Rechtsprechung
BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, §§ 271 ff FamFG, § 26 FamFG, § 280 FamFG, § 294 FamFG
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen nur in Ausnahmefällen - hier: Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über weiteres Vorliegen der Voraussetzungen einer ... - Wolters Kluwer
Ausschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen nur in Ausnahmefällen - hier: Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über weiteres Vorliegen der Voraussetzungen einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 2
Ausschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweisbeschluss - und die Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
Verfahrensgang
- AG Erding, 04.01.2016 - XVII 579/11
- BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1044
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer …
Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
Anders liegt es nur dann, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
Denn gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde ohnehin grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ). - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
Anders liegt es nur dann, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ). - BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im …
Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
Insbesondere tritt - anders als mitunter im Verfahren der erstmaligen Einrichtung einer Betreuung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ) - durch einen solchen Beweisbeschluss keine Stigmatisierung ein, da das Verfahren gerade auf die Aufhebung beziehungsweise Einschränkung der bereits bestehenden Betreuung zielt.