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   BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02   

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https://dejure.org/2002,1759
BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02 (https://dejure.org/2002,1759)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2002 - 1 BvR 575/02 (https://dejure.org/2002,1759)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 1 BvR 575/02 (https://dejure.org/2002,1759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung teilweise unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen - Zumutbarkeit, den Klageweg zu beschreiten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Pfanderhebungspflicht - Einweggetränkeverpackungen - Verpflichtung zur Rücknahme

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VerpackV § 9 Abs. 2; ; VerpackV § 9 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerPackV; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Teilweise Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Dosenpfandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3624 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1230
  • DVBl 2002, 1112
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).

    Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Vielmehr sind auch die diese Vorschrift anwendenden Gerichte gehalten, bei ihrer Auslegung und Anwendung der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es insoweit, wenn ein Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes davon abhängig macht, dass der Beschwerdeführer das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes glaubhaft macht (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Sind im Eilverfahren ergangene Entscheidungen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, verlangt § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht ohne weiteres, dass der Rechtsweg im Verfahren der Hauptsache erschöpft wird (vgl. BVerfGE 69, 315 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    Weder kommt der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Verfassungsrechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 -,.
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Selbst wenn die Beschwerdeführerin nicht (mehr) über die Gutachten verfügen sollte, obwohl sie an den Verfahren, für die diese erstellt wurden, beteiligt war, konnte sie sich die Sachverständigengutachten beziehungsweise deren Inhalt durch Akteneinsicht nach § 13 FamFG verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2002 - 1 BvR 575/02 -, Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsachverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02

    Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt

    Demgemäß hat auch das BVerfG schon vor der Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Bundesanzeiger Unterlassungsklagen gegen die Bekanntmachungen als nicht von vornherein aussichtsloses Mittel zur Rechtsverfolgung bezeichnet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2002 - 1 BvR 575/02 -, NVwZ 2002, 1230, was voraussetzt, dass die Bekanntmachungen subjektive Rechtspositionen der seinerzeitigen Antragsteller zumindest möglicherweise betreffen.

    Jedenfalls haben die Antragstellerinnen auf dem einen oder anderen Weg eine für ihre wirtschaftlichen Betätigungen und dazu notwendigen Dispositionen weitaus effektivere Möglichkeit der Klärung ihrer Pflichten aus der Verordnung; diese Möglichkeit genügt auch dem vom BVerfG in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren, das die Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bekanntmachungen betraf, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2002 - 1 BvR 575/02 -, NVwZ 2002, 1230, hervorgehobenen Erfordernis von Verfahren zur Hauptsache vor den Fachgerichten.

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