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   BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 612/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10978
BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 612/10 (https://dejure.org/2010,10978)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2010 - 1 BvR 612/10 (https://dejure.org/2010,10978)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2010 - 1 BvR 612/10 (https://dejure.org/2010,10978)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 22 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Begründung einer Rechtsverfolgung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Begründung einer Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 612/10
    Es ist deshalb aus der Beschwerdebegründung auch nicht ersichtlich, warum Sozialgericht und Landesssozialgericht gerade auch in Anbetracht der Ausführungen im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 -, www.bverfg.de, Bedeutung und Tragweite von Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verkannt haben sollen.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R

    Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 612/10
    Die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf § 330 Abs. 1 2. Alt. SGB III. Warum die speziell auf den Sinn und Zweck des § 330 Abs. 1 2. Alt. SGB III ausgerichteten Erwägungen des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 2/06 R -, juris, Rn. 16 m.w.N.) auch für § 330 Abs. 1 1. Alt. SGB III, bei dem es sich um eine Fortführung des Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG handelt, gelten sollen, legen die Beschwerdeführer nicht dar.
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 612/10
    Sie setzen sich auch nicht mit Rechtsprechung und Literatur auseinander, die § 330 Abs. 1 1. Alt. SGB III auch dann für anwendbar halten, wenn der Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestellt wurde (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 40 Rn. 58; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 330 Rn. 157 ; in Sache ebenso BSGE 91, 47 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies kann angenommen werden, wenn ein Beteiligter sein Ziel auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte, einen einfacheren Weg einschlagen könnte oder die Durchführung eines Klageverfahrens zur Wahrung der Rechte des Antragstellers nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 BvR 612/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - L 19 AS 1218/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Damit hat sie Anlass zum Erlass des Widerspruchsbescheides durch die Beklagten, die nach § 88 Abs. 2 SGG gehalten ist, innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch zu entscheiden, gegeben und müsste zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 Satz 1 1. Alt SGB III (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 07.04.2010 - 1 BvR 612/10) Klage erheben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 7 AS 2233/12
    Denn der Verwaltungsakt ist nicht mit Wirkung für die (gesamte) Vergangenheit, d.h. vorbehaltlich § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X und nunmehr § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II rückwirkend ab Beantragung der zu Unrecht abgelehnten Leistungen, sondern nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des BVerfG zurückzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 BvR 612/10 - LSG NRW, Beschluss vom 15.11.2012 - L 7 AS 1544/12 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - L 7 AS 1544/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn der Verwaltungsakt ist nicht mit Wirkung für die (gesamte) Vergangenheit, d.h. vorbehaltlich § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X und nunmehr § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II rückwirkend ab Beantragung der zu Unrecht abgelehnten Leistungen, sondern nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des BVerfG zurückzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 BvR 612/10 - Aubel in jurisPK-SGB 11, 3. Auflage 2012, § 40 Rn. 38; siehe Conradis in LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 40 Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 7 AS 429/12
    Etwas anderes ergibt sich hinsichtlich des Prüfungsumfangs auch nicht aus der Regelung des § 40 Abs. 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 330 Abs. 1 1. Alt. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), die für das Verfahren nach § 44 SGB X die rückwirkende Aufhebung von Verwaltungsakten, die aufgrund einer vom Bundesverfassungsgericht für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Vorschrift bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig waren, für Zeiträume vor dem Wirksamwerden der Entscheidung des Bundessverfassungsgerichts ausschließt (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgericht vom 07.04.2010, Az.: 1 BvR 612/10 Rdn. 3; Urteil des BSG vom 25.03.2003, Az.: B 7 AL 106/01 R, Rdn. 20 ff).
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