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   BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16   

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https://dejure.org/2016,23630
BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16 (https://dejure.org/2016,23630)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2016 - 1 BvR 625/16 (https://dejure.org/2016,23630)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 1 BvR 625/16 (https://dejure.org/2016,23630)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 34a BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 160a Abs 2 S 3 SGG zu Darlegungserfordernissen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 2, Abs 3 BVerfGG) - kein Rechtsschutzbedürfnis ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 160a Abs 2 S 3 SGG zu Darlegungserfordernissen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 2, Abs 3 BVerfGG) - kein Rechtsschutzbedürfnis ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt bezeichneten Grundrechts angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt bezeichneten Grundrechts angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt bezeichneten Grundrechts angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18

    Erfolglose Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswerts und auf

    Eine fakultative Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG scheidet ebenfalls aus; es liegt kein Fall vor, in dem aufgrund von Billigkeitserwägungen ausnahmsweise eine Auslagenerstattung für den mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolglosen Beschwerdeführer anzuordnen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2016 - 1 BvR 625/16 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 18.01.2017 - 2 BvR 24/16

    Gegenstandswertfestsetzung

    Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, einen über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen, sind jedoch weder dargetan noch sonst ersichtlich (vgl. BVerfGE 79, 365 [369] zur Rechtslage nach der BRAGO sowie die Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2016 - 1 BvR 625/16 -, www. bverfg. de, Rn. 6, und vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, www.
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 2119/17

    Kein Anspruch auf Gegenstandswertfestsetzung mangels Rechtsschutzbedürfnis

    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. etwa BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, www.bverfg.de, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 625/16 -, www.bverfg.de, Rn. 6; stRspr).
  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 1991/18

    Erfolglose Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswerts und auf

    Eine fakultative Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG scheidet ebenfalls aus; es liegt kein Fall vor, in dem aufgrund von Billigkeitserwägungen ausnahmsweise eine Auslagenerstattung für den mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolglosen Beschwerdeführer anzuordnen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2016 - 1 BvR 625/16 -, Rn. 5).
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