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   BVerfG, 08.07.1987 - 1 BvR 623/86   

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BVerfG, 08.07.1987 - 1 BvR 623/86 (https://dejure.org/1987,25011)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1987 - 1 BvR 623/86 (https://dejure.org/1987,25011)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 1 BvR 623/86 (https://dejure.org/1987,25011)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

    Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die Steuerfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Juli 1987 - 1 BvR 623/86 - juris Rn. 5 und vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 - NVwZ 1995, 989 ; BFH, Urteile vom 24. September 1987 - V R 76/78 - BFHE 151, 221 , vom 21. Oktober 2009 - I R 112/08 - juris Rn. 9 und vom 4. Juni 2014 - I R 21/13 - BFHE 246, 130 Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 - Buchholz 401.0 § 163 AO Nr. 1 S. 3 f.).

    Dies ist der Fall, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, bei der Steuerfestsetzung im Einzelfall zu Grundrechtsverstößen führt (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Juli 1987 - 1 BvR 623/86 - juris Rn. 5 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - NVwZ 2010, 902 ; BFH, Urteile vom 27. Mai 2004 - IV R 55/02 - juris Rn. 16, vom 20. September 2012 - IV R 29/10 - BFHE 238, 518 Rn. 21 und vom 17. April 2013 - II R 13/11 - juris Rn. 17).

    Allein im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig erklären (stRpr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 - BVerfGE 48, 102 und Kammerbeschluss vom 8. Juli 1987 - 1 BvR 623/86 - juris Rn. 3; zur Zweigleisigkeit des Steuerfestsetzungs- und des Erlassverfahrens auch BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 - Buchholz 401.0 § 163 AO Nr. 1 S. 2 f. und Loose, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Stand November 2014, § 163 Rn. 21 m.w.N.) .

  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    (1) Der Erlass aus Billigkeitsgründen ist gegenüber der Steuerfestsetzung ein selbstständiges Verfahren (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 8. Juli 1987  1 BvR 623/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 177), das von der Rechtsanwendung zu trennen ist.
  • FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12

    Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit

    Dies kann nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren gegen den betreffenden Steuerbescheid geltend gemacht werden und rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme (BVerfG-Beschluss vom 08.07.1987 1 BvR 623/86, DStZ/E 1987, 277; BFH-Urteil vom 23.03.1998 II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).
  • VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06

    Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, rechtfertigen daher einen Billigkeitserlass nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1987 - 1 BvR 623/86 - Juris; BFHE 108, 571, 572).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02

    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende

    Auch wenn demnach Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen, so ist eine derartige Maßnahme gleichwohl geboten, wenn ohne die begehrte Billigkeitsmaßnahme das Verhalten des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 177; BFH-Urteil vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151).
  • FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit

    Dies kann nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren gegen den betreffenden Steuerbescheid geltend gemacht werden und rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme (BVerfG-Beschluss vom 08.07.1987 1 BvR 623/86, DStZ/E 1987, 277; BFH-Urteil vom 23.03.1998 II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 2783/07

    Befreiung von Studiengebühren wegen Kinderbetreuung

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, rechtfertigen daher einen Billigkeitserlass nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1987 - 1 BvR 623/86 - Juris; BFHE 108, 571, 572).
  • BFH, 09.06.1993 - I B 12/93

    Stundung einer Steuerfestsetzung - Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Der Vorrang des Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem Verfahren auf einstweilige Anordnung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach die Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen bzw. die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts grundsätzlich in Steuerfestsetzungs- und nicht in Billigkeitsverfahren geltend zu machen sind (vgl. BVerfG-Beschluß vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 227, Rechtsspruch 32; vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 11.August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, m.w.N.).
  • VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 6020/06

    Berücksichtigung; Billigkeit; Erhöhung; Erlass; Gebühr; Gremientätigkeit;

    "Auch wenn demnach Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen, so ist eine derartige Maßnahme gleichwohl geboten, wenn ohne die begehrte Billigkeitsmaßnahme das Verhalten des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 177; BFH-Urteil vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151 ).".
  • FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14

    Erlass von Vermögensteuer

    a) Der Erlass aus Billigkeitsgründen ist gegenüber der Steuerfestsetzung ein selbstständiges Verfahren (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86, HFR 1988, 177), das von der Rechtsanwendung zu trennen ist.
  • BFH, 02.11.1988 - II B 138/88

    Nacherheben einer Steuer für den Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung bei

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