Rechtsprechung
BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Steuerberater
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Steuerberater - Berufsbezeichnung - Verbot der Sozietät - Werbeverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozietät, Werbeverbot und Führen nicht amtlich verliehener Berufsbezeichnungen durch Steuerberater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 01.04.1977 - StL 1/76
- OLG Karlsruhe, 24.11.1977 - 3 StO 1/77
- BGH, 20.04.1978 - StbStB 1/78
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 60, 215
- NJW 1982, 2487
- BStBl II 1982, 435
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig; ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]; 57, 121 [131]).Im Bereich der freien Berufe will das Verbot standeswidriger Werbung eine Verfälschung des Berufsbildes durch Verwendung von Werbemethoden verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (vgl. BVerfGE 33, 125 [170]).
Die Vorschrift stellt eine genügend bestimmte Grundlage für eine berufsgerichtliche Maßnahme im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerfGE 26, 186 [203f.]; 33, 125 [164]; 42, 261 [262f.]; 45, 346 [351]).
Dies gilt auch für die standesrechtlichen Werbebeschränkungen und die an sie geknüpften berufsgerichtlichen Sanktionen sowie für das Verbot des Führens nicht amtlich verliehener Berufsbezeichnungen und anderer Zusätze (vgl. BVerfGE 33, 125 [170]; 57, 121 [132 f.].
- BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig; ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]; 57, 121 [131]).Daß die von den Fachgerichten angenommenen Sozietäts-, Werbungs- und Berufsbezeichnungsverbote jeweils in den von der Bundessteuerberaterkammer festgestellten Berufsgrundsätzen und Standesrichtlinien näher umschrieben sind, genügt allein nicht für Beschränkungen der freien Berufsausübung; diese Grundsätze und Standesrichtlinien besitzen nicht die für Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erforderliche Rechtsnormqualität, sondern bilden nur eine wesentliche Erkenntnisquelle dafür was im Einzelfall nach Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Steuerberater und der Würde des Standes entspricht (vgl. BVerfGE 36, 212 [217] m. w. N.; 57, 121 [132 f.] - für die insoweit vergleichbare Situation bei den Rechtsanwälten).
Es genügt den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 57, 121 [136]).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Die von den Fachgerichten zugrunde gelegten Sozietäts- und Werbeverbote betreffen die Ausübung des Berufs eines Steuerberaters und sind daher an Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen, gegenüber dem Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab zurücktritt (vgl. BVerfGE 54, 237 [251]; st. Rspr.).Die vollständige Aufführung berufsbezogener Pflichten im Gesetz ist nicht möglich und auch nicht nötig, wenn es sich um Normen handelt, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, die sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [204]; 54, 237 [247f.]).
Mit welchen Mitteln die in § 22 Abs. 1 StBerG a. F., § 57 Abs. 1 StBerG n. F. zum Ausdruck kommende Zielsetzung gegen denkbare Gefährdungen gesichert werden soll, ist weithin der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit überlassen (BVerfGE 54, 237 [249f.]).
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Die vollständige Aufführung berufsbezogener Pflichten im Gesetz ist nicht möglich und auch nicht nötig, wenn es sich um Normen handelt, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, die sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [204]; 54, 237 [247f.]).Die Vorschrift stellt eine genügend bestimmte Grundlage für eine berufsgerichtliche Maßnahme im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerfGE 26, 186 [203f.]; 33, 125 [164]; 42, 261 [262f.]; 45, 346 [351]).
- BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig; ferner können sie auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 34, 293 [303]; 36, 212 [216]) oder - in bestimmten Grenzen - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]; 57, 121 [131]).Daß die von den Fachgerichten angenommenen Sozietäts-, Werbungs- und Berufsbezeichnungsverbote jeweils in den von der Bundessteuerberaterkammer festgestellten Berufsgrundsätzen und Standesrichtlinien näher umschrieben sind, genügt allein nicht für Beschränkungen der freien Berufsausübung; diese Grundsätze und Standesrichtlinien besitzen nicht die für Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erforderliche Rechtsnormqualität, sondern bilden nur eine wesentliche Erkenntnisquelle dafür was im Einzelfall nach Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Steuerberater und der Würde des Standes entspricht (vgl. BVerfGE 36, 212 [217] m. w. N.; 57, 121 [132 f.] - für die insoweit vergleichbare Situation bei den Rechtsanwälten).
- BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71
Steinmetz
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Es verfolgt das Ziel, die berufliche Betätigung auf dem Gebiet der Steuerberatung in den Bahnen des Anstandes, der Redlichkeit und der von der Überzeugung der Berufsangehörigen getragenen "guten Sitten" zu halten (vgl. BVerfGE 32, 311 [316]). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Soweit die Berufsgerichte in Anwendung von § 22 Abs. 1 StBerG a. F., § 57 Abs. 1 StBerG n. F. und unter Zuhilfenahme der zur Konkretisierung dieser Normen festgestellten Berufsgrundsätze zu dem Ergebnis gelangt sind, daß der Beschwerdeführer zu Recht wegen berufswidriger Werbung mit einem ehrengerichtlichen Verweis und einer Geldbuße belegt worden sei, handelt es sich um eine Frage der Würdigung von Tatsachen und der Wertung des Verschuldens, deren Nachprüfung dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zusteht (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 50, 16 [29f.]). - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Die Vorschrift stellt eine genügend bestimmte Grundlage für eine berufsgerichtliche Maßnahme im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerfGE 26, 186 [203f.]; 33, 125 [164]; 42, 261 [262f.]; 45, 346 [351]). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Die Vorschrift stellt eine genügend bestimmte Grundlage für eine berufsgerichtliche Maßnahme im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerfGE 26, 186 [203f.]; 33, 125 [164]; 42, 261 [262f.]; 45, 346 [351]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Soweit die Berufsgerichte in Anwendung von § 22 Abs. 1 StBerG a. F., § 57 Abs. 1 StBerG n. F. und unter Zuhilfenahme der zur Konkretisierung dieser Normen festgestellten Berufsgrundsätze zu dem Ergebnis gelangt sind, daß der Beschwerdeführer zu Recht wegen berufswidriger Werbung mit einem ehrengerichtlichen Verweis und einer Geldbuße belegt worden sei, handelt es sich um eine Frage der Würdigung von Tatsachen und der Wertung des Verschuldens, deren Nachprüfung dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zusteht (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 50, 16 [29f.]). - BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
- BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77
Anwaltliches Standesrecht
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des …
- BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - …
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
- BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
- BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 16/60
Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Wirtschafts- oder Buchprüfer
- BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels …
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Insbesondere könnten sie als Hilfsmittel dienen, wenn die Generalklausel des § 43 BRAO über die anwaltlichen Berufspflichten anzuwenden und durch Auslegung zu konkretisieren sei (BVerfGE 36, 212 [217]; vgl. ferner BVerfGE 57, 121 [132 f.]; 60, 215 [230]; 66, 337 [356]). - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Sie genügt im Ergebnis noch den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Normen (vgl. etwa BVerfGE 60, 215 ; 81, 70 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
a) § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit einer Eingriffsnorm (vgl. BVerfGE 60, 215 >230<).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Als weiterhin anwendbares Hilfsmittel zur Konkretisierung der Generalklausel kann auch das in den Richtlinien niedergelegte und aus § 43 BRAO herleitbare Verbot der gezielten Werbung um Praxis und erst recht der irreführenden Werbung angesehen werden, das als Kern des Werbeverbots seit jeher unangefochten zu den Pflichten der freien Berufe gerechnet worden ist (vgl. BVerfGE 60, 215 (231 f.) - zum Werbeverbot für Steuerberater; 33, 125 (170) und 71, 162 (172 ff.) - zum Werbeverbot für Ärzte; zur Geschichte des anwaltlichen Werbeverbots vgl. BGHSt 26, 131 (133 f.);… Prinz, Anwaltswerbung, 1986, S. 84 ff.) und das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für Rechtsanwälte wiederholt als verbindlich vorausgesetzt wurde (BVerfGE 36, 212 (219 ff.); 57, 121 (133 f.)).Das Verbot standeswidriger Werbung will bei freien Berufen eine Verfälschung des Berufsbildes durch die Verwendung von Werbemethoden verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (BVerfGE 33, 125 (170); 60, 215 (232)).
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Sie sind daher an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen, gegenüber dem Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab zurücktritt (BVerfGE 60, 215 ; stRspr).Anhand dieser Leitlinie und der Normkonkretisierung durch die Rechtsprechung der Berufsgerichte ist es den Betroffenen möglich, die Rechtslage zu erkennen und ihr Verhalten danach einzurichten (vgl. BVerfGE 60, 215 m.w.N.).
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Werbeverbote für freie Berufe, welche die Berufsausübung beschränken (vgl. BVerfGE 57, 121 (130 ff.); 60, 215 (229)), sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 68, 272 (282)).In früheren Entscheidungen ist das Werbeverbot für freie Berufe damit gerechtfertigt worden, es wolle eine Verfälschung des Berufsbildes durch Verwendung von Werbemethoden verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich seien (BVerfGE 33, 125 (170); 60, 215 (232)).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 60, 215 ; 71, 162 ). - BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10
Rechtsanwaltsgesellschaft: Zulassungsfähigkeit einer aus Patentanwälten …
cc) Gesetzliche Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen (BVerfGE 54, 237, 249; 60, 215, 229 f.; 80, 269, 278; 114, 196, 244 f.). - BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09
Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung
aa) Hiervon ist der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG wiederholt ausgegangen: Die gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. August 1988 VII R 2/87 (nicht veröffentlicht --n.v.--) --betreffend den Zusatz "staatlich geprüfter Betriebswirt"-- gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 29. Oktober 1990 1 BvR 1307/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 615) nicht zur Entscheidung angenommen und unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 20. April 1982 1 BvR 522/78 (BVerfGE 60, 215, 233) ausgeführt, die Berufsausübungsregelungen in § 43 Abs. 1, 2 und 3 StBerG genügten verfassungsrechtlichen Anforderungen. - BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 82/03
Beteiligung eines Architekten an einem Architektenwettbewerb; Unterschreitung der …
a) Zweifelhaft ist bereits, ob § 18 Abs. 2 Satz 1 ArchG BW dem - auch für berufsgerichtliche Sanktionen geltenden (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 60, 215 ) - Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt. - BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01
Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen …
- BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines …
- OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch …
- BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10
Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer …
- BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch …
- BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86
Werbung für Lohnsteuerhilfevereine
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92
Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage - …
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98
Beratungsstelle im Nahbereich
- BFH, 03.02.1987 - VII R 116/82
Finanzrechtsweg - Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung - Klage einer …
- BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten …
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Lohnsteuerhilfeverein - Berufsfreiheit - Inserate in gemeindlichen …
- BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
- BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79
Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG
- BGH, 23.03.1987 - AnwSt (R) 26/86
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
- BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90
Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 10 S 101/93
Ausschluß eines Abbruchunternehmens durch den Landkreis von der Benutzung seiner …
- BGH, 01.03.1984 - I ZR 8/82
Verstoß gegen das Werbeverbot für Steuerberater
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Geldstrafe für angestellten Steuerbevollmächtigten wegen fehlender …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
- LG Aschaffenburg, 16.12.1993 - 1 HKO 165/93
Anspruch auf Unterlassung der Berufsausübung als Rechtsanwalt; Tätigkeit als …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85
Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten - …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3034/97
Erstattung von Förderzinsen;; Bereicherung (Wegfall); Bereicherungsrecht; …
- BGH, 12.04.1984 - I ZR 14/82
Verbot berufswidriger Werbung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte - …
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2014 - 2 K 3426/11
Berufsrecht der Steuerberater: Verwendung des Zusatzes "Zertifizierter …
- BFH, 13.05.1987 - VII R 37/84
Schutzwürdige Vertrauenslage - Merkblatt
- ÄGH Saarland, 25.08.2010 - ÄGH 1/09
Ärztliches Berufsrecht: Berufspflichtverletzung eines Arztes durch Annahme von …
- BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B
Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen
- OVG Bremen, 12.03.1991 - 1 BA 26/90
Strafbeschlüsse; Ehrengerichte für Seelotsen
- FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
Versagung der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft: Firmierung einer …
- VG Sigmaringen, 31.03.2004 - 5 K 1526/02
Gesetzlicher Biotopschutz für offene Felsformationen oder Felsbildungen und …
- LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11
Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz …
- OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01
Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"
- LG Düsseldorf, 02.04.2008 - 14c O 2/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 43/86
Vereinbarkeit eines Werbeverbots für Apotheker mit höherrangigem Recht; …
- BGH, 06.12.1982 - StbSt (R) 2/82
Rechtsmittel
- AnwG Oldenburg, 22.04.2015 - 1 AnwG 22/14
Berufsrechte und -pflichten: Kritik gegenüber einer Gemeinde
- VG Karlsruhe, 02.03.1994 - 10 K 10964/92
Vorlage eines Sozietätsvertrages an eine Steuerberaterkammer; …