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   BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12   

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BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12 (https://dejure.org/2017,8386)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.2017 - 1 BvR 563/12 (https://dejure.org/2017,8386)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 2017 - 1 BvR 563/12 (https://dejure.org/2017,8386)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 156 ff GVG, § 156 GVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsmittel gegen Versendung von Verfahrensakten eines Sorgerechtsstreits an ein anderes Gericht - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ...

  • Wolters Kluwer

    Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versendung von Verfahrensakten durch den Vorsitzenden eines Familiensenats des Oberlandesgerichts (OLG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsmittel gegen Versendung von Verfahrensakten eines Sorgerechtsstreits an ein anderes Gericht - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versendung von Verfahrensakten durch den Vorsitzenden eines Familiensenats des Oberlandesgerichts (OLG)

  • rechtsportal.de

    Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versendung von Verfahrensakten durch den Vorsitzenden eines Familiensenats des Oberlandesgerichts (OLG)

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsmittel gegen Versendung von Verfahrensakten eines Sorgerechtsstreits an ein anderes Gericht - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1939
  • FamRZ 2017, 1066
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ) oder im Rahmen der Übermittlung von Aktenbestandteilen oder Auskünften aus einem laufenden Verfahren gegenüber Dritten (vgl. BVerfGE 138, 33 ) tätig werden.

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ) oder im Rahmen der Übermittlung von Aktenbestandteilen oder Auskünften aus einem laufenden Verfahren gegenüber Dritten (vgl. BVerfGE 138, 33 ) tätig werden.

    Eine individuelle Prüfung, ob die Veranlassung der Übersendung der streitbefangenen Sorgerechtsakten an das Prozessgericht etwa aufgrund der möglicherweise höchstpersönlichen Natur ihres Inhalts (vgl. BVerfGE 27, 344 , 138, 33 ) oder der Umstände der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Oberlandesgericht ohne vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 138, 33 ) - als schwerwiegender Grundrechtseingriff verstanden werden musste, wird mit dieser Argumentation von vorneherein vermieden.

  • OLG Dresden, 11.10.2001 - 6 VA 5/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    Es bestehe kein schützenswertes Interesse, zur Verwirklichung eines Anspruchs zwei Gerichte in Anspruch zu nehmen (Verweis auf OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 6 VA 5/01 -, NJW-RR 2002, S. 718).

    Diese verneint zwar das Vorliegen eines Feststellungsinteresses im Fall der Erledigung vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 6 VA 5/01 -, NJW-RR 2002, S. 718 ), stützt im Übrigen aber die auch von der Beschwerdeführerin vertretene Rechtsauffassung, dass prozessökonomische Gründe im Fall der Erledigung nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung für die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses streiten.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ) oder im Rahmen der Übermittlung von Aktenbestandteilen oder Auskünften aus einem laufenden Verfahren gegenüber Dritten (vgl. BVerfGE 138, 33 ) tätig werden.

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    b) Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes zu verfolgen (vgl. BVerfGE 77, 275 ) und den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    Um dem Anspruch auf rechtliches Gehör gerecht zu werden, ist zugleich geboten, dass das Gericht die wesentlichen Rechtsausführungen der prozessführenden Parteien zur Kenntnis nimmt (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    b) Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes zu verfolgen (vgl. BVerfGE 77, 275 ) und den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    Eine individuelle Prüfung, ob die Veranlassung der Übersendung der streitbefangenen Sorgerechtsakten an das Prozessgericht etwa aufgrund der möglicherweise höchstpersönlichen Natur ihres Inhalts (vgl. BVerfGE 27, 344 , 138, 33 ) oder der Umstände der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Oberlandesgericht ohne vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 138, 33 ) - als schwerwiegender Grundrechtseingriff verstanden werden musste, wird mit dieser Argumentation von vorneherein vermieden.
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 46, 315, ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Als Verwaltungstätigkeit gehört sie vielmehr zur Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, 1 BvR 563/12, NJW 2017, 1939 Rn. 15; BVerfGE 138, 33 Rn. 18 - 20; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 12 Rn. 114).

    Im Hinblick darauf, dass diese persönlichkeitsbezogenen Informationen hohe Relevanz für die betroffene Person haben, und mit Blick auf das damit verbundene Gewicht eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 118, 168 [196 f., juris Rn. 132]) und in die unionsrechtlich verbürgten Grundrechte aus Art. 7 und 8 GRCh unterliegen Betreuungsakten regelmäßig der Geheimhaltung (vgl. auch BVerfG, NJW 2017, 1939 Rn. 17 in Bezug auf Sorgerechtsakten; BVerfGE 84, 192 [194, juris Rn. 10] und BVerfGE 78, 77 [84, juris Rn. 26] in Bezug auf "Akt und Status der Entmündigung" sowie "die persönlichen Umstände, die zur Entmündigung geführt haben" nach damaligem Vormundschaftsrecht; Beschluss vom 15. Januar 1970, 1 BvR 13/68, BVerfGE 27, 344 [351 f., juris Rn. 19 ff.] in Bezug auf den Sachverhalt "Akten eines Ehescheidungsverfahrens" und "außereheliche Beziehung"; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 VA 63/19, juris Rn. 34 m. w. N.).

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Dies ist auch nicht auf Fälle tiefgreifender Grundrechtseingriffe zu beschränken (so aber: Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.02.2000 - 21 C 99.1406 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2015 - 7 N 72.13 -, juris Rn. 8 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.03.2017 - 1 BvR 563/12 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    Es müssen in den Gründen aber die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden (BVerfG NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2017, 1066 Rn. 19).
  • BayObLG, 27.01.2021 - 1 VA 37/20

    Rechtswidrige Versendung des Jahresberichts einer Betreuerin

    Indessen kommt es auf die Frage, ob die Preisgabe der Daten des Jahresberichts konkret einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff von ausreichender Intensität darstellt, nicht entscheidend an, denn wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Rechtsschutzinteresse grundsätzlich so lange als gegeben anzusehen, wie ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, 1 BvR 563/12, NJW 2017, 1939 Rn. 16).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Diese Bewertung kann der Senat vornehmen, ohne dass es für die Beurteilung der Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags auf eine Interessenabwägung im Einzelfall ankäme, was unzulässig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, 1 BvR 563/12, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Köhnlein in BeckOK GVG, § 28 EGGVG Rn. 21).

    Die Gewährung von Akteneinsicht an die weitere Beteiligte musste nicht aufgrund der möglicherweise höchstpersönlichen Natur des Inhalts der Prozessakte als schwerwiegender Grundrechtseingriff verstanden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17 unter Hinweis auf den Sachverhalt "Akten eines Ehescheidungsverfahrens" und "außereheliche Beziehung" in BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1970, 1 BvR 13/68, BVerfGE 27, 344/351 f.).

    Es ist auch nicht ersichtlich und von den Antragstellern nicht dargetan, die Akten enthielten Angaben zum inneren Bereich der Privatsphäre (vgl. den Sachverhalt "Vaterschaft" und "Zeugungsfähigkeit" in BVerfG, Beschluss vom .2. Dezember 2014, 1 BvR 3106/09, NJW 2015, 610) oder auch der Intimsphäre (vgl. den Sachverhalt "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen" und "Einzelheiten der Beziehung zur Kindsmutter" in BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 und den Sachverhalt "Vergewaltigung" in BVerfG, NJW 2017, 1939).

    cc) Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist auch nicht aus den Umständen der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Landgericht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Bewilligung der Akteneinsicht - zu folgern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15; Beschluss vom 2. Dezember 2014, NJW 2015, 610 Rn. 27).

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Diese Bewertung kann der Senat vornehmen, ohne dass es für die Beurteilung der Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags auf eine Interessenabwägung im Einzelfall ankäme, was unzulässig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, 1 BvR 563/12, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Köhnlein in BeckOK GVG, § 28 EGGVG Rn. 21).

    Die Gewährung von Akteneinsicht an die weitere Beteiligte musste nicht aufgrund der möglicherweise höchstpersönlichen Natur des Inhalts der Prozessakte als schwerwiegender Grundrechtseingriff verstanden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17 unter Hinweis auf den Sachverhalt "Akten eines Ehescheidungsverfahrens" und "außereheliche Beziehung" in BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1970, 1 BvR 13/68, BVerfGE 27, 344/351 f.).

    Es ist auch nicht ersichtlich und von den Antragstellern nicht dargetan, die Akten enthielten Angaben zum inneren Bereich der Privatsphäre (vgl. den Sachverhalt "Vaterschaft" und "Zeugungsfähigkeit" in BVerfG, Beschluss vom .2. Dezember 2014, 1 BvR 3106/09, NJW 2015, 610) oder auch der Intimsphäre (vgl. den Sachverhalt "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen" und "Einzelheiten der Beziehung zur Kindsmutter" in BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017, 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 und den Sachverhalt "Vergewaltigung" in BVerfG, NJW 2017, 1939).

    cc) Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist auch nicht aus den Umständen der Aktenversendung - etwa ihrer Veranlassung durch das Landgericht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Bewilligung der Akteneinsicht - zu folgern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017, NJW 2017, 1939 Rn. 17; Beschluss vom 31. Januar 2017, NJW 2017, 1164 Rn. 15; Beschluss vom 2. Dezember 2014, NJW 2015, 610 Rn. 27).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Eine Entscheidung des Gerichtsvorstands über das Akteneinsichtsgesuch eines Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO ist kein Akt der Rechtsprechung, sondern ein Verwaltungsakt der Justizverwaltung (BVerfGE 138, 33, 39; BVerfG, NJW 2017, 1939 Rn. 15), auch wenn sie auf den für das Zivilverfahren zuständigen Vorsitzenden der Zivilkammer delegiert worden ist (Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Aufl., EGGVG § 23 Rn. 12 mwN).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (BVerfG, NJW 2017, 1939 Rn. 16).

  • VerfGH Berlin, 09.05.2019 - VerfGH 96/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung;

    a) Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB garantiert - inhaltsgleich mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - nicht nur die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (VerfGH 15/09, Beschluss vom 1. Juni 2010, Rn. 36 - juris) im Sinne eines möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017 - 1 BvR 563/12 - Rn. 15, juris).

    Dies verpflichtet die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes zu verfolgen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 77, 275 ) und den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss vom 13. März 2017 - 1 BvR 563/12 - Rn. 16, juris).

  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 361/23

    Örtliche Zuständigkeit in einer Justizverwaltungssache; Antrag auf Erlass einer

    Sie findet ihre rechtliche Verankerung allein in Art. 19 Abs. 4 GG, um Betroffene vor schweren und unzumutbaren sowie anders nicht abwendbaren und nicht mehr umkehrbaren Nachteilen zu schützen und ist demgemäß auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 3126; NJW 2017, 1939).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 20 VA 18/18

    Offenbarungs- und Ausforschungsverbot bei Volljährigenadoption

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 02.12.2014, Az. 1 BvR 3106/09 sowie auch Beschluss vom 13.03.2017, Az. 1 BvR 563/12, beide zitiert nach juris) kann es sich bei einer Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 EGGVG handeln, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet.
  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

  • BVerfG, 22.09.2017 - 2 BvR 455/17

    Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in einen

  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

  • OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte

  • OLG Brandenburg, 10.01.2023 - 13 WF 190/22

    Recht eines Dritten auf Akteneinsicht in die Gerichtsakte nach Beendigung eines

  • OLG Brandenburg, 14.12.2021 - 13 UF 145/21

    Versagung einer nach Beendigung eines Adoptionsverfahrens beantragten

  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 11 VA 2/21

    Gerichtliche Überprüfung der Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im

  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22

    Antrag nach § 23 EGGVG als statthafter Rechtsbehelf gegen den die Akteneinsicht

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.2116

    Polizeiliche Aufforderung zur Löschung von Lichtbildern

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 8 ZB 21.1285

    Ausgleichspflicht des Bundes für Aufwendungen zur Erhaltung und zum Betrieb

  • KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21

    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Rechtsweg gegen Gewährung von

  • OLG Naumburg, 11.09.2017 - 3 WF 95/17

    Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft in ein Umgangsverfahren

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2022 - L 7 AS 1275/22

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 4 B 1184/19

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 4 E 907/19

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf

  • BayObLG, 06.04.2022 - 101 VA 122/21

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Zulässigkeit und Begründetheit eines

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