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   BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91   

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https://dejure.org/1991,3590
BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91 (https://dejure.org/1991,3590)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.1991 - 1 BvR 540/91 (https://dejure.org/1991,3590)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - 1 BvR 540/91 (https://dejure.org/1991,3590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einmaliger Leistungen für die Deckung von Regelbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 19, 303 [310]; 75, 302 [313]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 19, 303 [310]; 75, 302 [313]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (BVerfGE 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 187 [228]; 82, 60 [80]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 19, 303 [310]; 75, 302 [313]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 70, 93 [97]; 80, 48 [51]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (BVerfGE 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 187 [228]; 82, 60 [80]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Ihr Anspruch auf eine möglichst wirksame Kontrolle der vollziehenden Gewalt durch eine hinreichende Prüfungsbefugnis sowie eine zureichende Entscheidungsmacht der Gerichte (BVerfGE 61, 82 [109 ff.]; 67, 43 [58]) wurde hier entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen Prozeßordnung ( VwGO ) von den Gerichten in drei Instanzen erfüllt.
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 70, 93 [97]; 80, 48 [51]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Ihr Anspruch auf eine möglichst wirksame Kontrolle der vollziehenden Gewalt durch eine hinreichende Prüfungsbefugnis sowie eine zureichende Entscheidungsmacht der Gerichte (BVerfGE 61, 82 [109 ff.]; 67, 43 [58]) wurde hier entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen Prozeßordnung ( VwGO ) von den Gerichten in drei Instanzen erfüllt.
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (BVerfGE 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 187 [228]; 82, 60 [80]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228; 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 12.6.1991 - 1 BvR 540/91 - juris RdNr 4; näher dazu unten, 7.).

    Aus den gleichen Gründen sei auch eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG nicht erkennbar (vgl BVerfG, Beschluss vom 12.6.1991 - 1 BvR 540/91 -info also 1991, 154).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Dieser Maßstab ist bei der hier umstrittenen Auslandssozialhilfe nicht tangiert, welche - wie die Sozialhilfe überhaupt - nach ihrem Sinn und Zweck nur eine subsidiäre Grundsicherung für jedermann in einer gegenwärtigen Notlage darstellt (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juni 1991 - 1 BvR 540/91 - info also 1991, 154).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Dieser Maßstab ist aber, jedenfalls was die sozialhilferechtliche Krankenhilfe anbelangt, hier nicht tangiert, welche - wie die Sozialhilfe überhaupt - nach ihrem Sinn und Zweck nur eine subsidiäre Grundsicherung für jedermann in einer gegenwärtigen Notlage darstellt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1991 - 1 BvR 540/91 - info also 1991, 154).
  • LSG Sachsen, 29.11.2010 - L 7 SO 80/10

    Anspruch auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; unabweisbare außergewöhnliche

    Dieser Maßstab ist bei der hier umstrittenen Auslandssozialhilfe, welche - wie die Sozialhilfe überhaupt - nach ihrem Sinn und Zweck nur eine subsidiäre Grundsicherung für jedermann in einer gegenwärtigen Notlage darstellt (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.06.1991 - 1 BvR 540/91, info also 1991, 154), nicht tangiert.
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90

    Sozialhilfe: Keine einmalige Leistung für die Anschaffung eines Kinderfahrrades -

    Dies ist nicht verfassungswidrig (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. Juni 1991 - 1 BvR 540/91 -, info also 1991, 154).
  • LSG Sachsen, 11.05.2021 - L 8 SO 107/20
    Dieser Maßstab ist bei der hier umstrittenen Auslandssozialhilfe, welche - wie die Sozialhilfe überhaupt - nach ihrem Sinn und Zweck nur eine subsidiäre Grundsicherung für jedermann in einer gegenwärtigen Notlage darstellt (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.06.1991 - 1 BvR 540/91 - info also 1991, 154, 155), nicht tangiert.
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