Rechtsprechung
BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Rechtswegerschöpfung teilweise unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen - Zumutbarkeit, den Klageweg zu beschreiten
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Pfanderhebungspflicht - Einweggetränkeverpackungen - Verpflichtung zur Rücknahme
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VerpackV § 9 Abs. 2; ; VerpackV § 9 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerPackV; BVerfGG § 90 Abs. 1
Teilweise Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Dosenpfandes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand
- 123recht.net (Pressemeldung)
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand erfolglos
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.08.2001 - 10 A 708.00
- OVG Berlin, 21.11.2001 - 2 S 6.01
- OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01
- BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3624 (Ls.)
- NVwZ 2002, 1230
- DVBl 2002, 1112
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 m.w.N.).
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Vielmehr sind auch die diese Vorschrift anwendenden Gerichte gehalten, bei ihrer Auslegung und Anwendung der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es insoweit, wenn ein Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes davon abhängig macht, dass der Beschwerdeführer das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes glaubhaft macht (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, NJW 2002, S. 741).
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Sind im Eilverfahren ergangene Entscheidungen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, verlangt § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht ohne weiteres, dass der Rechtsweg im Verfahren der Hauptsache erschöpft wird (vgl. BVerfGE 69, 315 m.w.N.). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Weder kommt der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Verfassungsrechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01
Zulässigkeit des Dosenpfandes
Auszug aus BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 -,.
- BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20
Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels …
Selbst wenn die Beschwerdeführerin nicht (mehr) über die Gutachten verfügen sollte, obwohl sie an den Verfahren, für die diese erstellt wurden, beteiligt war, konnte sie sich die Sachverständigengutachten beziehungsweise deren Inhalt durch Akteneinsicht nach § 13 FamFG verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2002 - 1 BvR 575/02 -, Rn. 34). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsachverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02
Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt
Demgemäß hat auch das BVerfG schon vor der Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Bundesanzeiger Unterlassungsklagen gegen die Bekanntmachungen als nicht von vornherein aussichtsloses Mittel zur Rechtsverfolgung bezeichnet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2002 - 1 BvR 575/02 -, NVwZ 2002, 1230, was voraussetzt, dass die Bekanntmachungen subjektive Rechtspositionen der seinerzeitigen Antragsteller zumindest möglicherweise betreffen.Jedenfalls haben die Antragstellerinnen auf dem einen oder anderen Weg eine für ihre wirtschaftlichen Betätigungen und dazu notwendigen Dispositionen weitaus effektivere Möglichkeit der Klärung ihrer Pflichten aus der Verordnung; diese Möglichkeit genügt auch dem vom BVerfG in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren, das die Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bekanntmachungen betraf, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.6.2002 - 1 BvR 575/02 -, NVwZ 2002, 1230, hervorgehobenen Erfordernis von Verfahren zur Hauptsache vor den Fachgerichten.
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung
Die Kammer geht insoweit davon aus, dass im Ausgangspunkt von einem aus dem Justizgewährungsanspruch folgenden Recht der Parteien auszugehen ist, für ihre Tatsachenbehauptungen auch Beweis anzutreten und zu führen (BVerfG 24.06.2002 NJW 2002, 3624). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46). - VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des …
Die Frage, ob sich aus Art. 12 und 13 LV ein Anspruch auf humanistischen Weltanschauungsunterricht ergibt, wird im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu klären sein (vgl. auch - speziell zum Vorrang eines verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens nach Erlaß bzw. Nichterlaß einstweiliger Anordnungen nach § 123 VwGO -: BVerfG NJW 2003, 1305; NVwZ 2002, 1230; NJW 2002, 2225; BayVerfGH BayVBl 2002, 458). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14 Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46).
- BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Zunächst müsse versucht werden, grobes prozessuales Unrecht durch Einlegung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Juni 2002 1 BvR 575/02, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2002, 1112; vom 9. Dezember 1996 2 BvR 2316/96, NJW 1997, 1301; vom 15. August 1996 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 289/14 Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2014 - L 15 AS 149/14 Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einstweiligen Rechtsschutz zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen zu gewähren, wenn das Gericht, wie vorliegend der Senat, bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwendbaren Rechtsnormen des einfachen Rechts nicht bzw. nicht in entscheidungserheblicher Weise gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher ein Obsiegen im Hauptsachverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2002, Az. 1 BvR 575/02 Rn. 44 - 46).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2014 - L 15 AS 34/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2014 - L 15 AS 179/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2014 - L 15 AS 244/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 15 AS 530/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 15 AS 166/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 15 AS 43/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 21/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 274/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 15 AS 50/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2014 - L 15 AS 79/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 15 AS 83/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 15 AS 146/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 15 AS 81/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2014 - L 15 AS 86/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 94/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 84/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 52/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 51/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 41/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 526/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2014 - L 15 AS 139/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 93/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 66/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 15/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 67/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 15 AS 49/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 10/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 44/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 15 AS 133/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 15 AS 65/14