Rechtsprechung
BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 22 Abs 1 S 1 Halbs 2 SGB 2
Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich
- Wolters Kluwer
Mindestanforderungen zur Ermittlung der Daten über das Mietpreisniveau durch den kommunalen Grundsicherungsträger; Errechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft aus dem Produkt von angemessener Wohnfläche und dem angemessenen Mietzins pro Quadratmeter ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Begrenzung der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mindestanforderungen zur Ermittlung der Daten über das Mietpreisniveau durch den kommunalen Grundsicherungsträger; Errechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft aus dem Produkt von angemessener Wohnfläche und dem angemessenen Mietzins pro Quadratmeter ...
- rechtsportal.de
Mindestanforderungen zur Ermittlung der Daten über das Mietpreisniveau durch den kommunalen Grundsicherungsträger; Errechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft aus dem Produkt von angemessener Wohnfläche und dem angemessenen Mietzins pro Quadratmeter ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ledigliche Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ist verfassungskonform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- tagesschau.de (Pressemeldung, 14.11.2017)
Hartz IV: Nicht jede Miete muss übernommen werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterkunft und Heizung bei Hartz IV - und die Begrenzung auf angemessene Kosten
- lto.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Wohnkostenübernahme: Wie viel Platz muss sein?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnkosten
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Übernahme von Wohnkosten bei Hartz IV-Empfängern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss nur angemessene Unterkunftskosten bezahlen
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wohnraum muss angemessen sein: keine 77 qm-Wohnung für 642 EUR monatlich für Hartz 4 Empfängerin, unbestimmter Begriff verstößt nicht gegen Verfassung
- sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung erfolglos - Vom Gesetzgeber nicht normierter Anspruch auf unbegrenzte Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nicht zu beanstanden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ist verfassungskonform! (IMR 2017, 474)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 10.07.2009 - S 18 AS 3993/08
- LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
- BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R
- SG Freiburg, 24.05.2011 - S 19 AS 2264/11
- LSG Baden-Württemberg, 06.10.2011 - L 13 AS 2600/11
- SG Freiburg, 12.12.2012 - S 22 AS 6007/10
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 19/13
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 3518/11
- BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 317/13 B
- BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3770
- NZM 2018, 116
- FamRZ 2017, 2081
- DVBl 2018, 47
- DÖV 2018, 119
Wird zitiert von ... (55)
- LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit …
Dieser Grundsatz beansprucht herausgehobene Bedeutung im besonders grundrechtsintensiven Bereich der menschlichen Wohn- und Lebenssituation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14, NJW 2017, 3770, juris Tz. 19). - SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14
Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?
Der Befund der Verfassungswidrigkeit basiert auf der Überzeugung der Kammer, dass es dem Gesetzgeber verwehrt ist, die Höhe des Anspruchs auf Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Unterkunftsbedarfe ausschließlich unter Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Angemessenheit" zu begrenzen (vgl. auch die bereits anhängigen Urteilsverfassungsbeschwerden 1 BvR 617/14 und 1 BvR 944/14). - SG Speyer, 29.12.2017 - S 16 AS 1466/17
Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II
Mit dem Beschluss vom 10.10.2017 (BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 = NJW 2017, 3770) wurde die dem Verfahren zu Grunde liegende Verfassungsbeschwerde durch die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.Insbesondere stellen weder der Beschluss des BVerfG vom 06.10.2017 (1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) noch der Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 617/14) Sachentscheidungen dar.
Mit dem Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 617/14) wurde die dem Verfahren zu Grunde liegende Verfassungsbeschwerde durch die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Allerdings ist einzuräumen, dass die Entscheidungsgründe zum Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 617/14) einen anderen Eindruck nahelegen.
Die im Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 617/14) skizzierte Auffassung, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II genüge der aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen, bringt daher keine zusätzlichen Begründungslasten oder sonstigen Anforderungen für die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 11, 80 BVerfGG mit sich.
hh) In der Sache vermag die Argumentation des BVerfG im Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 617/14) nicht zu überzeugen.
Soweit es ausführt, dass sich das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit durch Auslegung hinreichend konkretisieren lässt (1 BvR 617/14 -, Rn. 16), versäumt es darzulegen, was Maßstab für eine hinreichende Konkretisierbarkeit sein könnte (…vgl. hierzu z.B. SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16 -, Rn. 322 ff.).
Soweit festgestellt wird, dass aus § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II folgt, dass für die Angemessenheit die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sein sollen und daher der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln sei (1 BvR 617/14 -, Rn. 16), fehlt eine Schlussfolgerung, welche konkrete Bedeutung diese Erkenntnis für die Auslegung des Angemessenheitsbegriffs haben könnte (…vgl. auch SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 -, Rn. 308).
Wenn das BVerfG weiter annimmt, dass, was angemessen sei, in Anknüpfung an die sozialhilferechtliche Vorgängerregelung bestimmt werden könne, an die der Gesetzgeber mit § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II habe anschließen wollen (1 BvR 617/14 -, Rn. 16), übersieht es, dass die Vorgängerregelung des § 3 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Regelsatzverordnung (RegelsatzVO) in der Fassung des Gesetzes vom 14.11.2003 ebenso unbestimmt war (…SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 -, Rn. 329 ff.).
Der Umstand, dass das BSG in Fortführung der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten abstellt, wie das BVerfG weiter ausführt (1 BvR 617/14 -, Rn. 16), trägt zur Frage, ob die gesetzliche Regelung hinreichend bestimmt ist, nichts bei (…vgl. hierzu auch SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 -, Rn. 444 ff.).
Soweit das BVerfG weiter ausführt, dass die Regelung zur Angemessenheit in der für das entschiedene Verfahren maßgeblichen Fassung der Norm auch insoweit hinreichend bestimmt gewesen sei, als der Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgegeben gehabt habe, wie die marktüblichen Wohnungsmieten zu ermitteln seien (1 BvR 617/14 -, Rn. 17), übersieht es, dass durch den Gesetzgeber bislang (außerhalb der §§ 22a bis 22c SGB II) nicht einmal geregelt wurde, dass die marktüblichen Wohnungsmieten für die Bestimmung des Angemessenheitsbegriffs heranzuziehen sind.
Die folgende Begründung, dass die Vielfältigkeit der Lebenssachverhalte die "Deckung eines existenzsichernden Bedarfs durch den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit" rechtfertige (1 BvR 617/14 -, Rn. 17), vermag nicht zu erklären, weshalb der Gesetzgeber diese Lebenssachverhalte im Kontext der Existenzsicherung nahezu ohne Beschränkung der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung überlassen dürfen sollte (…vgl. SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 -, Rn. 321).
Soweit das BVerfG weiter ausführt, dass dem Ziel der Konkretisierungspflicht, dass Normadressaten sich auf Entscheidungen der Verwaltung einstellen können, verfahrensrechtlich Rechnung getragen worden sei (1 BvR 617/14 -, Rn. 18), wird übergangen, dass es bei der Realisierung des Bestimmtheitsgebots im Kontext der Pflicht des Gesetzgebers zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in erster Linie um ein Legitimationsproblem handelt (…SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16 -, Rn. 324 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 7 AS 922/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ebenso wie andere Bedarfe zur Abdeckung des Existenzminimums, wie Ernährung, Bekleidung oder Gesundheitsschutz sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung als eine der "grundrechtsintensivsten Bedarfspositionen" (BVerfG Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14) abzudecken, sobald der Bedarf faktisch vorhanden ist, also der Leistungsberechtigte eine Wohnung benötigt (BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 Rn 140; Beschluss des Senats vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER). - LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18
Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei hohem Alter des …
Dieser Grundsatz beansprucht herausgehobene Bedeutung im besonders grundrechtsintensiven Bereich der menschlichen Wohn- und Lebenssituation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14, NJW 2017, 3770, juris Tz. 19). - BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 57/19 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung - …
Bei dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (stRspr;… vgl BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, RdNr 12;… BSG vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R - BSGE 125, 29 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 93, RdNr 14), gegen dessen Verwendung auch zur Sicherstellung des existenzsichernden Bedarfs für Heizkosten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (zu § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II allgemein BVerfG vom 6.10.2017 - 1 BvL 2/15 ua - juris und vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - juris) .Zur auch verfassungsrechtlich gebotenen Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs (vgl zur Konkretisierungspflicht im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - juris) sind, solange der jeweils örtlich zuständige Grundsicherungsträger keine differenzierte Datenermittlung für den konkreten Vergleichsraum durchgeführt hat, zur Bestimmung abstrakt angemessener Heizkosten aus Gründen der Praktikabilität die Werte des "Bundesweiten Heizspiegels" heranzuziehen (…zum Ganzen BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23;… BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R - BSGE 114, 1 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 69, RdNr 22; zur Zulässigkeit eines bundesweit einheitlichen Maßstabs vgl BVerfG vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 - juris RdNr 63) .
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 40/19 R
1. N. R., 2. M. R., 3. L. R., 4. K. R. ./. Jobcenter Berlin-Mitte - …
Dass nur angemessene Aufwendungen als Bedarfe zu berücksichtigen sind, gibt der Gesetzgeber als Kern der Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vor (vgl Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 69, Stand 10/2012) und aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Berücksichtigung aller unterkunftsbezogener Aufwendungen nicht geboten (vgl BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - NJW 2017, 3770 RdNr 19) . - BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Der bei dem Rückgriff auf diese Werte leitende Gedanke der Annäherung an die Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarkts verdeutlicht, dass sie keine absolute Obergrenze darstellen, sondern weiterhin Raum für eine personenbezogene Einzelfallprüfung bleibt (vgl zum Maßstab einer mehrstufigen Einzelfallprüfung BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - NJW 2017, 3770) .Dass der Gesetzgeber entschieden hat, die Möglichkeit für Typisierungen bei einem erhöhten Raumbedarf wegen der Ausübung des Umgangsrechts zu eröffnen (vgl BT-Drucks 17/3404 S 101) , beschränkt den über § 22 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB II verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die Prüfung der Bedarfssicherung unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls nicht (vgl dazu BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - NJW 2017, 3770, 3771; BT-Drucks 17/3404 S 98) .
Will das Jobcenter nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarfe anerkennen, weil es sie für unangemessen hoch hält, muss es grundsätzlich das Kostensenkungsverfahren durchführen und den Leistungsberechtigten im Rahmen der einleitenden Kostensenkungsaufforderung den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang der Aufwendungen mitteilen (…vgl schon BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 29;… vgl letztens BSG vom 15.6.2016 - B 4 AS 36/15 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 90; vgl auch BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 unter Hinweis auf die stRspr des BSG zum Inhalt einer Kostensenkungsaufforderung) .
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 37/19 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Berlin - …
Dass nur angemessene Aufwendungen als Bedarfe zu berücksichtigen sind, gibt der Gesetzgeber als Kern der Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vor (vgl Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 69, Stand 10/2012) und aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Berücksichtigung aller unterkunftsbezogener Aufwendungen nicht geboten (vgl BVerfG vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14 - NJW 2017, 3770 RdNr 19) . - SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 370/14
Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?
Der Befund der Verfassungswidrigkeit basiert auf der Überzeugung der Kammer, dass es dem Gesetzgeber verwehrt ist, die Höhe des Anspruchs auf Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Unterkunftsbedarfe ausschließlich unter Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Angemessenheit" zu begrenzen (vgl. auch die bereits anhängigen Urteilsverfassungsbeschwerden 1 BvR 617/14 und 1 BvR 944/14). - LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19
Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - L 15 SO 142/14
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
- BSG, 02.09.2021 - B 8 SO 13/19 R
Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten unter Auswertung eines …
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
- SG Wiesbaden, 24.11.2017 - S 16 AS 1131/15
Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 7 SO 4027/18
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- SG Bayreuth, 29.05.2018 - S 4 SO 121/17
Unwirksame Kostensenkungsaufforderung - Unvollständig und missverständlich
- SG Nürnberg, 06.10.2020 - S 8 AS 389/18
Angemessenheit der Kostender Unterkunft
- SG Speyer, 07.01.2021 - S 15 AS 250/19
Kostensenkungsobliegenheit nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nur bei Kenntnis einer …
- LSG Bayern, 16.05.2019 - L 11 AS 447/17
Qualifizierter Mietspiegel, Widerspruchsbescheid, Einfacher Mietspiegel, …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3501/16
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
- SG Duisburg, 29.11.2019 - S 49 AS 821/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - L 1 AS 846/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 7 AS 2132/17
SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger …
- LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2020 - L 3 AS 94/19
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- LSG Hessen, 10.03.2021 - L 6 AS 439/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 10/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Kreis …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - L 32 AS 579/16
Angemessenheit der Unterkunftskosten - Angemessenheit der Warmwasserkosten - …
- SG Speyer, 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16
Die Senkung von Unterkunftskosten durch Auszug ist Leistungsberechtigten objektiv …
- SG Nürnberg, 06.10.2020 - S 8 AS 467/20
Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- SG Nordhausen, 28.03.2018 - S 24 AS 706/17
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- SG Berlin, 14.11.2017 - S 162 AS 14273/17
Sozialrecht im Alltag - Hartz IV: Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen
- LAG Hamm, 04.06.2019 - 5 Ta 107/19
Missverhältnis Unterkunftskosten; Stellplatzkosten
- SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 100/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20
Kürzung der Auszahlungsraten der KiTa-Kostenerstattung aufgrund der Erhebung von …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 111/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt im Kreis …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 112/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 110/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 14.20
Staatliche Finanzierungszusage an Träger der freien Jugendhilfe zur Finanzierung …
- LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - L 3 AS 95/16
Ermittlung der angemessenen Kosten für die Unterkunft bei einem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 10 AS 1386/21
Zusicherung - Unterkunftskosten - Vorwegnahme der Hauptsache
- SG Lüneburg, 29.01.2018 - S 40 AS 214/17
Angelegenheiten nach dem SGB II
- SG Berlin, 21.01.2022 - S 37 AS 9515/19
Schlüssiges Konzept; Kontrolldichte; Verfügbarkeitsprüfung; Umzugsunfähigkeit; …
- SG Kassel, 12.07.2018 - S 10 AS 634/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2022 - L 4 AS 115/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - L 18 AS 1367/21
Zusicherung - Unterkunftskosten - Arbeitslosengeld II - einstweilige Anordnung - …
- SG Konstanz, 26.07.2018 - S 3 SO 823/17
Gewährung von höheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 3502/16
- SG Potsdam, 26.10.2017 - S 31 AS 1309/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2019 - L 8 SO 256/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2019 - L 8 SO 273/18
- VG Berlin, 22.03.2018 - 13 K 117.15
Notwendigkeit der Errichtung mehrerer barrierefreier Toiletten in einer …