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   BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19   

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https://dejure.org/2020,24856
BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19 (https://dejure.org/2020,24856)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2020 - 1 BvR 561/19 (https://dejure.org/2020,24856)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 1 BvR 561/19 (https://dejure.org/2020,24856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung verletzt Rechtsschutzgarantie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 112c Abs 1 S 1 BRAO, § 74 Abs 1 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - vertiefte Argumentation zur Ablehnung der Berufungszulassung (hier: bzgl der Folgen einer Verletzung von ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - vertiefte Argumentation zur Ablehnung der Berufungszulassung (hier: bzgl der Folgen einer Verletzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung i.R.e. Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt; Annahme der Versäumung der Klagefrist durch Einlegen des Bescheids im Wege der Ersatzzustellung in ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - vertiefte Argumentation zur Ablehnung der Berufungszulassung (hier: bzgl der Folgen einer Verletzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine zu strengen Anforderungen an das Vorliegen eines Grundes zur Zulassung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1661
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (BVerfGE 151, 173 ; stRspr).

    Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Anforderungen an die Darlegung der gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen von Zulassungsgründen selbst (vgl. BVerfGE 151, 173 ; stRspr).

    Für die Handhabung der Anforderungen an Darlegung und Vorliegen von Zulassungsgründen ergeben sich für die verschiedenen Zulassungsgründe je eigene verfassungsrechtliche Anforderungen (BVerfGE 151, 173 ).

    Steht wie hier ein Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO in einem Verfahren in Rede, in dem eine Abweichung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der des Bundesfinanzhofs in Betracht kommt, wird dann nicht nur die Möglichkeit des Berufungsverfahrens abgeschnitten, sondern kann letztlich zugleich eine Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) versperrt sein (vgl. BVerfGE 151, 173 ).

    Ernstliche Zweifel sind vielmehr bereits dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 151, 173 ; vgl. dazu auch BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ).

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Er bezog sich insoweit auf einen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 -.

    Der Beschwerdeführer hat jedoch in seinem Antrag auf Zulassung der Berufung unter Bezugnahme auf die entgegenstehende Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 - jedenfalls schlüssige Gegenargumente vorgebracht.

    Insoweit kann dahinstehen, ob dem vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 -) die ihm zugeschriebene Bindungswirkung an die Vorlagefrage des dortigen Ausgangssenats zukam.

  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Die insoweit auch vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs herangezogene Rechtsprechung der Gemeinsamen Senate der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Beschluss vom 9. November 1976, - GmS-OGB 2/75 - BGHZ 67, 355 ) sei auf das neue Zustellrecht übertragbar.

    Für seine Annahme, dass § 180 Satz 3 ZPO als eine zwingende Zustellungsvorschrift anzusehen sei, spricht, dass auch § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der bis 30. Juni 2002 gültigen Fassung als zwingende Zustellungsvorschrift anerkannt war, deren Verletzung zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung führte, gleichwohl aber eine Heilung des Mangels erst nach Maßgabe von § 187 ZPO in der bis 30. Juni 2002 gültigen Fassung eintrat (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB), Beschluss vom 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75 - BGHZ 67, 355 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Zwar gehen zahlreiche Gerichte unter Bezugnahme auf die ganz überwiegende Meinung in der Literatur auch bei einem Verstoß gegen § 180 Satz 3 ZPO von einer wirksamen Zustellung aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 6 S 1870/15 -, juris; VG München, Beschluss vom 13. Mai 2016 - M 23 K 15.180 -, juris, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Zwar gehen zahlreiche Gerichte unter Bezugnahme auf die ganz überwiegende Meinung in der Literatur auch bei einem Verstoß gegen § 180 Satz 3 ZPO von einer wirksamen Zustellung aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 6 S 1870/15 -, juris; VG München, Beschluss vom 13. Mai 2016 - M 23 K 15.180 -, juris, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18 -, juris).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Ernstliche Zweifel sind vielmehr bereits dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 151, 173 ; vgl. dazu auch BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Ob auch aktuell der Zustelladressat dieses Schutzes bedarf, wovon mehrere Senate des Bundesfinanzhofs ausgehen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - II B 38/04 -, Rn. 11; BFH, Beschluss vom 19. September 2007 - VI B 151/06 -, Rn. 4; BFH, Urteil vom 21. September 2011 - I R 50/10 -, Rn. 9 ff.; BFH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 2/09 -, Rn. 16 ff.), beziehungsweise auf welchem prozessualen Weg - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrucks 14/4554, S. 22 zu § 182 Abs. 2 ZPO-E) - Konsequenzen aus dem Fehlen oder der Fehlerhaftigkeit eines Vermerks nach § 180 S. 3 ZPO angezeigt sind, bedarf einer Argumentationstiefe, die über die Anforderungen des Zulassungsverfahrens hinausgeht.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Ob auch aktuell der Zustelladressat dieses Schutzes bedarf, wovon mehrere Senate des Bundesfinanzhofs ausgehen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - II B 38/04 -, Rn. 11; BFH, Beschluss vom 19. September 2007 - VI B 151/06 -, Rn. 4; BFH, Urteil vom 21. September 2011 - I R 50/10 -, Rn. 9 ff.; BFH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 2/09 -, Rn. 16 ff.), beziehungsweise auf welchem prozessualen Weg - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrucks 14/4554, S. 22 zu § 182 Abs. 2 ZPO-E) - Konsequenzen aus dem Fehlen oder der Fehlerhaftigkeit eines Vermerks nach § 180 S. 3 ZPO angezeigt sind, bedarf einer Argumentationstiefe, die über die Anforderungen des Zulassungsverfahrens hinausgeht.
  • BFH, 19.09.2007 - VI B 151/06

    Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
    Ob auch aktuell der Zustelladressat dieses Schutzes bedarf, wovon mehrere Senate des Bundesfinanzhofs ausgehen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - II B 38/04 -, Rn. 11; BFH, Beschluss vom 19. September 2007 - VI B 151/06 -, Rn. 4; BFH, Urteil vom 21. September 2011 - I R 50/10 -, Rn. 9 ff.; BFH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 2/09 -, Rn. 16 ff.), beziehungsweise auf welchem prozessualen Weg - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrucks 14/4554, S. 22 zu § 182 Abs. 2 ZPO-E) - Konsequenzen aus dem Fehlen oder der Fehlerhaftigkeit eines Vermerks nach § 180 S. 3 ZPO angezeigt sind, bedarf einer Argumentationstiefe, die über die Anforderungen des Zulassungsverfahrens hinausgeht.
  • VG München, 13.05.2016 - M 23 K 15.180

    Ersatzzustellung bei Postzustellungsurkunde

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BFH, 19.01.2005 - II B 38/04

    NZB: Zustellung

  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 2020 (NVwZ 2020, 1661 ff.) den Beschluss des Senats aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
  • BGH, 08.02.2021 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Geltung des Dokuments in dem Moment des Einlegens in einen zu den Geschäftsräumen

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 2020 (NVwZ 2020, 1661 ff.) den Beschluss des Senats aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    Ernstliche Zweifel sind vielmehr bereits dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, NVwZ 2020, 1661 Rn. 16).

    Wie ein Verstoß gegen § 180 Satz 3 ZPO einzustufen ist beziehungsweise auf welchem prozessualen Weg Konsequenzen aus dem Fehlen oder der Fehlerhaftigkeit eines Vermerks nach § 180 Satz 3 ZPO angezeigt sind, ist nicht im Zulassungsverfahren, sondern im Berufungsverfahren zu klären (vgl. BVerfG, NVwZ 2020, 1661 Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 10 S 195/22

    Informationsanspruch über Beratungsunterlagen; Darlegung nachteiliger

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Zulassungsverfahren nicht die Funktion hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.07.2020 - 1 BvR 561/19 - juris Rn. 16, vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16 und vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 jew. m. w. N.).

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.07.2020 a. a. O. Rn. 16 und vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40).

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