Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.07.2006

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   BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02   

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BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 (https://dejure.org/2006,38)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 (https://dejure.org/2006,38)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2006 - 1 BvR 518/02 (https://dejure.org/2006,38)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 31 PolG NW 1990
    Rasterfahndung ("Schläfer"; Suchkriterium "Unauffälligkeit"; kein Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr); Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Eingriff (Verfügbarkeit von Daten für Behörden; vorläufige Speicherung; ungezielte technische Miterfassung); ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Rasterfahndung II

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Präventive polizeiliche Rasterfahndung nur bei hinreichend konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht vereinbar, nicht jedoch im Vorfeld der Gefahrenabwehr

  • Telemedicus

    Rasterfahndung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der präventiv durchgeführten polizeilichen Rasterfahndung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Rechtspolitische Entwicklung der Gesetzgebung zur Rasterfahndung unter besonderer Berücksichtigung der terroristisch geprägten Geschehnisse ...

  • Wolters Kluwer

    Sondervotum; Abweichende Meinung; Vereinbarkeit der präventiv durchgeführten polizeilichen Rasterfahndung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Rechtspolitische Entwicklung der Gesetzgebung zur Rasterfahndung unter besonderer Berücksichtigung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3

  • sewoma.de

    Rasterfahndung [AG , Allgemeines , Amtsgericht , Anonymität , Behörde , Berlin , BGB , BGH , BVerfG , Computer , Datenschutz , Düsseldorf , Deutschland , Europa , Frankfurt , Gericht , Gesetzgebung , Hamburg , International , Köln , Landgericht , LG , Nachrichten , Namen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Grenzen der präventiven Rasterfahndung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig

  • heise.de (Pressebericht)

    Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 23.05.2006)

    Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Präventive polizeiliche Rasterfahndung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.5.2006)

    Rasterfahndung nach 11. September war verfassungswidrig // Allgemeine Bedrohungslage reicht nicht als Grund

Besprechungen u.ä. (4)

  • daten-speicherung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Staat die Chance, auf äußere Bedrohungen künftig besser zu reagieren?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
    Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr

  • ju-sicherheitsforum.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rasterfahndung auf dem Prüfstand - Sinn und Grenzen eines Instruments der Terrorismusbekämpfung (Dorothee Dienstbühl und Friederike Dittert)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rasterfahndung fällt durch das Raster des Grundgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 320
  • NJW 2006, 1939
  • NVwZ 2006, 1156 (Ls.)
  • MMR 2006, 531
  • DVBl 2006, 899
  • DÖV 2006, 967
 
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Wird zitiert von ... (295)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Es handelt sich auch nicht um einen Fall, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. BVerfGE 115, 320, 343; 120, 378, 399; NJW 2009, 3293 Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Dies gilt im Besonderen hinsichtlich der Entscheidungen zur Rasterfahndung (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320), zur automatischen Kennzeichenerfassung (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378) und zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260).

    Soweit in den genannten Entscheidungen ein "besonders schwerer Eingriff" (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318] = juris, Rn. 210) und Eingriffe von "erheblichem Gewicht" (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347] = juris, Rn. 93; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [407], = juris, Rn. 92) angenommen oder zumindest für möglich gehalten werden, sind die dafür herangezogenen Erwägungen auf die Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG nicht übertragbar.

    Neben der hier nicht gegebenen Heimlichkeit der Datenerhebung und Datenverwendung, die eine Steigerung der Eingriffsintensität begründet (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [335] = juris, Rn. 241 ff.; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402 f., 406] = juris, Rn. 79, 89; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [353] = juris, Rn. 113), werden auch die Auswertungs- und Datenverknüpfungsmöglichkeiten, die zum Teil Erkenntnisse zum Persönlichkeits- und Bewegungsprofil offenbaren können, zur weiteren Begründung der dort angenommenen hohen Eingriffsintensität herangezogen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319] = juris, Rn. 211; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403 ff.], = juris, Rn. 80 ff.; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347 f.] = juris, Rn. 96 ff.).

    Soweit auch die Gefahr, von weiteren Folgeeingriffen betroffen zu werden, für eine (weiter) gesteigerte Eingriffsintensität herangezogen wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403], = juris, Rn. 80; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [351] = juris, Rn. 108), ist zu differenzieren.

    Sind die erhobenen, gespeicherten bzw. zusammengeführten Daten selbst die Grundlage für Folgeeingriffe, weil der Betroffene - ohne in seiner Person einen konkreten Gefahren- oder Tatverdacht zu begründen - beispielweise zu einem ungünstigen Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle gewesen oder von einer bestimmten Person kontaktiert wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212) oder weil er in ein bestimmtes Fahndungsraster passt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [352] = juris, Rn. 110), ist die Möglichkeit, mit Folgeeingriffen konfrontiert zu werden, bei der Bestimmung der Eingriffsintensität mit zu berücksichtigen.

    Schließlich ist auch die Streubreite des Eingriffs zu berücksichtigen, die dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402], = juris, Rn. 78; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [354 f.] = juris, Rn. 117; auch BVerfGE Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318 f., 335] = juris, Rn. 210, 241).

    Hinzu kommt weiter, dass auch der Verdachtslosigkeit des Eingriffs, die im Zusammenwirken mit einer großen Streubreite grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität aufweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [354 f.] = juris, Rn. 117), bei Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG eine andere Qualität zukommt als bei sonstigen präventiven oder repressiven polizeilichen (Vorfeld-)Maßnahmen (zu letzterem vgl. HambOVG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 Bf 226/12 -, juris, Rn. 48; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 [377 f.] = juris, Rn. 122 ff.).

    Soweit also die Aussage getroffen wird, gefahr- oder verdachtsbegründende Eingriffe bildeten auch mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Handelns den Grundtypus, von dem durch anlasslose Eingriffsbefugnisse abgewichen werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [355 f.] = juris, Rn. 119, "Abkehr von traditionellen polizeilichen Strukturen"; vgl. auch VerfGH Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2/98 -, juris, Rn. 85 ff.), ist dies zwar grundsätzlich zutreffend, gilt indessen nicht für die hier in Rede stehende Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Grenzschutzes.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).

    Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).

    Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 115, 320 ).

    Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Der Ausschluss dieser Einflusschance verstärkt das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. zu rechtlichen Abwehrmöglichkeiten BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).

    In dem Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe finden auch die Pflichten des Staates zum Schutz anderer Rechtsgüter ihre Grenze (vgl. BVerfGE 115, 320 ).

    Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).

    Soweit das einschlägige Gesetz der Abwehr bestimmter Gefahren dient, wie sich dies für das Verfassungsschutzgesetz aus § 1 VSG ergibt, kommt es für das Gewicht des Eingriffsanlasses maßgeblich auf den Rang und die Art der Gefährdung der Schutzgüter an, die in der jeweiligen Regelung in Bezug genommen werden (vgl. BVerfGE 115, 320 ).

    Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02   

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BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 BvR 518/02 (https://dejure.org/2006,33094)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 BvR 518/02 (https://dejure.org/2006,33094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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