Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1408
BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95 (https://dejure.org/2000,1408)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 1 BvR 456/95 (https://dejure.org/2000,1408)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 (https://dejure.org/2000,1408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

  • Telemedicus

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

  • Wolters Kluwer

    Meinungsfreiheit - Pressefreiheit - Verfassungsbeschwerde - Veröffentlichung - Tatsachenbehauptung - Unterlassungsanspruch

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1209
  • afp 2000, 272
  • afp 2000, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Dem stehe nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Kritischen Bayer-Aktionäre (BVerfGE 85, 1) entgegen.

    Für das Grundrecht der Meinungsfreiheit habe das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass der Einzelne Tatsachen, die er der Presse entnommen habe, aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfe (BVerfGE 85, 1 ).

    Eine Substantiierungspflicht sei nicht erforderlich, weil die Beschwerdeführerin sich auf unwidersprochen gebliebene Presseberichte gestützt habe; die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 85, 1 ) müssten erst recht für Presseorgane gelten.

    Welche Anforderungen an die Lösung eines Konflikts zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits zu stellen sind, ist in der Verfassungsrechtsprechung geklärt (BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).

    Handelt es sich dagegen - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung erlaubt ist oder nicht, insbesondere, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ).

    Allerdings dürfen ebenso wie bei den materiellrechtlichen Sorgfaltspflichten an die Darlegungslast keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, die sich generell auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit abschreckend auswirken könnten (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Es steht dem Gekränkten frei, gegen einzelne Schädiger vorzugehen und andere zu verschonen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Soweit eine nachteilige Behauptung zunächst unwidersprochen in der Presse erschienen ist, darf ein Einzelner, der den Pressebericht guten Glaubens aufgegriffen hat, zwar erst dann zur Unterlassung verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen ist (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Welche Anforderungen an die Lösung eines Konflikts zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits zu stellen sind, ist in der Verfassungsrechtsprechung geklärt (BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).

    Der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, darf nicht eingeschnürt werden (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Ist der sich Äußernde nicht in der Lage, seine Behauptung mit Belegtatsachen zu erhärten, wird sie wie eine unwahre behandelt (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Besteht die Gefahr, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird (so genannte Erstbegehungsgefahr, vgl. BGH, NJW 1986, S. 2503 ), kann der sich Äußernde folglich zur Unterlassung verurteilt werden.

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt nach einhelliger Auffassung in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Veröffentlichung voraus, weil nur dann, wenn bereits ein rechtswidriger Eingriff erfolgt ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, NJW 1986, S. 2503 und NJW 1987, S. 2225 ; Wenzel, a.a.O., S. 627 f.; Soehring, a.a.O., S. 532 f.; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 LPG, Rn. 264).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Gegen diese Sorgfaltspflichten, die sich im Einzelnen nach den Aufklärungsmöglichkeiten richten und etwa für Medien strenger sind als für Privatleute (vgl. BGH, NJW 1966, S. 2010 ; NJW 1987, S. 2225 ; BGHZ 132, 13 ), bestehen verfassungsrechtlich keine Einwände, sofern die Wahrheitspflicht nicht überspannt wird.

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt nach einhelliger Auffassung in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Veröffentlichung voraus, weil nur dann, wenn bereits ein rechtswidriger Eingriff erfolgt ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, NJW 1986, S. 2503 und NJW 1987, S. 2225 ; Wenzel, a.a.O., S. 627 f.; Soehring, a.a.O., S. 532 f.; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 LPG, Rn. 264).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Denn auch Tatsachenbehauptungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, wenn die mitgeteilten Tatsachen der Meinungsbildung dienen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Denn auch Tatsachenbehauptungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, wenn die mitgeteilten Tatsachen der Meinungsbildung dienen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).

    Der Wahrheitsgehalt fällt dann aber bei der Abwägung ins Gewicht (vgl. BVerfGE 94, 1 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Handelt es sich dagegen - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung erlaubt ist oder nicht, insbesondere, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ).

    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 97, 391 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die unrichtige Information unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut sei (vgl. BVerfGE 54, 208 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
    Gegen diese Sorgfaltspflichten, die sich im Einzelnen nach den Aufklärungsmöglichkeiten richten und etwa für Medien strenger sind als für Privatleute (vgl. BGH, NJW 1966, S. 2010 ; NJW 1987, S. 2225 ; BGHZ 132, 13 ), bestehen verfassungsrechtlich keine Einwände, sofern die Wahrheitspflicht nicht überspannt wird.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211; AfP 2009, 480 Rn. 64), noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Ist dem Äußernden bekannt, dass die Richtigkeit der verbreiteten Behauptung in Frage gestellt ist, so kann er sich auf diese Berichterstattung nicht stützen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, NJW-RR 2000, S. 1209 ).

    Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, NJW-RR 2000, S. 1209 ; BGHZ 132, 13 ).

  • BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14

    Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine

    Der Umfang der Sorgfaltspflichten richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und den Aufklärungsmöglichkeiten der Äußernden und ist für Äußerungen der Presse strenger als für Äußerungen von Privatpersonen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, www.bverfg.de, Rn. 64; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, www.bverfg.de, Rn. 30 ff.; BGH, ZUM 2010, S. 339 ).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange an die Darlegungslast keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, die sich auf den Gebrauch der Meinungsfreiheit abschreckend auswirken könnten (BVerfGE 85, 1, 21; 99, 185, 198 f.; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1210).

    Der Wahrheitsgehalt fällt aber bei der Abwägung jedenfalls dann zu Lasten des Äußernden ins Gewicht, wenn sich der Äußernde in einem Fall der vorliegenden Art nicht auf eine Verdachtsberichterstattung beschränkt, sondern die Tatsachen als wahr hinstellt (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; 99, 185, 197; BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210; NJW 2007, 2686, 2687).

    Ist diese Sorgfaltspflicht eingehalten, stellt sich aber später die Unwahrheit der Äußerung heraus, ist die Äußerung als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass weder Bestrafung noch Widerruf oder Schadensersatz in Betracht kommen (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210).

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Handelt es sich - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung zulässig ist, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 [12 f.]; - 95, 28 [34]; - 97, 391 [400]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 [1209 f.]).

    Eine unbewiesene Tatsachenbehauptung herabsetzenden Charakters wird nicht deswegen zulässig, weil sie auch von anderen unwidersprochen aufgestellt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 [1211]).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Hat der Äußernde die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten, stellt sich aber später die Unwahrheit heraus, ist die Äußerung als im Äußerungszeitpunkt gemäß § 193 StGB rechtmäßig anzusehen, so dass weder Bestrafung noch Widerruf oder Schadensersatz in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 ).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Der Wahrheitsgehalt fällt bei der Abwägung jedenfalls dann zu Lasten des Äußernden ins Gewicht, wenn sich der Äußernde nicht auf eine Verdachtsberichterstattung beschränkt, sondern die Tatsachen als wahr hinstellt (BVerfG NJW 2007, 2686 [2687]; BVerfG NJW-RR 2000, 1209 [1210]; BVerfGE 94, 1 [8]; BGH NJW 2008, 2262 [2266]).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    b) dd) sowie BVerfG v. 23.01.2000 - 1 BvR 456/95, NJW-RR 2000, 1209, 1210 zu II. 2. b) sowie 1211 zu II.2).
  • LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16

    Sorgfaltspflichten bei der Verbreitung einer Drittäußerung

    Dabei darf die Wahrheitspflicht nicht überspannt werden, da der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, nicht eingeschnürt werden darf (BVerfG in NJW-RR 2000, 1209, m.w.N.).

    Unter das sog. Laienprivileg fallen Behauptungen Einzelner zu Tatsachen, die außerhalb des Erfahrungs- und Kontrollbereichs des Einzelnen liegen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442; NJW-RR 2000, 1209, 1211; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn. 136).

    Selbst wenn man dies verneinen würde, müssten die begrenzten Recherchemöglichkeiten kleiner, regionaler Internetzeitungen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211 für die "Badische Zeitung").

  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09

    Ansprüche auf Unterlassung und billige Entschädigung in Geld wegen Äußerungen

    Dies und die ihm seinerzeit vorliegenden "Belegtatsachen" hat er darzulegen, andernfalls ist seine Äußerung als unwahr zu behandeln (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • LG Berlin, 28.09.2010 - 27 O 442/10
  • OLG Hamburg, 24.09.2019 - 7 U 73/18

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über mutmaßliche Trennungsgründe

  • LG Berlin, 28.07.2010 - 27 O 442/10
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 5 C 18.1236

    Beschwerde erfolgreich - Prozesskostenhilfe wird gewährt

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
  • KG, 21.01.2021 - 10 U 1/20

    Erkennbarkeit einer Person durch bestimmte Presseberichterstattung

  • LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00

    Abwertende Äußerungen eines Versicherungsmaklers im Internet - Tarifgestaltung

  • OLG Dresden, 21.08.2017 - 4 U 862/17

    Übertragung einer Streitsache auf den Einzelrichter bei Abgabe an eine andere

  • LG Köln, 05.09.2007 - 28 O 244/07

    Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Behauptungen wegen angeblich

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337

    Leserbrief des ersten Bürgermeisters als amtliche Äußerung

  • LG Düsseldorf, 16.08.2006 - 12 O 554/05

    Abgrenzung presserechtlicher oder wirtschaftlicher Internetdienst

  • LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11

    Verpflichtung einer Umweltschutzgesellschaft zur Unterlassung unwahrer Äußerungen

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters

  • LG Coburg, 14.05.2014 - 12 O 181/14

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung von (unwahren)

  • LG Köln, 13.04.2016 - 28 O 447/15
  • LG Köln, 16.07.2008 - 28 O 72/08

    Zulässigkeit von Äußerungen i.R.e. Sendung der ARD über den Verkauf von Krediten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht