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   BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13   

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BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13 (https://dejure.org/2015,18763)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2015 - 1 BvR 467/13 (https://dejure.org/2015,18763)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 (https://dejure.org/2015,18763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Verfassungsbeschwerde mehrerer Anwohner mangels hinreichender Begründung, mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen Subsidiarität unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Schallschutzes für gewerbliche Grundstücke i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Verfassungsbeschwerde mehrerer Anwohner mangels hinreichender Begründung, mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen Subsidiarität unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schallschutzes für gewerbliche Grundstücke i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör, § 495a ZPO - und der Anspruch auf Äußerung in einer mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, ist anhand dieser Maßstäbe aufzuzeigen, inwieweit Grundrechte verletzt sein können (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Danach muss ein Beschwerdeführer alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Die Begründung von Verfassungsbeschwerden erfordert nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG eine substantiierte Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht und mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist hinreichend deutlich darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, ist anhand dieser Maßstäbe aufzuzeigen, inwieweit Grundrechte verletzt sein können (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, ist anhand dieser Maßstäbe aufzuzeigen, inwieweit Grundrechte verletzt sein können (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Die Beschwerdeführer legen insbesondere nicht dar, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden wäre (zu diesem Maßstab vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, juris, Rn. 38).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Danach muss ein Beschwerdeführer alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, ist anhand dieser Maßstäbe aufzuzeigen, inwieweit Grundrechte verletzt sein können (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13
    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 509/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.10

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  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Aufgrund seines weitreichenden Beurteilungsspielraums verletzt er seine Nachbesserungspflicht jedoch erst dann, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 und vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 17.11.2015 - 9 C 270/13

    EVIDENTE UNRICHTIGKEIT; FLUGLÄRMSCHUTZGESETZ; GRENZWERTE; MUSTERVERFAHREN;

    Diese Entscheidung wurde sowohl durch das Bundesverwaltungsgericht in den Revisionsverfahren (BVerwG 4 C 8.09 u.a.) als auch durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08 - , juris; zuletzt Beschluss vom 24.06.2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 49) bestätigt.

    Der Senat ist aus diesen Gründen auch nicht gehalten, die Frage, ob die Fluglärmwerte des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FluglärmG mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar sind, gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, das zudem mit seinen jüngst zur Anwendung des Fluglärmschutzgesetzes in dem Planfeststellungsverfahren ergangenen Entscheidungen (BVerfG vom 24. Juni 2015-1 BvR 2485/12 und 1 BvR 467/13 - , juris) die in den Musterverfahren dazu getroffenen Entscheidungen bestätigt hat.

    Aus dem Vorbringen, in dieser Studie sei die Sterblichkeit anhand von 4, 6 Millionen Erwachsenen im Alter über 30 Jahre über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht und dabei festgestellt worden, dass bei Personen mit einer starken Fluglärmbelastung von über 60 dB(A) gegenüber Personen, die einer Belastung von 45 dB(A) ausgesetzt sind, ein um 30% höheres Risiko bestehe, an einem Herzinfarkt zu sterben, ergibt sich angesichts der im Fluglärmschutzgesetz festgelegten Grenzwerte von bis zu 60 dB(A) weder deren evidente Untragbarkeit noch eine grundlegende Änderung des Standes der Wissenschaft gegenüber dem in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über das Fluglärmschutzgesetz berücksichtigten Erkenntnisstand (zuletzt mit Beschlüssen vom 24. Juni 2015-1 BvR 2485/12 und 1 BvR 467/13 - , juris).

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Aufgrund seines weitreichenden Beurteilungsspielraums verletzt er seine Nachbesserungspflicht jedoch erst dann, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 und vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 31).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - VGH B 23/19

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens bei der

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund eines undifferenzierten Hinweises auf frühere Schriftsätze den dortigen Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte oder verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu untersuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 1 BvR 32/87 -, juris Rn. 20 = BVerfGE 80, 257; Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 -, juris Rn. 29 = BVerfGE 83, 216; Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 -, juris Rn. 15; jeweils zu § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 A 14.16

    Planfeststellung Straßenrecht (Rheinbrücke Leverkusen)

    Aufgrund seines weitreichenden Beurteilungsspielraums verletzt er seine Nachbesserungspflicht jedoch erst dann, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 und vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 9 C 1497/12

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

    Eine derartige Verletzung etwa bestehender gesetzlicher Nachbesserungspflichten in Bezug auf schon getroffene Regelungen kann angesichts des weitgehenden Beurteilungsspielraumes für den Gesetzgeber gerichtlich aber erst dann festgestellt werden, wenn evident ist, dass die ursprünglich zum Schutz der Gesundheit getroffene, rechtmäßige Regelung aufgrund der neuen Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist (so schon BVerfG, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08 -, juris, Beschlüsse vom 24.06.2015 - 1 BvR 2485/12 und 1 BvR 467/13 -, juris; vgl. auch Teil-Beschluss des Senats vom 06.10.2015, juris Rn. 141 f.).
  • VGH Hessen, 06.10.2015 - 9 C 1497/12

    FLUGHAFEN FRANKFURT MAIN; LÄRMBEWERTUNG; LÄRMERMITTLUNG; MUSTERVERFAHREN;

    Aus dem Vorbringen, in dieser Studie sei die Sterblichkeit anhand von 4, 6 Millionen Erwachsenen über 30 Jahre über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht und dabei festgestellt worden, dass bei Personen mit einer starken Fluglärmbelastung von über 60 dB(A) gegenüber Personen, die einer Belastung von 45 dB(A) ausgesetzt sind, ein um 30% höheres Risiko bestehe, an einem Herzinfarkt zu sterben, ergibt sich angesichts der im Fluglärmschutzgesetz festgelegten Grenzwerte von bis zu 60 dB(A) weder deren evidente Untragbarkeit noch eine grundlegende Änderung des Standes der Wissenschaft gegenüber dem Zeitraum seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Fluglärmschutzgesetz vom 4. März , vom 4. Mai 2011 sowie zuletzt vom 24. Juni 2015 (1 BvR 2485/12 und 1 BvR 467/13, [...]).
  • VGH Hessen, 19.05.2017 - 9 C 1572/12
    Diese Einschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht in den Revisionsverfahren (- BVerwG 4 C 8.09 u.a. -, juris Rn. 145 ff.) ebenso bestätigt wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, juris sowie Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 -, juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Hessen, 27.11.2015 - 9 C 263/13

    LÄRMSCHUTZKONZEPT; MUSTERVERFAHREN; NACHVERFAHREN; SÜDUMFLIEGUNG; WESENTLICHE

    Diese Einschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht in den Revisionsverfahren (- BVerwG 4 C 8.09 u.a. -, juris Rn. 145 ff.) ebenso bestätigt wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, juris sowie Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 -).
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