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   BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77, 1 BvR 451/80   

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BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77, 1 BvR 451/80 (https://dejure.org/1981,110)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1981 - 1 BvR 610/77, 1 BvR 451/80 (https://dejure.org/1981,110)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 1 BvR 610/77, 1 BvR 451/80 (https://dejure.org/1981,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht zugelassenen Fachanwaltsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Standesrecht - Fachanwalt - Befugnis zur Führung einer Bezeichnung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 121
  • NJW 1981, 2239
  • MDR 1981, 899
  • AnwBl 1981, 398
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Wenn die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung nicht gestattet wird, stellt dies, ähnlich wie bei der Untersagung des Führens ausländischer akademischer Grade (BVerfGE 36, 212 [216]), einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ); ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]).

    § 43 BRAO stellt eine formell ausreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung dar (BVerfGE 36, 212 [219]).

    Auch können sie für den Nachweis und darüber hinaus für die Bildung von Gewohnheitsrecht wichtig werden (BVerfGE 36, 212 [218]).

    e) Neben der formal ausreichenden Ermächtigungsgrundlage des § 43 BRAO kommt als gesetzliche Ermächtigung für Berufsausübungsregelungen auch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht in Betracht (BVerfGE 34, 293 [303] m.w.N.; 36, 212 [216, 219]).

    Eingriffe in die freie Berufsausübung sind nur statthaft, wenn sie auch materiellrechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 212 [219]).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ); ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]).

    Regelungen über die Voraussetzungen der Fachanwaltsbezeichnung, Mindestdauer, Verfahren der Anerkennung, Gestattung und Widerruf sind - anders als im Bereich des Facharztwesens - nicht zu den "statusbildenden" Normen zu rechnen, die eine gesetzliche Regelung erfordern (BVerfGE 33, 125 [163]) weil es sich bei der Fachanwaltsbezeichnung nicht um eine Berufsbezeichnung mit Ausschließlichkeitsanspruch handelt; dies gilt selbst für den standesrechtlich anerkannten Fachanwalt für Steuerrecht.

    Wie der Senat bereits im Facharzt-Beschluß festgestellt hat, ist der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung (BVerfGE 33, 125 [170]).

    Schließlich mag eine weitere Spezialisierung innerhalb des Anwaltsberufs, die bei größeren Sozietäten bereits vorangeschritten ist, auch aus der Sicht der Anwaltschaft wünschenswert sein, wie dies im Facharztwesen seit langem anerkannt ist (BVerfGE 33, 125 [167]).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ); ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]).

    e) Neben der formal ausreichenden Ermächtigungsgrundlage des § 43 BRAO kommt als gesetzliche Ermächtigung für Berufsausübungsregelungen auch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht in Betracht (BVerfGE 34, 293 [303] m.w.N.; 36, 212 [216, 219]).

    Diese setzt eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannte Übung voraus (BVerfGE 22, 114 [121]; 28, 21 [28 f.]; 34, 293 [303 f.]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Eingriffe in die freie Berufsausübung sind nur statthaft, wenn sie auch materiellrechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 212 [219]).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, daß der Eingriff in das Grundrecht durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, daß das eingesetzte Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und daß bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 30, 292 [316]).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    § 223 BRAO greift subsidiär ein, wenn die Bundesrechtsanwaltsordnung einen speziellen Rechtsbehelf nicht vorsieht (BVerfGE 50, 16 [31]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Für die standesrechtliche Zulassung der Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht lassen sich vernünftige, sich aus der Sache ergebende einleuchtende Gründe anführen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]); st.Rspr).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Eine sofortige Beschwerde gemäß § 42 BRAO ist auch im Verfahren nach § 223 BRAO dann möglich, wenn es sich um Fälle von vergleichbarer oder ähnlicher Tragweite wie die in § 42 Abs. 1 BRAO aufgeführten handelt, insbesondere, wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Anwalts rührt (BGHZ 34, 244 [250 f.]; EGH VII, 41; XI, 4; XII, 37).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Diese setzt eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannte Übung voraus (BVerfGE 22, 114 [121]; 28, 21 [28 f.]; 34, 293 [303 f.]).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Diese setzt eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannte Übung voraus (BVerfGE 22, 114 [121]; 28, 21 [28 f.]; 34, 293 [303 f.]).
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
    Diese stellen selbst keine ausreichende normative Grundlage für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit dar, sondern dienen als "eine wesentliche Erkenntnisquelle" dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Standes entspricht (EHG I, 132; II, 150 [156]; V, 241 [243]; VI, 157 [158]; IX, 121; BGHSt 18, 77 f.; BGHZ 34, 64 [71]).
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Die Ehrengerichte standen vor der Schwierigkeit, daß der Gesetzgeber die anwaltlichen Berufspflichten im wesentlichen durch eine Generalklausel umschrieben hatte und daß diese grundsätzlich als eine formell ausreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Berufsausübung beurteilt wurde (vgl. BVerfGE 26, 186 [204]; 36, 212 [219]; 57, 121 [132]; 66, 337 [355 f.]).

    Insbesondere könnten sie als Hilfsmittel dienen, wenn die Generalklausel des § 43 BRAO über die anwaltlichen Berufspflichten anzuwenden und durch Auslegung zu konkretisieren sei (BVerfGE 36, 212 [217]; vgl. ferner BVerfGE 57, 121 [132 f.]; 60, 215 [230]; 66, 337 [356]).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Ein wesentlicher Eingriff in dieses Grundrecht ist anzunehmen, wenn die Eingriffsregelung die Freiheit der Berufswahl betrifft oder statusbildenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 38, 373 ; 57, 121 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Dass ihr hiermit die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung nicht gestattet wird, stellt einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung der Beschwerdeführerin dar (vgl. BVerfGE 57, 121 ).

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