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   BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96   

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BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96 (https://dejure.org/1998,3092)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 BvR 484/96 (https://dejure.org/1998,3092)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 (https://dejure.org/1998,3092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Veränderungen der Zusatzversorgung - Rechtsschutz - Versorgungsanstalt - Witwe - Versorgungstarifvertrag - Eigentumsgarantie - Rechtsweggarantie - Rechtsstaatsprinzip

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rechtsweg zur Überprüfung einer Versorungsverschlechterung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rechtsweg zur Überprüfung einer Versorungsverschlechterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; VBLS
    Betriebliche Altersversorgung: Rechtsschutz für Arbeitnehmer, die bei der VBL versichert sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 321
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Ein solcher Versorgungsverschaffungsanspruch bestünde auch dann, wenn die Versorgung durch die VBL nicht dem tarifvertraglichen Anspruch (hier: § 4 Versorgungstarifvertrag) entspräche (vgl. BAG, Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, B III 2 b bb der Entscheidungsgründe; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 226/95 - [nicht veröffentlicht], B I der Entscheidungsgründe).

    Die Rechtsprechung betrachtet vielmehr das Versicherungsverhältnis als eine Gruppenversicherung, bei der nur die Arbeitgeber Versicherungsnehmer sind, den Arbeitnehmern hingegen die Rolle von bloßen Bezugsberechtigten zufällt (BGHZ 103, 370 [377 ff.]; BAG, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 226/95 -, B I 5 a cc der Entscheidungsgründe).

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 226/95 - ausdrücklich den 15. Änderungstarifvertrag vom 21. Februar 1984 zum Versorgungstarifvertrag, auf dem weite Teile der 18. und 19. Satzungsänderung beruhen, auf seine Rechtswirksamkeit geprüft und dessen Verfassungsmäßigkeit bejaht.

  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Diese rechtliche Einordnung des Versicherungsverhältnisses der VBL und der Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, S. 2531).

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht den Abbau der Überversorgung bei der VBL als rechtmäßig angesehen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Ein solcher Versorgungsverschaffungsanspruch bestünde auch dann, wenn die Versorgung durch die VBL nicht dem tarifvertraglichen Anspruch (hier: § 4 Versorgungstarifvertrag) entspräche (vgl. BAG, Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, B III 2 b bb der Entscheidungsgründe; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 226/95 - [nicht veröffentlicht], B I der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie gewährleistet in zivilrechtlichen Streitigkeiten - ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den Bereich des öffentlichen Rechts -, daß ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht (vgl. BVerfGE 85, 337 [345]; 88, 118 [123]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie gewährleistet in zivilrechtlichen Streitigkeiten - ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den Bereich des öffentlichen Rechts -, daß ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht (vgl. BVerfGE 85, 337 [345]; 88, 118 [123]).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
    Die Rechtsprechung betrachtet vielmehr das Versicherungsverhältnis als eine Gruppenversicherung, bei der nur die Arbeitgeber Versicherungsnehmer sind, den Arbeitnehmern hingegen die Rolle von bloßen Bezugsberechtigten zufällt (BGHZ 103, 370 [377 ff.]; BAG, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 226/95 -, B I 5 a cc der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    a) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg unterschieden wird (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) .

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96  - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    a) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg unterschieden wird (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) .

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 161/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    a) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg unterschieden wird (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) .

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 162/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 160/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

  • LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05

    Direktversicherung - Rechtsweg

  • VG München, 20.05.2019 - M 12 K 19.1267

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für Leistungen aus der

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