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   BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91   

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https://dejure.org/1991,2163
BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91 (https://dejure.org/1991,2163)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1991 - 1 BvR 502/91 (https://dejure.org/1991,2163)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 1 BvR 502/91 (https://dejure.org/1991,2163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der zweijährigen Anfechtungsmöglichkeit von unentgeltlichen Verfügungen des Schuldners zugunsten seines Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gläubigeranfechtung - Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2695
  • ZIP 1991, 736
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91
    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es zwar, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 69, 188 [205]; 78, 128 [130]).

    Aus dem Bestehen einer nicht gestörten Ehe kann deshalb der Schluß auf enge wirtschaftliche Bindung der Ehepartner zueinander gezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 128 [130]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91
    Die normalen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts unterliegen erst dann der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91
    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es zwar, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 69, 188 [205]; 78, 128 [130]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91
    Die Ehe darf jedoch zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Folgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfGE 28, 324 [347]).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Die bei unentgeltlichen Verfügungen an Ehegatten bestehende Anfechtungsfrist von zwei Jahren verstoße nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG und behandle Eheleute nicht ohne sachlichen Grund schlechter als nicht miteinander verheiratete Personen (BVerfG ZIP 1991, 736).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2005 - 11 U 33/04

    Anwendbarkeit des § 1362 BGB und des § 739 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

    Denn § 1362 BGB ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, ZIP 1991, S. 736, 737; BGH, FamRZ 1992, S. 409, 410; OLG Köln, a.a.O., S. 1738).
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 56/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Die Anfechtungstatbestände und die daraus folgenden Ansprüche schränken damit den Inhalt des vom Anfechtungsgegner erworbenen Eigentums --in verfassungsrechtlich zulässiger Weise-- ein (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 1991 1 BvR 502/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2695; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2002 VII B 14/01, BFH/NV 2002, 757).
  • BFH, 09.05.2006 - VII R 15/05

    Frist für Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 278 Abs. 2 AO 1977 - Anfechtung

    In einer späteren Entscheidung hat sich das BVerfG auch mit der Anfechtungsfrist des § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG a.F. befasst und ausgeführt, dass die gegenüber nicht verheirateten Zuwendungsempfängern um ein Jahr verlängerte Anfechtungsfrist mit Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sei (BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1991 1 BvR 502/91, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1991, 736).
  • OLG Hamm, 05.03.2009 - 27 U 45/07

    Anfechtbarkeit der Übertragung von Vermögensgegenständen im Zuge der

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich anerkannt, dass die Ausformung der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft und die daraus folgende größere Übertragungsbereitschaft unter Ehegatten sogar eine anfechtungsrechtliche Schlechterstellung von Ehegatten rechtfertigt, um die Interessen des Gläubigers zu wahren (BVerfG, NJW 1991, 2695).
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 14/01

    Duldungsbescheid

    Mit Recht hat das FG hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Mai 1991 1 BvR 502/91 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2695) hingewiesen, in dem das BVerfG zum Anfechtungstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG ausgeführt hat, dass diese Vorschrift in zulässiger Weise nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG den Inhalt des Eigentums bestimmt.
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 57/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten für die Festsetzung zur

    Entsprechende Zahlungen beseitigen die aufgrund der Anfechtung entstandene Beeinträchtigung der Eigentümerstellung des Erwerbers i.S. des § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 1991 1 BvR 502/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2695; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2002 VII B 14/01, BFH/NV 2002, 757) und sind deshalb ebenso wie Zahlungen zur Ablösung dinglicher Belastungen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488) als nachträgliche Anschaffungskosten anzusehen.
  • FG Hessen, 16.11.2000 - 11 K 2179/96

    Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung; Wertersatz - Anfechtung durch

    b) Soweit der Kläger das AnfG als solches als verfassungswidrig ansieht und "große Verwunderung" darüber äußert, daß die verfassungsrechtliche Problematik im Hinblick auf die Eigentumsgarantie noch niemals ernsthaft aufgeworfen worden sei, ist auf den Beschluß des BVerfG vom 14.5.1991 1 BvR 502/91, NJW 1991, 2695 , hinzuweisen.
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95

    Auf das Pflichtteilsrecht beschränkter Erbverzicht als freigebige Zuwendung;

    Der Pflichtteilsverzicht kann mithin keine Gegenleistung sein, der die Annahme einer unentgeltlichen Zuwendung der Abfindung ausschließen könnte [Staudinger/Schotten, a.a.O., § 2346 Rdnrn. 123 ff. mit umfangreichen Nachweisen zur abweichenden herrschenden Auffassung im Zivilrecht; Schotten, NJW 1991.2687; gleicher Auffassung: Frank in Münchener Kommentar zum BGB , S. Aufl., 1997, § 2325 Rdnr. 14; Kohlhosser, Archiv für die civilistische Praxis 194. Band, 1994, 231, 258 zu 3.; Pentz, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1998, 660; BGH-Urteil in BGHZ 113, 393 , NJW 1991, 1610 zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Anfechtungsgesetz - vgl. hierzu auch den Beschluß des BVerfG vom 14. Mai 1991 1 BvR 502/91 (NJW 1991, 2695 ) zu der Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil in NJW 1991, 1610 ; BGH-Urteil vom 8. Juli 1985 II ZR 150/84, NJW 1986, 127 und hierzu die Anmerkung von Dieckmann, FamRZ 1986, 258; Beschlüsse des Landgerichts Münster vom 12. Januar 1983 - 14 O 696/82, NJW 1984, 1188; des OLG Celle vom 15. Januar 1998 22 W 115/97, FamRZ 1998, 774; BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 59/89, BStBl II 1992, 809, 811 zu 1. a. bb.
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