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   BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14   

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https://dejure.org/2015,1118
BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14 (https://dejure.org/2015,1118)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2015 - 1 BvR 665/14 (https://dejure.org/2015,1118)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 (https://dejure.org/2015,1118)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1896 Abs 1 Buchst a BGB, § 1896 Abs 2 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche Entscheidungen, die die einen Alkohol- und Benzodiazepinabhängigen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzung der Betreuerbestellung und deren Erforderlichkeit unter Betreuung stellen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit eines unter Betreung Stellens sowie einer entsprechenden Unterbringung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche Entscheidungen, die die einen Alkohol- und Benzodiazepinabhängigen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzung der Betreuerbestellung und deren Erforderlichkeit unter Betreuung stellen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit eines unter Betreung Stellens sowie einer entsprechenden Unterbringung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche Entscheidungen, die die einen Alkohol- und Benzodiazepinabhängigen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzung der Betreuerbestellung und deren Erforderlichkeit unter Betreuung stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erst in der Beschwerde verweigerte Einverständnis mit einer Betreuung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung wegen Alkoholabhängigkeit?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alkoholabhängigkeit - Betreuung gegen den Willen des Betroffenen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im betreuungsrechtlichen Verfahren von Verfassungs wegen erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im betreuungsrechtlichen Verfahren von Verfassungs wegen erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1666
  • FamRZ 2014, 565
  • FamRZ 2015, 565
  • Rpfleger 2015, 267
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Je nach Aufgabenkreis kann es auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360).

    Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen, ohne dass hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung des freien Willens vorliegen, verletzt deshalb das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360).

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 520/13
    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 19. September 2013 - 42 T 109/13 - und des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2014 - XII ZB 520/13 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 19. September 2013 - 42 T 109/13 - und des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2014 - XII ZB 520/13 - werden aufgehoben und die Sache an das Landgericht Bayreuth zurückverwiesen.

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Es hätte klären müssen, ob er im Grundsatz in der Lage ist, die für und wider die Bestellung eines Betreuers sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen sowie Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell zu erfassen (vgl. BTDrucks 15/2494, S. 28; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 -, FamRZ 2011, S. 630 und Beschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 -, FamRZ 2012, S. 869).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Es hätte klären müssen, ob er im Grundsatz in der Lage ist, die für und wider die Bestellung eines Betreuers sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen sowie Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell zu erfassen (vgl. BTDrucks 15/2494, S. 28; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 -, FamRZ 2011, S. 630 und Beschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 -, FamRZ 2012, S. 869).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Von der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung in diesen Fällen geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 -, FamRZ 2012, S. 1207 und Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 -, FamRZ 2013, S. 1800).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Von der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung in diesen Fällen geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 -, FamRZ 2012, S. 1207 und Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 -, FamRZ 2013, S. 1800).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Da die Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Entscheidungen des Landgerichts und des Bundesgerichtshofs begründet ist, würde die Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und die damit zumindest bis zu einer erneuten Entscheidung des Landgerichts fortbestehende Betreuung einen schweren Nachteil für ihn im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG bedeuten (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Sofern Alkoholismus überhaupt als psychische Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB angesehen werden kann (vgl. BTDrucks 15/2494, S. 17; BayObLG vom 22. Juli 1993 - 3 Z BR 83/93 -, FamRZ 1993, S. 1489; Schwab, in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2012, § 1896, Rn. 11), vermag dies allein - soll der auch verfassungsrechtlich fundierte Schutzzweck des § 1896 Abs. 1 Buchstabe a BGB nicht leer laufen - nicht ohne Weiteres auch die Unbeachtlichkeit eines der Betreuung entgegenstehenden Willens bedeuten.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14
    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Betroffener gegen seinen Willen unter Betreuung gestellt wird, unterliegen die dies anordnenden Gerichtsentscheidungen angesichts des Gewichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs einer strengen, über die bloße Prüfung der grundsätzlichen Verkennung der Grundrechtsrelevanz der angegriffenen Maßnahmen (zu diesem Regelfall vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) hinausgehenden verfassungsgerichtlichen Kontrolle.
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer

    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann indes nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 13 jeweils unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann nämlich nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Damit haben der Gutachter und ihm folgend das Landgericht nicht aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen, was unzulässig wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31), sondern aus den bereits eingetretenen hirnorganischen Veränderungen.
  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

    Mit Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2015 im Verfahren 1 BvR 665/14 stellte das Bundesverfassungsgericht - mit Ausnahme der Ausgangsentscheidung des Betreuungsgerichts - eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die betreuungsgerichtlichen Entscheidungen fest und hob diese auf.

    (2) Dass unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe das Oberlandesgericht den gebotenen Einfluss des hier relevanten Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, Rn. 43; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 -, Rn. 24) auf die Auslegung von § 839 Abs. 1 BGB übersehen hätte, legt der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dar.

    Dies gilt erst recht, sofern das Bundesverfassungsgericht - wie bei Betreuungsverfahren - an die Feststellung und Schlüssigkeit des Sachverhaltes einen strengen verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstab anlegt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 -, Rn. 27).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auf die vom Betroffenen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 20. Januar 2015 (1 BvR 665/14FamRZ 2015, 565) festgestellt, dass die im Rechtsmittelverfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts und des Senats den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt haben.

    a) Das Landgericht ist allerdings zu Recht und übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 - FamRZ 2015, 565 Rn. 29) davon ausgegangen, dass der Betroffene seinen der Betreuung entgegenstehenden Willen erstmals im Beschwerdeverfahren geäußert hat.

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725; vgl. auch BVerfG FamRZ 2015, 565 m. Anm. Schwab), und die Entscheidung des Beschwerdegerichts lässt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Soweit sich einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 34) möglicherweise die Auffassung entnehmen ließe, dass das verfahrensfehlerhafte Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen sei, könnte der Senat dem nicht beitreten.
  • AG München, 10.03.2023 - 461 C 1702/21

    Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses,

    Danach soll das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) nur erfüllt sein, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten (vgl. BGH vom 10.07.2015, V ZR 154/14, NJW 2015, 1666).
  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt nichts abweichend hierzu verlautbart (vgl. BVerfG NJW 2015, 1666 Rz. 31).
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