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   BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98   

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https://dejure.org/2004,2620
BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98 (https://dejure.org/2004,2620)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2004 - 1 BvR 622/98 (https://dejure.org/2004,2620)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 (https://dejure.org/2004,2620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Ablaufs der Jahresfrist und Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist; Konkrete Folgerungen aus dem Rechtsstaatsprinzip für die gerichtliche Verfahrensgestaltung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • wemepes.ch PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Ablauf der Jahresfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzungsantrag und Recht auf faires Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 169
  • NJW 2004, 2149
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten des Vertrauensschutzes sowie des fairen Verfahrens sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 53, 115 ; 70, 297 ).

    a) Das Rechtsstaatsprinzip enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, wobei allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt bleiben müssen (vgl. BVerfGE 53, 115 ; 70, 297 ).

    Im Hinblick auf die Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips können aus diesem selbst erst dann konkrete Folgerungen für die gerichtliche Verfahrensgestaltung gezogen werden, wenn sich unzweideutig ergibt, dass hierbei rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten des Vertrauensschutzes sowie des fairen Verfahrens sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 53, 115 ; 70, 297 ).

    a) Das Rechtsstaatsprinzip enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, wobei allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt bleiben müssen (vgl. BVerfGE 53, 115 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Die Vorschrift findet auch dann keine Anwendung, wenn das Revisionsgericht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erst nach mehr als einem Jahr bemerkt, dass die Revisionsbegründung nicht unterschrieben war (BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 35, 364; aA Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 234 Rn. 10; für den Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten BGH 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - zu II 3 b der Gründe) , wenn ein Gericht durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum Vertrauen in die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsbehelfs geweckt hat (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 21, BAGE 167, 196; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; BGH 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37) oder wenn es nach Stellung eines verspäteten Wiedereinsetzungsantrags über mehr als zwei Jahre hinweg durch Fortsetzung der Verhandlung den Eindruck erweckt hat, Wiedereinsetzung gewährt zu haben (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - zu III 2 b der Gründe) .
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - NJW 2004, 2149 für das Verfassungsrecht; BGH 1. April 2008 - 5 StR 357/07 - NStZ 2008, 475 für das Strafprozessrecht; 18. Oktober 2007 - I ZR 24/05 - MarkenR 2008, 203 für das Markenrecht; 25. September 2007 - KVR 25/06 - WM 2007, 2213 zum Kartellrecht; 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - MDR 2006, 990 - zum Deliktsrecht "Rempeltanz").
  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    24, 38, 42 ff., 54 ff., 86; BVerfG, Beschlüsse vom 26.04.1988 - 1 BvR 669/87 u.a. -, juris, Rz. 7 ff. und vom 15.04.2004 - 1 BvR 622/98 -, juris, Rz. 11; VerfG Bbg., Beschluss vom 19.05.2017 - 2/16 -, juris, Rz. 38; BGH, Urteile vom 08.02.1952 - I ZR 63/51 -, juris, Rz. 11 f. und vom 18.11.1986 - IVa ZR 99/85 -, juris, Rz. 15; BVerwG, Urteile vom 28.04.1978 - VII C 50.75 -, juris, Rz. 17 f. und vom 18.04.1996 - 4 C 6.95 -, juris, Rz. 22; BAG, Urteil vom 10.11.1977 - 2 AZR 269/77 -, juris, Rz. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris, Rz. 43; BayVGH, Urteil vom 24.10.2005 - 3 B 03.3367 -, juris, Rz. 72 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 06.07.2012 - 19 Sch 8/11 -, juris, Rz. 35 ff.; Kühne, in: IntKommEMRK, Stand: April 2009, Art. 6, Rz. 356 f.; s.a. Art. 1:201 Abs. 1 PECL (" good faith and fair dealing "); Abs. 5 Pr. EuGRCh i.V.m. Art. 29 Magna Carta [1354] sowie US-Verfassungszus.
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