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   BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91   

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https://dejure.org/1992,6034
BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91 (https://dejure.org/1992,6034)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.1992 - 1 BvR 462/91 (https://dejure.org/1992,6034)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 1992 - 1 BvR 462/91 (https://dejure.org/1992,6034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EzFamR GG Art. 103 Nr. 1; FamRZ 1992, 782
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 782
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    Im Berufungsverfahren trug der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 16. Januar 1991 - einen Tag vor der mündlichen Verhandlung - ergänzend vor, aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1990 (NJW 1990, 3020 ff.) könne der Unterhaltsanspruch der Beklagten ohne Bindung an die frühere Entscheidung im Hinblick auf den Härtegrund der kurzen Ehedauer neu überprüft werden, weil sich die Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ff.) entscheidend geändert habe.

    Das Oberlandesgericht sei auf die Anwendung dieser Vorschrift nicht eingegangen, obwohl er schriftsätzlich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen habe, nach der aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 286 ff.) wegen der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB im Abänderungsverfahren ausnahmsweise keine Bindung an die Beurteilung im Erstverfahren bestehe.

    Daher bedurfte es im Ausgangsverfahren mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 [296]) einer Entscheidung darüber, ob die Anwendung der Vorschrift nunmehr in Betracht kam und ob gegebenenfalls der Unterhalt herabzusetzen war.

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    Vielmehr ist Art. 103 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 80, 269 [286]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 63, 80 [85]; 65, 293 [295]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    Vielmehr ist Art. 103 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 80, 269 [286]).
  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    Im Berufungsverfahren trug der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 16. Januar 1991 - einen Tag vor der mündlichen Verhandlung - ergänzend vor, aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1990 (NJW 1990, 3020 ff.) könne der Unterhaltsanspruch der Beklagten ohne Bindung an die frühere Entscheidung im Hinblick auf den Härtegrund der kurzen Ehedauer neu überprüft werden, weil sich die Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ff.) entscheidend geändert habe.
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 63, 80 [85]; 65, 293 [295]).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2006 - 2 W 47/06

    Kostenfestsetzung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 782, m. w. N.; Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2006 - 2 W 19/06-5; vom 15. Oktober 2002 - 2 W 225/02-21; vom 29. April 2005 - 2 W 124/05-27; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 6. September 2000 - 6 WF 60/00).
  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als

    Artikel 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 782).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Notwendige Begründung einer ablehnenden

    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; dieses grundrechtsgleiche Recht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung von Parteivorbringen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG FamRZ 1992, 782; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 W 233/10-6- -).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2007 - 2 W 122/07

    Zum Begründungserfordernis eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 782, m. w. N.; Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 2 W 225/02-21 - und vom 29. April 2005 - 2 W 124/05-27) und ist daher verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

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  • OLG Saarbrücken, 13.07.2012 - 6 WF 356/12

    Beschwerdeverfahren: Pflicht zur Anpassung einer Abhilfeentscheidung an eine neue

    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG FamRZ 1992, 782).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2011 - 6 WF 92/11

    Verfahrenskostenhilfe: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG FamRZ 1992, 782).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 123/09

    Richterablehnung: Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses wegen Verletzung

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, FamRZ 1992, 782).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2021 - 6 WF 58/21

    Behauptet eine Jugendamtsmitarbeiterin, die Sachverständige habe in ihrem

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt, dass das Gericht verpflichtet ist, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG FamRZ 1992, 782).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 20 W 125/96

    Beschwerde gegen Auszahlungsverweigerung bei Notaranderkonto

    Vielmehr ist Art. 103 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung nicht nachgekommen ist (BVerfG FamRZ 1992, 782/783; Keidel/Amelung aaO § 12 Rz. 131).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 6 WF 58/21

    Ablehnung des psychologischen Sachverständigen in einer Kindschaftssache:

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2010 - 6 W 233/10

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Abhilfeverfahren

  • OLG Saarbrücken, 18.09.1997 - 6 UF 15/97
  • BGH, 24.07.1992 - XII ARZ 19/92

    Örtliche Zuständigkeit für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im

  • LG Karlsruhe, 27.09.2023 - 11 T 259/23

    Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!

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