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   BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78   

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BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78 (https://dejure.org/1978,13091)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1978 - 1 BvR 638/78 (https://dejure.org/1978,13091)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 (https://dejure.org/1978,13091)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Diese zur Umlagepflicht eines Reiseunternehmens ergangene Entscheidung bekräftigt lediglich, dass die Heranziehung nur der Arbeitgeber zur Insg-Umlage nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 18.9.1978 - 1 BvR 638/78 - SozR 4100 § 186b Nr. 2) .
  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Konkursausfallgeld-Umlage als Vorläuferin der Insolvenzgeld-Umlage bereits entschieden, dass die hierdurch in typischen Fällen ausgelösten Zahlungspflichten weder nach ihrer absoluten Höhe noch in ihrer Relation zur Lohnhöhe wirtschaftlich von besonderem Gewicht waren (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Belastung allein der Arbeitgeber mit der Finanzierung des Konkursausfallgeldes nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil sie Verantwortung für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber ihren regelmäßig vorleistenden Arbeitnehmern tragen und das Ausfallgeld sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikenverteilung zwischen den Arbeitgebern belastet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04

    Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers auf Erstattung der Bundesagentur die

    Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG, Urteil vom 01.0 03.1978, - 12 RK 14/77-, SozR 4100 § 186b Nr. 1, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).

    Denn die Gewährleistung des Eigentums schützt nicht das Vermögen gegen die Belastung mit öffentlichen Geldleistungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, a.a.O.; BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77-, a.a.O.; Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 4 Sa 14/09

    Bürgenhaftung nach § 1a AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers -

    Durch die Insolvenzgeldumlage wird das potentiell alle Unternehmen treffende Insolvenzrisiko versicherungsmäßig auf eine Solidargemeinschaft verteilt (vgl. BVerfG 18.09.1978 - 1 BvR 638/78 - Juris und 02.02.2009 - 2 BvR 2553/08 - Juris).
  • BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86

    Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung gebilligt (BVerfG, Beschluß vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 - SozR 4100 § 186 b Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 3 U 15/03

    Entrichtung von Mindestbeiträgen zur Unfallversicherung und Insolvenzgeldumlagen

    Das Sozialgericht hat bereits unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 1978, Az.: 1 BvR 638/78, ausgeführt, dass es darauf gerade nicht ankommt und deshalb weder ein Verstoß gegen Art. 3 GG noch gegen Art. 14 GG vorliegt (s.a. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006, Az.: B 2 U 34/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 17 U 70/05

    Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Insolvenzgeldumlage;

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und das Bundessozialgericht (BSG) haben die Umlage zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes, das früher anstelle des Insolvenzgeldes gezahlt wurde, bereits am Maßstab der Art. 14 und 3 Abs. 1 GG geprüft und als verfassungsgemäß beurteilt (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1978, Az: 1 BvR 638/78, SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG, Urteil vom 1. März 1978, Az: 12 RK 14/77, SozR 4100 § 186b Nr. 1):.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04

    Insolvenzgeldumlage - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung der Arbeitgeber untereinander, wie die Klägerin sie vortragen habe, habe bereits das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 - ausgeschlossen.
  • LSG Hamburg, 06.11.2007 - L 3 U 49/05

    Erhebung der Insolvenzgeldumlage als eine mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu

    Soweit die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung ausführt, die Erhebung der Insolvenzgeldumlage verstoße insbesondere deshalb gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, weil das Insolvenzgeld ordnungsgemäß aus Steuermitteln aufgebracht werden müsse, lässt sie unberücksichtigt, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 358 ff SGB III weitgehend den bis 31. Dezember 1998 geltenden Regelungen der §§ 186 b bis 186 d Arbeitsförderungsgesetz entsprechen und diese sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 -) als auch vom BSG (Urteil vom 1. März 1978 - SozR 4100 § 186 b AFG -) am Maßstab der Art. 3 und 14 Grundgesetz geprüft und als verfassungsgemäß angesehen wurden.
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