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   BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20   

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BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20 (https://dejure.org/2020,18156)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2020 - 1 BvR 479/20 (https://dejure.org/2020,18156)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 (https://dejure.org/2020,18156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 130 Abs. 4 StGB
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung (Strafbarkeit der Bezeichnung des Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde als frecher Juden-Funktionär; Boykottaufruf gegen jüdische Organisationen über das Internet; kontextbezogene Bewertung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als "frecher Juden-Funktionär" und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 130 Abs 1 Nr 1 StGB, § 130 Abs 4 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB - sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG - hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch Verurteilung wegen Aufstachelung zum Hass und Volksverhetzung; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB - sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG - hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch Verurteilung wegen Aufstachelung zum Hass und Volksverhetzung; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB - sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG - hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher Juden-Funktionär und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "freche Juden-Funktionär"

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Frecher Juden-Funktionär": Verurteilung wegen Volksverhetzung verfassungsgemäß

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher Juden-Funktionär und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG hält Verurteilung wegen Bezeichnung als "Frecher Juden-Funktionär" für verfassungsgemäß - Bezeichnung als "Frecher Juden-Funktionär" stellt nach § 130 Abs. 1 StGB Volksverhetzung dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Volksverhetzung bei Bezeichnung als "frecher Juden-Funktionär"

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Meinungsäußerungsfreiheit: "frecher Juden-Funktionär" als strafbare Volksverhetzung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 344
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20
    Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 ).

    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 ).

    Diesen Anforderungen haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des die Meinungsfreiheit beschränkenden § 130 Abs. 1 StGB Rechnung zu tragen, damit die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ).

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20
    Je nach Begleitumständen im Einzelfall, insbesondere wenn die sich äußernde Person ersichtlich auf eine Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung zielt, sich in der Äußerung mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert oder die Äußerungen sonst damit in direktem Zusammenhang stehen, kann darin eine menschenverachtende Art der hetzerischen Stigmatisierung von Juden und damit implizit verbunden auch eine Aufforderung an andere liegen, sie zu diskriminieren und zu schikanieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, Rn. 40; BGHSt 40, 97 ).
  • BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20
    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt allerdings diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20
    Je nach Begleitumständen im Einzelfall, insbesondere wenn die sich äußernde Person ersichtlich auf eine Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung zielt, sich in der Äußerung mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert oder die Äußerungen sonst damit in direktem Zusammenhang stehen, kann darin eine menschenverachtende Art der hetzerischen Stigmatisierung von Juden und damit implizit verbunden auch eine Aufforderung an andere liegen, sie zu diskriminieren und zu schikanieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, Rn. 40; BGHSt 40, 97 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20
    Diesen Anforderungen haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des die Meinungsfreiheit beschränkenden § 130 Abs. 1 StGB Rechnung zu tragen, damit die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 124, 300 ).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20

    Themenbezogene Einschränkung der Widmung öffentlicher Räumlichkeiten ist

    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 - juris Rn. 24 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Äußerungen Privater genießen grundrechtlichen Schutz nach Art. 5 Abs. 1 GG unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit oder Gefährlichkeit (BVerfG, B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, B.v. 22.6.2018 - 1 BvR 673/18 - NJW 2018, 2858 Rn. 24; B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).

    Erst wenn mit der gezielten Verbreitung antisemitischer Stereotype derartige Ausgrenzungs- und Stigmatisierungseffekte provoziert würden, läge darin - unabhängig von einem möglichen Strafrechtsverstoß - eine hinreichend konkrete Gefährdung des Schutzguts der öffentlichen Ordnung (Art. 6 LStVG; Art. 11 Abs. 1 PAG), die den Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147/156 f.; B.v. 7.7.2020, a.a.O., Rn. 15 ff.; Attendorn/Schnell, NVwZ 2020, 1224/1225 ff.).

  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Dies bedarf allerdings einer sorgfältigen Begründung (zum Ganzen s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97, NJW 2003, 660, 661 f.; vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20, NJW 2021, 297, 298, jeweils zu § 130 StGB; Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19, NJW 2020, 2622 Rn. 12 ff. zu § 185 StGB; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2016 - 3 StR 149/16, NJW 2016, 3795, Rn. 17 ff.; HansOLG Bremen, Urteil vom 23. Februar 2023 - 1 Ss 48/22, juris Rn. 35 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2020 - III-3 RVs 1/20, juris Rn. 14 ff.; alle mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2020- 1 BvR 479/20 -, juris, Rn. 15, und vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, juris, Rn. 43 f.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05 -, juris, Rn. 12.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerentscheidungen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2020- 1 BvR 479/20 -, juris, Rn. 15, und vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris, Rn. 12, einen solchen Rückgriff ohne weitergehende Begründung generell nicht für möglich erachtet hat, folgt der Senat dem nicht.

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Denn maßgeblich für das Verständnis eines Wahlplakats ist allein dessen Äußerung selbst (anders VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19.GI - juris Rn. 39 ff.) und nicht die dahinterstehende parteiliche Programmatik (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 - NVwZ 2019, 963 Rn. 12 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - NJW 2021, 297 Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, juris Rn. 36.

    vgl. zu nationalsozialistischem Gedankengut BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14; anders noch unter dem Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Ordnung OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -, juris; aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, juris Rn. 16 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23

    Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 55 ff., vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 -, juris Rn. 24, und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022- 8 C 35.20 -, juris Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 15 B 1322/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15, m. w. Genozid; BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, juris Rn. 36.

    vgl. zu nationalsozialistischem Gedankengut BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14; anders noch unter dem Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Ordnung OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -, juris; aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, juris Rn. 16 ff.

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 15 L 230/23

    Zugang, kommunale Einrichtung, Verschaffungsanspruch, Einwirkungsanspruch,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , juris Rn. 67, m.w.N., Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2020- 1 BvR 479/20 - juris Rn. 24 und Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 - BVerwGE 174, 367-374, juris Rn. 20; Held-Daab, jurisPR-BVerwG 18/2022 Anm. 5.

    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt allerdings diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden", BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 -, juris Rn. 15.

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