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   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00   

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https://dejure.org/2004,2622
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00 (https://dejure.org/2004,2622)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 610/00 (https://dejure.org/2004,2622)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 610/00 (https://dejure.org/2004,2622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Ökosteuer - Beschränkung des strom- und mineralölsteuerlichen Spitzenausgleichs auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes als Subventionierung dieses Wirtschaftszweiges mit GG Art 3 Abs 1 vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Ökosteuer; Beschränkung des stromölsteuerlichen und mineralölsteuerlichen Spitzenausgleichs auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; StromStG § 10; ; MinöStG § 25 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StromStG § 10; MinöStG § 25a
    Ausschluss von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft vom Spitzenausgleich nach § 10 StromStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.4.2004)

    Weitere Verfassungsklagen gegen Ökosteuer ohne Erfolg // Richter weisen auch Klagen aus Land- und Forstwirtschaft ab

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 178
  • WM 2004, 996
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00
    Die Beschränkung dieses strom- und mineralölsteuerlichen Spitzenausgleichs auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist als Subventionierung dieses Wirtschaftszweiges im Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -).

    Dass die Beschwerdeführer, die vornehmlich bodenunabhängige Viehwirtschaft betreiben, ähnlich energieintensiv produzieren wie Teile der Industrie und des Handwerks, durfte der Gesetzgeber unberücksichtigt lassen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -).

    Denn jedenfalls hier sind Anhaltspunkte, die eine Ausnahme begründen könnten, nicht gegeben (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 93, 319 ; stRspr).

    Solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00
    Solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00
    Subventionen müssen aus Gleichheitsgründen stets gemeinwohlbezogen sein (vgl. BVerfGE 78, 249 ).
  • BFH, 01.09.2021 - VI R 18/19

    Anwendung des § 33 Abs. 3 EStG auf sogenannte beihilfefähige Aufwendungen im

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine vergleichbare steuerliche Entlastung erwächst (BVerfG-Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 610/00, HFR 2004, 696; Senatsurteil vom 11.03.2010 - VI R 9/08, BFHE 229, 135, BStBl II 2011, 183).

    Im Übrigen begründet --wie bereits unter 3. ausgeführt-- Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG im Falle einer Steuervergünstigung für eine Gruppe keinen Anspruch einer anderen Gruppe auf eine vergleichbare steuerliche Entlastung (BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 696; Senatsurteile vom 15.09.2011 - VI R 6/09, BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, und vom 11.09.2008 - VI R 13/06, BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen jedoch dem Normgeber in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 - BVerfGE 17, 210 , vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319 und vom 20. April 2004 - 1 BvR 610/00 - BVerfGK 3, 178 Rn. 7).
  • BFH, 02.12.2021 - VI R 40/19

    Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

    Im Übrigen begründet Art. 3 Abs. 1 GG im Falle einer steuerlichen Begünstigung für eine Gruppe keinen Anspruch einer anderen Gruppe auf eine vergleichbare steuerliche Entlastung (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG- vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274, und BVerfG-Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 610/00).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Denn zum einen stehen dem Gesetzgeber bei der steuerlichen Förderung sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte in weitem Umfang zu Gebote (BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004 1 BvR 610/00, BFH/NV 2004, Beilage 3, 312).
  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG erwächst aus Art. 3 Abs. 1 GG aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe grundsätzlich kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren Entlastung führt (BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004  1 BvR 610/00, HFR 2004, 696; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2011 VI R 6/09, BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144).
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 6/09

    Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Keine verfassungsrechtlich gebotene

    So begründet Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG im Falle einer Steuervergünstigung für eine Gruppe keinen Anspruch einer anderen Gruppe auf eine vergleichbare steuerliche Entlastung (Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004  1 BvR 610/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 696).
  • BFH, 25.10.2007 - III R 104/06

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

    Der Gesetzgeber hat deshalb weitgehende Gestaltungsfreiheit (Schmidt/Loschelder, EStG, 26. Aufl., § 24b Rz 2; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004 1 BvR 610/00, BFH/NV 2004, Beilage 3, 312).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 9/08

    Beiträge für eine Direktversicherung - Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine vergleichbare steuerliche Entlastung erwächst (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004  1 BvR 610/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 696).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Ihm stehen sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte in weitem Umfang zu (BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004 1 BvR 610/00, HFR 2004, 696).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20

    Gleichheitsgerechte Bescheidung eines Förderantrags eines anerkannten Trägers der

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen jedoch in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Verteilung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 18; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 20.04.2004 - 1 BvR 610/00 -, juris Rn. 7).
  • FG Bremen, 08.12.2005 - 4 K 15/05

    Erstattung von Stromsteuer für die Jahre 2000 bis 2002; Spitzenausgleich;

  • VG Freiburg, 28.06.2022 - 13 K 2008/20

    Kosten der Fahrschulüberwachung; hier: Auslagenerstattung für Verwaltungshelfer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - 5 N 26.08

    Begrüßungsgeld für Studierende; Beschluss des Berliner Senats vom 19. März 2002

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