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   BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19   

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https://dejure.org/2020,3726
BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das Bundesverfassungsgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, Verf BY
    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte - und ihre Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zu dem nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 10 m.w.N.).

    Bei der Überprüfung von Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht ist jedoch zu beachten, dass Maßstab der vorausgegangenen Prüfung durch die Landesverfassungsgerichte die jeweilige Landesverfassung ist, nicht das Grundgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 13).

    Diese Bewertung prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    a) Zwar kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht auch gegen eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts erhoben werden, um einen Verstoß gegen die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte geltend zu machen (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.).

    Dementsprechend muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit darf von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 96, 231 ).

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Die Verfassungsbereiche von Bund und Ländern stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 96, 345 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Dementsprechend muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit darf von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 96, 231 ).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Die Verfassungsbereiche von Bund und Ländern stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 96, 345 ).
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