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   BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05   

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https://dejure.org/2011,645
BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05 (https://dejure.org/2011,645)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05 (https://dejure.org/2011,645)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05 (https://dejure.org/2011,645)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG; § 81b Alt. 1 StPO; § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163c Abs. 2 StPO; § 140 Abs. 2 StPO; § 141 StPO; § 90 Abs. 2 BVerfGG
    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung; mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung; Anfertigung von Lichtbildern); Verhältnismäßigkeit; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unterlassen der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG
    Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 3 BVerfGG, § 163b Abs 1 S 2 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer vorübergehenden Freiheitsentziehung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach Vorlage eines Bundespersonalausweises; Anfertigung von Lichtbildern zur Gedächtnisstütze von Polizeibeamten vor Gericht aufgrund einer gegen eine ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde

  • ra.de
  • rav-polizeirecht.de

    Rechtswidrige Freiheitsentziehung zum Zwecke der Identitätsfeststellung und zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer vorübergehenden Freiheitsentziehung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach Vorlage eines Bundespersonalausweises; Anfertigung von Lichtbildern zur Gedächtnisstütze von Polizeibeamten vor Gericht aufgrund einer gegen eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hamburger Landrecht auch im Strafrecht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Stundenlang einsperren geht nur mit gutem Grund

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Stundenlanges Festhalten für einfache Fotos geht so einfach nicht…

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Weniger selbstverständlich als es scheint: Einsperren ist Freiheitsentzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ingewahrsamnahme für erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stundenlanges Einsperren zur Identitätsfeststellung unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeigewahrsam zur Identitätsfestellung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität

  • taz.de (Pressebericht, 07.04.2011)

    Polizei verletzt Grundrechte

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    BVerfG zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Es lebe die Freiheit!

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stundenlanges Einsperren zwecks zweiter Identitätsfeststellung = unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung rechtens

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Polizeigewahrsam zwecks Identitätsfestellung: Einfaches Ablichten rechtfertigt kein stundenlanges Einsperren

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme zwecks Identitätsfeststellung und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2499
  • NVwZ 2011, 743
  • NStZ 2011, 529
  • NJ 2011, 524
  • NJ 2012, 463
  • StV 2011, 389
  • DVBl 2011, 623
  • DÖV 2011, 530
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).

    Eine Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlich und rechtlich an sich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Während eine Freiheitsbeschränkung schon dann anzunehmen ist, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist, liegt eine Freiheitsentziehung erst dann vor, wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit nach allen Seiten hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit in der im Grundgesetz garantierten Form nicht entsprechen, wenn das Recht auf eine verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; stRspr).

    Die Freiheitsentziehung ist der schwerste Fall der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).

    Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Der Beschwerdeführer hat insoweit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität, der aus § 90 Abs. 2 BVerfGG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ), nicht eingehalten.

    Dieser verlangt über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass der Beschwerdeführer im Rahmen des Zumutbaren die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 84, 203 ; 85, 80 ; 112, 50 ).

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).

    Insbesondere ist sorgfältig abzuwägen, ob ein Eingriff in den Grenzen bleibt, die ihm durch den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen werden (vgl. BVerfGE 29, 312 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).

    Beide Begriffe sind entsprechend ihrer Intensität abzugrenzen (vgl. BVerfGE 105, 239 ).

  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • LG Karlsruhe, 27.04.2001 - 6 Qs 18/01
    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Im vorliegenden Fall hätte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers analog § 140 Abs. 2, § 141 StPO stellen können (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 Qs 18/01 -, StV 2001, S. 390; Laufhütte, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 141 Rn 11; Lüderssen/Jahn, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 140 Rn 117 ff. ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Diesen zu beachten, ist bei allen Eingriffen durch die öffentliche Gewalt ein zwingendes verfassungsrechtliches Gebot (vgl. BVerfGE 30, 173 ).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
    Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sie setzt eine besondere Eingriffsintensität und eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraus (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 26; Radtke, in: Epping/Hillgruber,Beck'scher Online-Kommentar GG, 37. Edition, Art. 104 Rn. 3 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 14. Aufl. 2016, Art. 104 Rn. 11 f.; Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 5a).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    a) Als Rechtsgrundlage für die Einschließung des Klägers als Teilnehmer der Ansammlung auf der Kreuzung Flughafenstraße, die mit der Aufhebung der körperlichen Bewegungsfreiheit in jede Richtung und über einen längeren Zeitraum eine Freiheitsentziehung darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.03.2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 20) und damit polizeirechtlich als eine Ingewahrsamnahme zu qualifizieren ist (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 12.01.2017 - 3 K 141/16 -, juris Rn. 28; Urt. v. 10.12.2018 - 1 K 6428/16 -, juris Rn. 59; jeweils m.w.N.; BeckOK PolR BW/Hauser, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 33 Rn. 18; Groscurth, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, G Rn. 178), die als solche auch nicht als eine sogenannte "Minusmaßnahme" gegenüber einer Auflösung der Versammlung auf § 15 Abs. 3 VersG gestützt werden könnte, kommt allein § 28 Abs. 1 Nr. 1 PolG a.F. in Betracht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    27 Das in § 81b StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit, in dem das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 24), unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff voller gerichtlicher Kontrolle.
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