Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.04.1969

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69   

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https://dejure.org/1971,37
BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 1
  • NJW 1971, 2259
  • MDR 1972, 26
  • DB 1971, 2205
  • DÖV 1972, 49
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Regelmäßig liegt es nicht im Ermessen des Gesetzgebers, ob er sich zu Übergangsregelungen entschließt; sofern das Gesetz nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbinden soll, steht dem Gesetzgeber lediglich die Ausgestaltung der Übergangsregelung frei (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 68, 272 ).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Dabei hat er einerseits die Schranken des Art. 12 Abs. 1 GG (insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, vgl. BVerfGE 25, 236 ; 75, 246 ) und das schutzwürdige Vertrauen der in den überkommenen Berufen Tätigen (vgl. BVerfGE 32, 1 ) zu beachten.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69   

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https://dejure.org/1969,468
BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts pharmazeutisch-technischen Assistenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 367
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Sie können vielmehr im bisherigen beruflichen Tätigkeitsbereich verbleiben und sind nicht zum Erwerb grundlegend neuer Kenntnisse und Fähigkeiten gezwungen; auch das auf ihrem beruflichen Lebensweg erworbene Wissen und die spezifischen Berufserfahrungen können sie weiterhin verwerten (vgl. BVerfGE 25, 367 ).
  • BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03

    Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung

    Insbesondere ist dabei auf Seiten der Beschwerdeführerin zu prüfen, ob ihr ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde, wenn sich die angefochtenen Entscheidungen als verfassungswidrig erweisen sollten (vgl. BVerfGE 25, 367 ; 29, 179 ).
  • BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von

    Die Beschwerdeführerin müsste daher die bisher ihre Lebensgrundlage bildende Tätigkeit bis zu der Entscheidung in der Hauptsache nicht vollständig aufgeben und wäre innerhalb dieses Zeitraums auch nicht zum Aufbau einer neuen, auf anderen beruflichen Voraussetzungen beruhenden Existenz gezwungen (vgl. dazu BVerfGE 25, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet bzw. als offensichtlich begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OEufach0000000005, Beschluss vom 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 [370]).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.01.2013 - 1 NE 12.2151 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2010 - 2 Es 2/09.N -, zitiert nach juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 [370]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11

    Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes

    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 4 M 167/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO nur bei mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2013 - 4 M 149/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist bei Änderungen oder Neuregelungen einer

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04

    Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung,

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wiedergutzumachenden Schaden handeln (BVerfG, Beschluss vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen

  • BVerwG, 06.10.1975 - 2 B 13.75
  • BVerfG, 31.05.1972 - 1 BvR 249/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Polnischen

  • BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2005 - 4 M 332/04

    Neugestaltung der kommunalen Ämterstruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern;

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