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   BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15   

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BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 (https://dejure.org/2015,26152)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 (https://dejure.org/2015,26152)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15 (https://dejure.org/2015,26152)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 287 Abs 4 S 1 AO 1977
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung gem §§ 287 AO, 758a ZPO - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Behandlung sowohl der Erinnerung (§ 766 ZPO) als auch der sofortigen Beschwerde ...

  • IWW

    Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung durch das Finanzamt wegen vollstreckbarer Abgabenforderungen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung gem §§ 287 AO, 758a ZPO - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Behandlung sowohl der Erinnerung (§ 766 ZPO) als auch der sofortigen Beschwerde ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung durch das Finanzamt wegen vollstreckbarer Abgabenforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebot der rechtsschutzfreundlichen Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3432
  • WM 2015, 1968
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Landgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Die frist- und formgerecht eingelegten Beschwerden sind gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaft und nach dem erfolgten Vollzug der Durchsuchung mit dem Begehren, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung feststellen zu lassen, auch im Übrigen zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 - NJW 2015, 219; Senat, Beschl. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103; Beschl. v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426).
  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die Rechtsuchenden den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 785 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15 -, juris, Rn. 15 f.).

    Es hat im Ausgangspunkt auch zu Recht darauf abgestellt, dass die Gewährung von Akteneinsicht in die Ermittlungsakten an eine Nebenklägerin - ungeachtet ihres Bezuges zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers - nicht ohne Weiteres einen Grundrechtseingriff darstellt, der aus sich heraus unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine mit Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in die körperliche Unversehrtheit oder in die persönliche Freiheit des Betroffenen vergleichbare Intensität aufweist (vgl. zum Fortbestehen eines Feststellungsinteresses in diesen Fällen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Vielmehr nehmen sie auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der aber, auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist, im Interesse eines besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925 mwN; vgl. BVerfG, NJW 2015, 3432 Rn. 15).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZB 63/18

    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung des zur

    Jedoch kann bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 GG) in Fällen prozessualer Überholung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen anzuerkennen sein, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen zu lassen (BVerfG, NJW 2015, 3432 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 217 [juris Rn. 12]; BGH, NZM 2005, 193, 194 [juris Rn. 16]).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Hierzu gehören etwa Wohnungsdurchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnungen (vgl. BVerfG NJW 1999, 273; wistra 2008, 463; Senatsbeschluss vom 23. November 2020 - 1 Ws 214/20, 1 Ws 215/20 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O.; KK-StPO/Paul, a. a. O.) sowie Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2015 - 1 BvR 625/15, juris Rn. 17 m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O.; KK-StPO/Paul, a. a. O.).
  • OVG Bremen, 08.01.2019 - 1 LB 252/18

    Platzverweis - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Platzverweis; Platzverweisung;

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen der Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (st. Rspr. z.B. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 - juris Rn. 17 m.w.N).
  • KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19

    Klageberechtigung für Entschädigungsbegehren wegen unangemessen langer Dauer des

    Ausschlaggebend für diese Annahme ist dabei der Umstand, dass das vollstreckungsrechtliche Erinnerungsverfahren vornehmlich auch unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeitskontrolle von Gerichtsvollziehermaßnahmen Ausfluss des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährleistungsanspruchs ist und insofern seinen Platz innerhalb eines gesetzlichen Systems von gerichtlichem Rechtsschutz hat (s. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15, NJW 2015, 3432; kursorisch auch Herget in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 766 Rn. 1).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2017 - 5 T 4987/16

    Rechtsmittel, Gefährdung, Vollstreckungserfolg, Zwangsvollstreckung,

    Dann gebietet aber im Hinblick auf die Schwere des drohenden Eingriffs das in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass die Durchsuchungsanordnung vorbeugend angreifbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16.07.2015, Az. 1 BvR 625/15, Rn. 18 - iuris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 112/21

    Tierschutzrechtliches Verwaltungsvollstreckungsverfahren; richterliche

    Der so verstandene Antrag ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 -, NJW 2015, 219; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2011 - 1 S 1864/11 -, VBlBW 2012, 103; Beschluss vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, VBlBW 2002, 426 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 4129/20

    Rechtsschutzinteresse bezüglich einer erledigten Durchsuchungsanordnung nach

    Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gerichteten Anträge sind indes statthaft und - jedenfalls soweit es die Beschwerden der Antragsgegner Ziff. 1, 3, 4, 6 und 7 betrifft - auch im Übrigen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 -, NJW 2015, 219; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2011 - 1 S 1864/11 -, VBlBW 2012, 103; Beschluss vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, VBlBW 2002, 426 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 5 X 22.00734

    Durchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung eines Reisepasses

  • VG Ansbach, 09.12.2021 - AN 15 K 20.02922

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, fehlendes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2018 - 7 E 11946/17

    Adressat, dritte Person, Dritter, Durchsuchung, Durchsuchungserlaubnis,

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