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   BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01   

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https://dejure.org/2001,200
BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
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Schuldnerspiegel im Internet

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, hier: vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde Durchführung des Verfahrens nach § 926 Abs. 1 ZPO;

zur Frage der Reichweite von Art. 17 GG bei zivilgerichtlicher Untersagung einer Internet-Veröffentlichung

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Schuldnerspiegel im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 65
  • NJW 2002, 741
  • NZI 2002, 11
  • NJ 2002, 250
  • MMR 2002, 89
  • afp 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    Daher ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    Daher ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).

  • OLG Rostock, 21.03.2001 - 2 U 55/00

    Veröffentlichung eines "Schuldnerspiegels" im Internet

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. März 2001 - 2 U 55/00 -,.

    Die von der Beschwerdeführerin eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht im Urteil vom 21. März 2001 (ZIP 2001, S. 793 ff.) zurückgewiesen.

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    Damit besteht die Aussicht, dem Bundesverfassungsgericht für den Fall einer gegen die letztinstanzliche Hauptsachenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde die vertieft begründete Rechtsauffassung der Fachgerichte unter Einschluss des Bundesgerichtshofs zu vermitteln; zugleich wird auf diese Weise der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 68, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
    Die Beschwerdeführerin hat den Rechtsweg erschöpft, soweit sie nach § 926 Abs. 1 ZPO den Antrag auf Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage gestellt hat (vgl. zu dieser Voraussetzung auch BVerfGE 75, 318 ).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Je nach technischer Ausgestaltung können die Informationen insbesondere durch die Veröffentlichung im Internet sehr weite Verbreitung finden (vgl. dazu bereits BVerfGE 104, 65 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche

    Zwar gebietet dieser regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs auch in der Hauptsache, wenn im einstweiligen Rechtsschutz Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich - wie hier - ebenso auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; stRspr).
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