640/97, BVerfGE 98, 219, juris Rn. 162 und Beschl. v. 27.9.2018, 1 BvR 426/13, juris Rn. 2; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 107).
  • LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18

    Anordnung eines Unterlassungsgebots durch Verhältnismäßigkeitsprüfung i.R.d.

    Auf selbstverständliche Punkte muss das Gericht indes nicht hinweisen (siehe BVerfG, Az. 1 BvR 426/13, zu nicht erforderlichen Hinweisen auf die aus der Rechtsprechung bekannte Verteilung von Darlegungs- und Beweislast) .
  • LG München I, 13.12.2018 - 7 O 19301/17

    Patentverletzung durch Lieferung eines Modulsets - Dentalkamera

    Hierauf musste das Gericht nicht hinweisen, weil das Erfordernis beweisgeeigneter Beweisangebote zum Beweis streitiger Tatsachen für anwaltlich vertretene Parteien offensichtlich (in diesem Sinne BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13: auf eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bekannte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast muss das Gericht nicht hinweisen) und ein Versehen nicht erkenntlich ist.
  • BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B

    Erstattung von verauslagten Aufwendungen für eine medizinische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 B 468/20
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