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   BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84   

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BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84 (https://dejure.org/1985,274)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84 (https://dejure.org/1985,274)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84 (https://dejure.org/1985,274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach dem Wegfall der Preisbindung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Kappungsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. WKSchG Art. 3 § 2; MHG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige Steigerung des Mietzinses - Wegfall der Preisbindung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 230
  • NJW 1986, 1669
  • MDR 1986, 643
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung stünde mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (BVerfGE 37, 132 [141]).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Inwieweit diese Maßstäbe auf das Mietrecht Anwendung finden, war mehrfach Gegenstand von Entscheidungen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 38, 348 ; 71, 230 ; 91, 294 ).

    Auch bei Schaffung privatrechtlicher Vorschriften muss der Gesetzgeber den betroffenen Interessen der Beteiligten so weit wie möglich Geltung verschaffen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 71, 230 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht aber mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 71, 230 ; ebenso BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 1992 - 1 BvR 605/92 -, juris, Rn. 10).

    Die von Art. 14 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen wären jedenfalls dann überschritten, wenn die Miethöhenregulierung auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zu einer Substanzgefährdung der Mietsache führte (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 91, 294 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 1990 - 1 BvR 268/90 u.a. -, NJW 1992, S. 1377 ).

    Zwar sind sie auf den Schutz durch die Miethöhenregulierung nur in geringerem Umfang angewiesen, weil ihren Interessen grundsätzlich durch die gesetzlichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung und die Regulierung der Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis in verfassungsrechtlich angemessener Weise (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 71, 230 ; 89, 1 ) Rechnung getragen wird.

    Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieterinnen und Vermieter aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen (vgl. BVerfGE 71, 230 ).

    Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 71, 230 ; 91, 294 ; 100, 226 ).

    Ein solcher Eingriff liegt nicht bereits vor, wenn aus einem Eigentumsobjekt nicht mehr die höchstmögliche Rendite erzielt werden kann (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 100, 226 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 1990 - 1 BvR 268/90 u.a. -, NJW 1992, S. 1377).

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Die Kappungsgrenze ist daher eine zweite, selbständig einzuhaltende Obergrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB (vgl. BVerfGE 71, 230, 248) und dient dem Schutz des Mieters in wirtschaftlicher Hinsicht (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 17).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    In der Mehrzahl der Fälle hat der Erste Senat die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das soziale Mietrecht stillschweigend unterstellt (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 68, 361 ; 71, 230 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18 u.a. -, Rn. 54 ff.).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Er hat die Absenkung der Kappungsgrenze in § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB - anders als in früheren Fällen (Einführung einer Kappungsgrenze von 30 % durch die ab 1. Januar 1983 geltende Neufassung des § 2 Abs. 1 MHRG [BGBl. I 1982 S. 1912], vgl. hierzu BVerfGE 71, 230 ff.; Herabsetzung der Kappungsgrenze auf 20 % durch das 4. Mietrechtsänderungsgesetz vom 21. Juli 1993 [BGBl. I S. 1257]) - nicht flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet eingeführt, sondern beschränkt auf die von den Landesregierungen festzulegenden Gebiete, in denen eine Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

    Sie regelt lediglich die Begrenzung zukünftiger Erträge aus der Vermietung von Wohnraum (vgl. BVerfGE 71, 230, 250).

    Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 3031; vgl. auch BVerfGE 38, 348, 371; 91, 294, 310; 100, 226, 242 f.) oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfG, NJW 1992, 1377).

    Ein unverhältnismäßiger Eingriff und damit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wäre nur dann anzunehmen, wenn die Vermietung von Wohnraum auch bei voller Ausschöpfung der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB im Ergebnis zu Verlusten führen, also die Wirtschaftlichkeit der Vermietung ernsthaft in Frage stellen würde (vgl. BVerfGE 71, 230, 250; 91, 294, 310; BVerfG, NJW 1992, 1377, 1378; 1992, 3031; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - 2 BvR 2306/97, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NZM 2004, 545 unter II 3).

    (bbb) Die Angemessenheit der Regelung in § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist auch nicht deswegen zu beanstanden, weil sie auf eine einseitige Bevorzugung der Mieter ausgerichtet wäre, die mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang stünde (vgl. BVerfGE 37, 132, 141; 68, 361, 371; 71, 230, 247 ff.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW 1992, 3031).

    Die Neuregelung des § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB beruht mithin bei einer Gesamtbetrachtung auf einer im Rahmen des Art. 14 GG vorgenommenen Abwägung der Interessen des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums und den Interessen des Mieters, vor übermäßigen und möglicherweise zum Verlust seines Lebensmittelpunkts führenden Mieterhöhungen geschützt zu sein (vgl. hierzu auch BVerfGE 71, 230, 247 ff.).

    Das Vertrauen des Betroffenen auf das unveränderte Fortbestehen einer derzeit für ihn günstigen Rechtslage ist insbesondere auf dem sozialpolitisch umstrittenen und von häufigen Gesetzesänderungen geprägten Gebiet des sozialen Mietrechts nicht schutzwürdig (BVerfGE 71, 230, 252).

    Die Absenkung der Kappungsgrenze für die Erhöhung von Bestandsmieten im Vergleichsmietenverfahren führt lediglich zu einer Begrenzung zukünftiger Erträge aus der Vermietung von Wohnraum und berührt nicht die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 71, 230, 250, 253).

    Denn diese wird nicht bereits dann in Frage gestellt, wenn nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 3031; vgl. auch BVerfGE 38, 348, 371; 91, 294, 310) oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfG, NJW 1992, 1377).

    Ein unverhältnismäßiger Eingriff und damit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wäre nur dann anzunehmen, wenn die Vermietung von Wohnraum im Stadtgebiet von Berlin auch bei voller Ausschöpfung der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB im Ergebnis zu Verlusten führen, also die Wirtschaftlichkeit der Vermietung ernsthaft in Frage stellen würde (vgl. BVerfGE 71, 230, 250; 91, 294, 310; BVerfG, NJW 1992, 1377, 1378; 1992, 3031; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - 2 BvR 2306/97, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NZM 2004, 545 unter II 3).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (für den Anspruch auf Mietzins: vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 71, 230 ; 79, 80 ; für das Kündigungsrecht: vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 283 ; 79, 292 ).
  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    1985 hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Einführung der Kappungsgrenze für das Mieterhöhungsverfahren bei Bestandsmieten klargestellt, dass die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht schon dann in Frage gestellt ist, wenn nicht die höchstmögliche Rendite aus einem Eigentumsobjekt erzielt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84, BVerfGE 71, 230, nach juris 49).

    Die Feststellung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete - bei der es sich eben nicht um die am Markt erzielbare Miete, sondern (nur) den angemessenen marktorientierten Ertrag aus der Vermietung handelt (vgl. Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik, BT-Ds. 13/159, S 118; BVerfG, Beschl. v. 04.12.1985 - 1 BvL 23/84, 1 BvL 1/85, 1 BvR 439/84, 1 BvR 652/84, NJW 1986, 1669, nach juris Rn. 41; Kammerbeschl. v. 03.04.1990 -1 BvR 268/90, 1 BvR 269/90, 1 BvR 270/90, WuM 1992, 48, nach juris Rn. 7, dem folgend BGH, Urt. v. 20.04.2005 - VIII ZR 110/04, NJW 2005, 2074, nach juris Rn. 14) - bereitete von Anfang an zwar "nicht geringe Schwierigkeiten"; gemeindlichen Mietwerttabellen oder Mietwertspiegeln maß das Bundesverfassungsgericht zu ihrer Feststellung von Anfang an eine große Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.04.1974 - 1 BvR 6/74, 1 BvR 2270/73, NJW 1974, 1499, nach juris Rn. 24ff., 35ff.).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    (1) Bei der Erfüllung des ihm gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, muss der Gesetzgeber die grundgesetzliche Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wie auch das Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG beachten (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 71, 230 ; 81, 208 ) und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers sowie die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfGE 100, 226 ; stRspr).
  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Nichts anderes folgt daraus, dass der Gesetzgeber auch in den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG a.F. und 558 BGB tatbestandlich an die heterogene ortsübliche Vergleichsmiete anknüpft und diese Vorschriften mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84, BVerfGE 71, 230, juris Tz. 57; BGH, Urt. v. 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, NJW 2016, 476, juris Tz. 51).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Jedenfalls die in den Fällen der unechten Rückwirkung vorzunehmende Abwägung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit lässt allerdings Raum für differenzierende Lösungen (vgl. auch BVerfGE 71, 230 ; 76, 220 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 122, 374 ).

    Hier ist einerseits zu berücksichtigen, dass das Vertrauen in die Fortgeltung des bestehenden Rechts bei lebensnaher Anschauung - wie auch im vorliegenden Fall - schon vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss bereits mit der Einbringung der Neuregelung in den Bundestag abgeschwächt sein kann, wodurch sich die Zumutbarkeitsschwelle für tatbestandlich rückanknüpfende Rechtsänderungen erhöht (vgl. BVerfGE 71, 230 ).

  • BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16

    § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

    Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 1377; vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, aaO Rn. 46, 121).
  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz

  • VerfGH Bayern, 16.06.2015 - 12-VII-14

    Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche

  • VG Berlin, 30.03.2021 - 8 L 201.20

    Mietendeckel: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

  • LG Berlin, 15.07.2020 - 65 S 76/20

    Reichweite des Verbots der Vereinnahmung einer höheren Miete

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • LG Berlin, 20.06.2018 - 64 S 199/17

    Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse sowie der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 177/03

    Berechnung der Kappungsgrenze

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18

    Nach zwischenzeitlicher Gewerbevermietung gibt es keine Vormiete mehr!

  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 S 149/17

    Wohnraummiete: Verfassungswidrigkeit der "Mietpreisbremse"; Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 O 149/17

    Mietpreisbremse: Gescheitert - nicht verfassungswidrig

  • VerfGH Bayern, 04.04.2017 - 3-VII-16

    Erfolglose Popularklage gegen Rechtsverordnung zur Festlegung der Gebiete, in

  • BVerfG, 10.08.1992 - 1 BvR 605/92

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung zur Begrenzung der Miethöhe nach Wegfall des

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

  • OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater

  • OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03

    Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07

    Thüringer Waldgesetz

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 16 U (Baul) 6/06

    Höhe der Enteignungsentschädigung: Keine Nutzungsausfallentschädigung neben

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22

    Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises

  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 1224/94

    Pflicht zur Einholung eines Rechtsentscheids und gesetzlicher Richter

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99

    Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle

  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 101.89

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzliches Verbot - Privatautonomie des

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

  • KG, 02.11.2012 - 7 U 231/11

    Erbbaurechtsvertrag: Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses

  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

  • BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92

    Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. des Zivilgesetzbuches der ehemeligen

  • OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00

    Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in

  • OLG Hamm, 30.08.1996 - 30 REMiet 1/96

    Mieterhöhung; Mietspiegel; Aktualität; Zuschlag; Stichtagsdifferenz

  • BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 1120/92

    Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie

  • LG Berlin, 21.01.2002 - 62 S 365/01
  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 190.97

    Begrenzung des Umfangs einer Austorfung - Eingriff in Natur und Landschaft -

  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

  • BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der Miethöhe

  • BVerfG, 30.01.1992 - 1 BvR 40/92

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Entscheidung über ein

  • BVerfG, 07.06.1989 - 1 BvR 230/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung von klageabweisenden Entscheidungen wegen Räumung

  • BVerfG, 31.05.1991 - 1 BvR 461/91

    Berechtigung zur Mieterhöhung und Eigentumsgarantie

  • KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98

    Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Leerstehenlassen von Wohnungen;

  • VG Berlin, 29.06.1995 - 13 A 394.92

    Rechtmäßigkeit einer Wiederzuführungsaufforderung und der Versagung eines

  • LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands i.S.v. § 511a ZPO

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