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   BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93   

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BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 (https://dejure.org/1993,3762)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 (https://dejure.org/1993,3762)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 1 BvR 501/93 (https://dejure.org/1993,3762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; vorhersehbarer Eigenbedarf; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstnutzungswunsch - Vermieter - Eigenbedarfskündigung - Fachgericht - Rechtsfindung - Beachtung - Lebensplanung - Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1357
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
    Sie müssen den Selbstnutzungswunsch des Vermieters grundsätzlich achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Sie sind jedoch nicht berechtigt, ihre Vorstellung verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE 79, 292, 306 = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Verfassungsrechtlich sind derartige Erwägungen nicht zu beanstanden, weil das Gericht mit ihnen nicht in unzulässiger Weise bei der Lebensplanung des Vermieters mitbestimmt, sondern ihn lediglich an der Durchsetzung seines Selbstnutzungswunsches aus Gründen hindert, die er in zurechenbarer Weise selbst gesetzt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 308 f. = BVerfG, HdM Nr. 14).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
    a) Das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber das Recht, die Sache zur Grundlage eigenverantwortlicher Lebensgestaltung zu machen und sie so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für nützlich hält (vgl. BVerfGE 52, 1, 30).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
    Es verlangt dabei von dem Beschwerdeführer eine Lebensplanung, die er bei Vermietung der streitigen Wohnung an die Beklagte noch nicht vorzunehmen brauchte (vgl. auch BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats -, Beschluß vom 28. Mai 1993 - 1 BvR 1515/92, BVerfG, HdM Nr. 61 ).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; NJW-RR 1993, 1357) entschieden hat, liegt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten in diesem Sinne dann vor, wenn der Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.

    Die Gerichte dürfen dem Vermieter daher keine mit rechtlichen Risiken behaftete Lebensplanung ansinnen, die er im Rahmen seines Rechts, sein Eigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen, nicht anzustellen brauchte (BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166, 2167).

    Denn in diesen Fällen hat der für das Entstehen eines Eigenbedarfs notwendige Entscheidungsprozess des Vermieters entweder schon stattgefunden oder zumindest begonnen, so dass das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs feststeht oder sich zumindest "abzeichnet" und dieser rechtlich in der Lage wäre, dem Mieter eine Alternative, nämlich den Abschluss eines befristeten Mietvertrags (§ 564c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BGB aF; § 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) anzubieten (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166 f.).

    Ein Rechtsmissbrauch in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens wird dort nur für die Fälle angenommen, in denen der Vermieter in Kenntnis oder in Erwartung der bei Vertragsabschluss nicht offenbarten, später aber geltend gemachten Eigenbedarfssituation einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, obwohl er einen befristeten Mietvertrag hätte abschließen können (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; vgl. auch BVerfG, NJW 1992, 3032, 3033).

    Soweit dort ausgeführt wird, der Vermieter dürfe dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt, bezieht sich dies ausschließlich auf die Fälle, in denen der Vermieter bei Vertragsabschluss entweder schon entschlossen ist, Eigenbedarf an dem Wohnraum geltend zu machen, oder dies zumindest erwägt (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Zurückweisungsbeschluss]; so auch LG Oldenburg, aaO; LG Münster, aaO).

    Eine allgemeine Aufklärungspflicht über mögliche oder konkret vorhersehbare Entwicklungen ("Bedarfsvorschau") wäre bereits mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen (vgl. Soergel/Heintzmann, aaO), wonach dem Eigentümer die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Freiheit zuzubilligen ist, seine Lebensplanung weitgehend frei zu gestalten (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166, 2167; vgl. auch BVerfG, NZM 1999, 659, 660).

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08

    Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines

    Er darf dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357 ; LG Münster, NJW-RR 1990, 1354 ; LG Berlin, NZM 1998, 433 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242 Rdnr. 56; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rdnr. 72 f.; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rdnr. 75; Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 9. Aufl., § 573 BGB Rdnr. 52 f.; in der Begründung teilweise abweichend Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 573 BGB Rdnr. 134).
  • LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12

    Kündigung wegen Eigenbedarf: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend!

    Dabei reicht der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, nicht aus; hinzutreten muss ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (vgl. BGH Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., zit. nach juris; BVerfG Kammerbeschluss v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 Rn. 13, zit. nach juris; OLG Köln Urteil v. 10.03.2003 - 16 U 72/02, NJOZ 2003, 962, [963], zit. nach beck-online; jew. m. w. N.; Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 85).
  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Ein Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; BGH NZM 2015, 296; NZM 2013, 419; NJW 2009, 1139; WuM 2010, 575; WuM 2010, 512).
  • BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09

    Wohnraummiete: Hinweispflicht auf möglichen Eigenbedarf bei Vertragsschluss;

    Die Maßstäbe für die Beantwortung der vom Berufungsgericht zum Anlass der Zulassung genommenen Frage sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 292; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357) und des Bundesgerichtshofs hinreichend geklärt.
  • LG Berlin, 21.11.2018 - 65 S 142/18

    Eigenbedarfskündigung: Nutzung einer weit unter Standard liegenden Stadtwohnung

    Der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, reicht nicht aus; hinzutreten muss unter anderem ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93, nach juris Rn. 13, m.w.N.; BGH, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., m.w.N.; Urt. v. 05.10.2005 - VIII ZR 127/05, WuM 2005, 779, juris Rn. 5).
  • LG Berlin, 28.11.1997 - 63 S 237/97

    Vorsicht, wer sich ewig bindet

    Er darf dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet und auch rechnen darf, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufgeklärt hat (BVerfG, NJW-RR 1993, 1357).

    Die Begründung der Befristung wegen etwaigen Eigenbedarfs zugunsten ihrer Tochter wäre keine bloße unzulässige Spekulation gewesen (BVerfG, NJW-RR 1993, 1357 [1358]).

  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

    Bereits nach dem insoweit in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorausgesetzten unbestimmten Rechtsbegriff reicht der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, nicht aus; hinzutreten muss unter anderem ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (vgl. BGH Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., m. w. N.; BVerfG Kammerbeschluss v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 Rn. 13, m. w. N; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 65ff.; OLG Köln Urteil v. 10.03.2003, NJOZ 2003, 962, [963], zit. nach beck-online).
  • LG Berlin, 19.02.2018 - 65 S 241/17

    Plausibilität der Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Beweiswürdigung der

    Bei dem Kriterium des "Benötigens" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB handelt es sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der voraussetzt, dass der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung für sich selbst oder eine Person des in den Anwendungsbereich der Regelung einbezogenen Personenkreises zu nutzen (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93, juris Rn. 13, m.w.N., BGH, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87, juris Rn. 17ff., m.w.N.; Urt. v. 05.10.2005 - VIII ZR 127/05, WuM 2005, 779, juris Rn. 5; Schmidt-Futterer/ Blank , Mietrecht, 13. Aufl., 2017, § 573 Rn. 60; BeckOK MietR/Siegmund, 10. Ed., BGB § 573 Rn. 29).

    Die Freiheit des Vermieters, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen, genießt den Schutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93, juris Rn. 13; BGH, Urt. v. 04.03.2015 - VIII ZR 166/14, NJW 2015, 1590, mwN.).

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.12.2016 - 23 C 258/15

    Für sporadische berufliche Wohnnutzung muss Mieter nicht weichen!

  • LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16

    Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Rechtsmissbräuchlichkeit wegen

  • LG Berlin, 22.06.2016 - 65 S 386/15

    Eigenbedarfskündigung: Vorgeschobener Selbstnutzungswille bei zeitgleichen

  • LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18
  • LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften

  • AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
  • LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21

    Erhöhter Bestandsschutz kann wirksam vereinbart werden und gilt auch gegenüber

  • LG Kiel, 26.03.2008 - 1 S 48/08

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung bei Beendigung einer nichtehelichen

  • LG Berlin, 08.03.2018 - 65 S 199/17

    Mietrecht: Anforderungen an die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines

  • LG Osnabrück, 30.11.2018 - 1 S 9/18

    Abgeltungsvergleich - Anfechtung bei unwirksamer Eigenbedarfskündigung

  • LG Berlin, 15.02.2017 - 65 S 232/16

    Gericht muss Zweifeln an Eigennutzungswunsch des Vermieters nachgehen

  • LG Berlin, 31.10.2013 - 67 S 166/13
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