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   BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86   

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BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86 (https://dejure.org/1987,24055)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1987 - 1 BvR 573/86 (https://dejure.org/1987,24055)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1987 - 1 BvR 573/86 (https://dejure.org/1987,24055)
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Ebenso wenig rechtfertigen es die individuellen Verhältnisse des Rentenberechtigten bzw. das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten gesetzlichen --grob pauschalierenden-- Ertragsanteils-Vomhundertsätzen abzuweichen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.1.b bb mit Hinweis auf BVerfG-Beschluss vom 23.10.1987 - 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der

    Der Bundesfinanzhof hat dort - insbesondere auch unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1987 - 1 BvR 573/86 -, HFR 1988, S. 649) - ausgeführt, dass kein Anlass bestehe, die Vereinbarkeit der Ertragsanteilsbesteuerung mit höherrangigem Recht in Zweifel zu ziehen.
  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Das BVerfG hat die Erhöhung der Ertragsanteile --auch soweit sie sog. Altverträge betraf-- mit den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsätzen des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes als vereinbar angesehen (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 23. Oktober 1987  1 BvR 573/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 649).

    Es entspreche der Systematik der Rentenbesteuerung und sei von Verfassungswegen nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch bei Altverträgen den --erhöhten-- Ertragsanteil auf das Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Beginn des erstmaligen Rentenbezuges und nicht auf das Lebensjahr bei Inkrafttreten der Neuregelung abstelle; die Anpassung der Rechnungsgrößen sei nicht mit einer Erhöhung der Rente gleichzusetzen (BVerfG-Beschluss in HFR 1988, 649, 650).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Ertragsanteile "aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung sozialer Härten nur in einem grob pauschalierten Verfahren" festgelegt worden sind (so auch BVerfG-Beschluss vom 23. Oktober 1987 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Das BVerfG hat die Erhöhung der Ertragsanteile --auch soweit sie sog. Altverträge betraf-- mit den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsätzen des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes als vereinbar angesehen (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 23. Oktober 1987  1 BvR 573/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 649).

    Es entspreche der Systematik der Rentenbesteuerung und sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch bei Altverträgen den --erhöhten-- Ertragsanteil auf das Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Beginn des erstmaligen Rentenbezugs und nicht auf das Lebensjahr bei Inkrafttreten der Neuregelung abstelle; die Anpassung der Rechnungsgrößen sei nicht mit einer Erhöhung der Rente gleichzusetzen (BVerfG-Beschluss in HFR 1988, 649).

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Dementsprechend begründen auch die bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Neufestsetzungen der Ertragsanteile keinen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz (vgl. BVerfG Beschluss vom 23. Oktober 1987 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649 zur Neufestsetzung der Ertragsanteile für Leibrenten durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 27. Dezember 1981 (BGBl I 1982, 1523); Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 1986 5 K 253/85).
  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/00

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Das BVerfG hat es nicht beanstandet, dass die Ertragsanteile "aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung sozialer Härten nur in einem grob pauschalierten Verfahren" festgelegt worden sind (Beschlüsse vom 11. Oktober 1976 1 BvR 373/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 33; vom 23. Oktober 1987 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten

    Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht beanstandet, dass die Ertragsanteile "aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung sozialer Härten nur in einem grob pauschalierten Verfahren" festgelegt worden sind (Beschluss vom 23. Oktober 1987 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649).
  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00

    Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer

    cc) Die nachträgliche Änderung steuerlicher Rechtsfolgenlagen ist nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) (Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83, BStBl II 1986, 628 , BVerfGE 72, 200, 253) als eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen nach der Rechtsprechung des 1. Senats des BverfG als echte Rückwirkung (Beschluss vom 23. Oktober 1987 - 1 BvR 573/86, HFR 1988, 649 m. w. Nachw.) einzuordnen, die dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot grundsätzlich widerspricht und nur aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls durchbrochen werden darf (vgl. Beschluss des 2. Senats des BverfG vom 03.12.1997, 2 BvR 828/97, BVerfGE 97, 67, 80; Beschluss vom 14. Mai 1986, BVerfGE 72, 200, 258).
  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Dementsprechend begründen auch die bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Neufestsetzungen der Ertragsanteile keinen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1987 1 BvR 573/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 649 zur Neufestsetzung der Ertragsanteile für Leibrenten durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 27. Dezember 1981 (BGBl. I 1982, 1523); Vorinstanz: Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 1986 5 K 253/85).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

  • BFH, 09.03.2011 - X B 57/10

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung

  • FG München, 10.11.1998 - 13 K 1298/97

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten;

  • FG Münster, 22.09.1998 - 11 K 1828/97
  • FG Niedersachsen, 25.06.1997 - III 366/96

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Ertragsanteile für Leibrenten nach § 22 Nr.

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