Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.09.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1355
BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1355)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1355)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

DDR-Kreisgerichtsdirektorin

Art. 12 GG, § 6 RNPG, (hier: verfassungswidrige) Amtsenthebung einer Notarin wegen menschenrechs- oder rechtsstaatswidrigen Verhaltens in der DDR-Justiz, keine Anwendung von BRD-Maßstäben, individuelle Beurteilung, Berücksichtigung des Verhaltens nach der Wende in der DDR;

Ausreisefreiheit kein unverbrüchliches individuelles Menschenrecht, Art. 11 GG, Art. 12 IPBPR

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 12 Abs 1 durch Amtsenthebung einer Notarin allein wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit ohne konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit

  • nomos.de PDF, S. 33

    Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG; § 6 ReNotPrüfG; §§ 213, 214 StGB/DDR; § 1 BNotO; § 26 GVG/DDR
    Notar/Amtsenthebung/Tätigkeit als DDR-Richterin in politischen Strafsachen/Prognose/einzelfallbezogene Würdigung/Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - DDR - Strafverfahren - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufsverbot - Notar

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; RNPG § 6; ; StGB/DDR § 214; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BNotO § 1; ; GVG/DDR § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1
    Zulassung eines in der ehemaligen DDR als Richter tätig gewesenen Juristen als Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

  • nomos.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    Zulassung ehem. DDR-Richter als Rechtsanwalt bzw. Notar

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 670
  • DNotZ 2000, 937
  • NJ 2001, 28
  • DVBl 2000, 1768
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Rechtsgrundlage der angegriffenen Entscheidungen sind Bestimmungen des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG), dessen Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits grundsätzlich geklärt hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    c) Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    (2) Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit durch einen mit dem politischen Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik befassten Richter kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten und der Richter durch schuldhaftes Verhalten entweder selbst fundamentale Schutzgüter verletzt hat oder es für ihn absehbar gewesen ist, dass solche Verletzungen die Folge seines Handelns sein werden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Stets ist zu berücksichtigen, ob nicht die Handlung innerhalb des Systems geboten, zur eigenen Sicherheit erforderlich oder der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet war (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 -,.

    Der Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Dezember 1992 - 3836E-I.-1859/92 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und den Antrag der Beschwerdeführerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den angegriffenen Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums zurückgewiesen (vgl. DtZ 1996, S. 272).

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Die eingeholten Stellungnahmen im Verfahren 1 BvR 514/97 (vgl. Beschluss vom heutigen Tage), die den Beteiligten bekannt sind, haben die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die übliche Strafrechtspraxis in der Deutschen Demokratischen Republik dahin bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sowohl hinsichtlich der absoluten Dauer der ausgeworfenen Strafen als auch hinsichtlich der großzügigen Strafaussetzung zur Bewährung zu den milden Richtern gehörte.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Freikauf zum Teil in das Kalkül der Angeklagten selbst gehörte; das war auch für die entscheidenden Richter erkennbar, weil die Akten mit einem "Z" gekennzeichnet waren (vgl. die persönliche Stellungnahme des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schümann, als Teil der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer im Verfahren 1 BvR 514/97).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Aber auch Fragen der Eignung für den öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Insoweit ist anerkannt, dass die frühere Identifikation mit dem SED-Regime nur ein Faktor der Eignungsbewertung ist, in die konkret und einzelfallbezogen eine Würdigung der gesamten Persönlichkeit sowie das Verhalten nach dem Beitritt einzubeziehen sind (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 155; BVerfGE 96, 152 ).

    Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95).
  • VG Frankfurt/Main, 13.03.1989 - V/3 H 239/89
    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Ausreiseverbote sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verhängt worden, wenn eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik durch abträgliche Äußerungen im Ausland befürchtet wurde (vgl. BVerwGE 3, 71; BVerfGE 6, 32 - Elfes).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 97, 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Der Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) ändere daran nichts.
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Verknüpfung der Berufsausübung mit der Würdigkeit des Berufsinhabers ist - ungeachtet der im konkreten Einzelfall eventuell verfassungswidrigen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen - auch vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht ersichtlich in Frage gestellt worden (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 BvR 661/96 -, NJW 2001, 670 ff. (zu § 14 Abs. 3 Satz 1 BNotO); Beschl. v. 8.3.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 ff. (zu § 7 Nr. 5 BRAO)).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 25/00

    Dem Antragsgegner aufzuerlegende außergerichtliche Kosten in einem Verfahren

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) den Bescheid des Antragsgegners und den Beschluß des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Kosten an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01

    Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen;

    Hierin liegt ein für die Beurteilung ihrer Person und ihrer Vergangenheit bedeutsamer Umstand (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2001, 670, 673).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1733
BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1733)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1733)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97 (https://dejure.org/2000,1733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

DDR-Bezirksrichter

Art. 12 GG, § 6 RNPG, (hier: verfassungswidrige) Zugangsverweigerung zur Rechtsanwaltschaft wegen menschenrechs- oder rechtsstaatswidrigen Verhaltens in der DDR-Justiz, keine Anwendung von BRD-Maßstäben, individuelle Beurteilung, Berücksichtigung der Einbindung in ein Kollegialorgan;

Dauer der "Bewährungszeit"

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 12 Abs 1 durch Verweigerung der Zulassung zur Anwaltschaft allein wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit ohne konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit

  • nomos.de PDF, S. 37

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 213 StGB/DDR; § 7 Nr. 2 RAG; § 7 Nr. 5 BRAO; § 26 GVG/DDR
    Rechtsanwalt/Zulassung/Tätigkeit als DDR-Richter in politischen Strafsachen/Prognose/einzelfallbezogene Würdigung/Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - DDR - Strafverfahren - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufsverbot - Richterdienst

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; StGB/DDR § 213; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; RAG § 7 Nr. 2; ; BRAO § 7 Nr. 5; ; GVG/DDR § 26

  • BRAK-Mitteilungen

    Verletzung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Verweigerung der Zulassung zur Anwaltschaft allein wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit ohne konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit

  • rechtsportal.de

    BRAO § 7 Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1
    Zulassung eines in der ehemaligen DDR als Richter tätigen Juristen zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 57
  • NStZ 2001, 98
  • NJ 2000, 585
  • NJ 2001, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    c) Ebenfalls entschieden ist, dass die Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege eine Vertrauensgrundlage benötigt, zu deren Minimalerfordernissen die individuelle Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen zählt, die gefährdet wird, wenn einem Rechtsanwalt Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen werden können (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    (1) Die schlichte Zugehörigkeit zum System gilt nicht einmal als ein ausreichendes Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, obwohl der Gesetzgeber diesen Sachverhalt als einen Indikator für solche Verstöße ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    (2) Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit kann nur dann angenommen werden, wenn konkrete Umstände hinzutreten und ein Richter durch schuldhaftes Verhalten entweder selbst fundamentale Schutzgüter verletzt hat oder es für ihn absehbar gewesen ist, dass solche Verletzungen die Folge seines Handelns sein werden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Stets ist zu berücksichtigen, ob nicht die Handlung innerhalb des Systems geboten, zur eigenen Sicherheit erforderlich oder der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet war (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Handlungen von stark repressivem oder schädigendem Charakter sind ihm damit nicht vorzuwerfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 93, 213 ).

    ee) Eine zehnjährige Bewährungszeit ist angesichts einer allenfalls geringen Schuld bei Handlungen, die innerhalb des Systems folgerichtig und der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet waren (vgl. hierzu BVerfGE 93, 213 ), unverhältnismäßig.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    d) Im Zusammenhang mit den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages ist schließlich entschieden worden, in welchem Umfang die frühere Identifikation mit dem SED-Regime, die in der Deutschen Demokratischen Republik übliche Loyalität und Kooperation oder ein hoher Rang im öffentlichen Dienst bei Einschränkungen der Berufswahlfreiheit zu Lasten von Bewerbern Bedeutung gewinnen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

    Handlungen von stark repressivem oder schädigendem Charakter sind ihm damit nicht vorzuwerfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 93, 213 ).

    Eine solche Einlassung ist keine mangelnde Distanzierung, sondern eine Konfliktbeschreibung in einer Umbruchsituation, für die das Bundesverfassungsgericht bereits früher angemahnt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG einen Wandel der inneren Einstellung ernsthaft zu prüfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - und der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 1995 - 1 EGH 6/94 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    b) Die mit der im vorliegenden Verfahren angewandten Vorschrift des § 7 Nr. 2 RAG wortgleiche Vorschrift des § 7 Nr. 5 BRAO ist bereits für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden worden, soweit die Zulassung zur Anwaltschaft davon abhängig gemacht wird, dass sich ein Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

    Nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs von dieser Vorschrift, das auch der angegriffenen Entscheidung zu Grunde liegt, lassen sich unverhältnismäßige Entscheidungen im Allgemeinen vermeiden, wenn auf die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung abgestellt und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten im Ganzen gewürdigt wird und die Schwere des jeweiligen Fehlverhaltens durch eine adäquate zeitliche Befristung der Versagung erreichbar ist (vgl. BVerfGE 63, 266 ).

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95).
  • BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98

    BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    Entgegen der Annahme des Deutschen Richterbundes gibt es auch keine Hinweise darauf, dass er sich als Prozess-Staffage missbrauchen ließ, wie dies beispielsweise im Fall Havemann dokumentiert ist (vgl. dazu BGHSt 44, 275 und Rottleuthner , Das Havemann-Verfahren, 1. Aufl., 1999).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 97, 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
    d) Im Zusammenhang mit den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages ist schließlich entschieden worden, in welchem Umfang die frühere Identifikation mit dem SED-Regime, die in der Deutschen Demokratischen Republik übliche Loyalität und Kooperation oder ein hoher Rang im öffentlichen Dienst bei Einschränkungen der Berufswahlfreiheit zu Lasten von Bewerbern Bedeutung gewinnen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung wegen Beleidigung des ausbildenden

    Dass § 7 Nr. 5 BRAO verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverfassungsgericht, wie die Antragstellerin selbst vorträgt, bereits mehrfach entschieden (vgl. BVerfGE 63, 266, 286 ff.; Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97 Rn. 17).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

    Die eingeholten Stellungnahmen im Verfahren 1 BvR 514/97 (vgl. Beschluss vom heutigen Tage), die den Beteiligten bekannt sind, haben die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die übliche Strafrechtspraxis in der Deutschen Demokratischen Republik dahin bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sowohl hinsichtlich der absoluten Dauer der ausgeworfenen Strafen als auch hinsichtlich der großzügigen Strafaussetzung zur Bewährung zu den milden Richtern gehörte.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Freikauf zum Teil in das Kalkül der Angeklagten selbst gehörte; das war auch für die entscheidenden Richter erkennbar, weil die Akten mit einem "Z" gekennzeichnet waren (vgl. die persönliche Stellungnahme des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schümann, als Teil der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer im Verfahren 1 BvR 514/97).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Insbesondere aber ist die "Unwürdigkeit" in einer Vielzahl anderer Regelungsbereiche des Berufsrechts als Widerrufsgrund seit langem bekannt und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des "Würdigkeitserfordernisses" in § 7 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung etwa BVerfG, Beschluss vom 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [286 ff.] sowie aus neuerer Zeit Beschluss vom 21.09.2000 - 1 BvR 514/97 -, MDR 2001, 57).
  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze

    Die mit rechtsstaatlichen Maßstäben unvereinbaren Urteile rechtfertigen unter Berücksichtigung der Staatsform und des Strafrechtssystems der DDR, in die der Antragsteller eingebunden war, noch keinen schwerwiegenden Schuldvorwurf, der ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97, BRAK-Mitt. 2000, 301, 304 f).

    Ob dem Antragsteller gleichwohl kein schweres persönliches Fehlverhalten zugerechnet werden kann, weil er durch die Wiederwahlanforderungen, die ständige Kontrolle und die jederzeitige Absetzbarkeit in hohem Maße vom Wohlwollen der Parteiführung abhängig war und der ständigen Kontrolle durch Weisungen und Überprüfungen seitens des Obersten Gerichts ausgesetzt war (dazu BVerfG, Beschluß vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97, aaO), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf eine einmalige Zuwendung nach dem

    Auch steht vorliegend nicht ein staatlicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Rechtsposition von Art. 12 Abs. 1 GG in Frage, welche Fallkonstellation der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR - 514/97 -,NJ 2001, 32 f.) mit dem Ausschluss des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts zu Grunde lag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht