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   BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62   

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BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62 (https://dejure.org/1969,57)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1969 - 1 BvR 687/62 (https://dejure.org/1969,57)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1969 - 1 BvR 687/62 (https://dejure.org/1969,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Gültigkeit der Rechtsnorm - Bewertungsstichtag - Widerspruch zum GG - Forstbewertung - Natürlicher Holzzuwachs - Aufrücken der Holzbestände - Fortschreibungsgrund - Fehlerberichtigende Fortschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 216
  • BStBl II 1969, 364
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Hierdurch wurden jedoch Vorschriften, die auf Grund dieser Ermächtigungsnorm erlassen wurden, in ihrem Bestand nicht berührt (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [346 f.]; 14, 245 [249]).

    An dem hier maßgebenden Bewertungsstichtag 1. Januar 1948 hatten sich jedoch Einheitswerte und tatsächliche Werte noch nicht so weit voneinander entfernt, daß die ursprünglich gerechtfertigte Regelung im Sinne der Entscheidung des BVerfG vom 16. Mai 1961 (BVerfGE 12, 341 [353]) "offensichtlich sachwidrig" geworden wäre; denn die Verhältnisse in den ersten Nachkriegsjahren, vor allem in der Zeit vor der Währungsreform, machten eine Revision der Einheitswerte zunächst unmöglich.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Wird die Vornahme von Wertfortschreibungen in Einzelfällen versäumt, so könnte das nur dazu führen, daß die Finanzämter in diesen Fällen für eine Nachholung der unterlassenen Fortschreibungen sorgen müssen; dagegen kann jemand, für dessen Betrieb eine Fortschreibung des Einheitswerts geboten ist, nicht verlangen, daß diese Fortschreibung unterbleibt, weil Fortschreibungen in vergleichbaren Fällen auch bei anderen Steuerpflichtigen unterblieben sind (vgl. BVerfGE 21, 245 [261]).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Wenn der BFH entgegen einer im Schrifttum vertretenen Meinung in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, das natürliche Wachstum sei als Fortschreibungsgrund anzusehen (vgl. BStBl 1958 III S. 60; 1962 III S. 530), so überschreitet er damit seine richterlichen Befugnisse nicht (vgl. BVerfGE 21, 209 [216]).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Bei der Prüfung, ob eine Ermächtigungsnorm für den Erlaß einer Rechtsverordnung ausreicht, muß jedoch von den besonderen staatsrechtlichen Verhältnissen ausgegangen werden, die im Zeitpunkt des Verordnungserlasses gegolten haben (vgl. BVerfGE 6, 309 [331]; 6, 389 [414]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    a) Es trifft zwar zu, daß das Unterbleiben einer neuen Hauptfeststellung für den Grundbesitz zu einem Mißverhältnis zwischen den tatsächlichen Werten und den Einheitswerten geführt (vgl. Abschnitt I, Nr. 2 der Amtl. Begründung vom 1. Oktober 1963 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes -- Entw.Ges. 1963 -- BTDrucks. IV/1488 S. 27 f.) und hierdurch die Brauchbarkeit der Einheitswerte als Besteuerungsgrundlage erheblich gelitten hat (BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] [245]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, daß die in Frage stehenden Bestimmungen eine unklare, mißverständliche oder widerspruchsvolle Regelung enthalten und deshalb gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen würden (BVerfGE 1, 14 [45]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Hierdurch wurden jedoch Vorschriften, die auf Grund dieser Ermächtigungsnorm erlassen wurden, in ihrem Bestand nicht berührt (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [346 f.]; 14, 245 [249]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Bei der Prüfung, ob eine Ermächtigungsnorm für den Erlaß einer Rechtsverordnung ausreicht, muß jedoch von den besonderen staatsrechtlichen Verhältnissen ausgegangen werden, die im Zeitpunkt des Verordnungserlasses gegolten haben (vgl. BVerfGE 6, 309 [331]; 6, 389 [414]).
  • BFH, 20.07.1962 - III 237/60 S

    Zulässigkeit der Wertfortschreibung eines Einheitswertes für den Beginn eines

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Der BFH wies die Rechtsbeschwerde mit dem angefochtenen Urteil vom 20. Juli 1962 (BStBl 1962 III S. 530) als unbegründet zurück.
  • BFH, 13.12.1957 - III 42/54 S

    Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz - Berechnung des Einheitswerts

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
    Wenn der BFH entgegen einer im Schrifttum vertretenen Meinung in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, das natürliche Wachstum sei als Fortschreibungsgrund anzusehen (vgl. BStBl 1958 III S. 60; 1962 III S. 530), so überschreitet er damit seine richterlichen Befugnisse nicht (vgl. BVerfGE 21, 209 [216]).
  • BFH, 17.07.1956 - I 200/55 S

    Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei kriegszerstörten oder

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

  • BFH, 24.01.1952 - III 110/50 S

    Zulässigkeit der Wertfortschreibung eines Einheitswertes - Einordnung von kleinen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Dazu gehört, dass hinreichend klare Maßstäbe und praktikable Unterscheidungsmerkmale (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1969 - 1 BvR 687/62 -, BVerfGE 25, 216) bereitgestellt werden.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Die Bemessungsgrundlage muß deshalb auf die Ertragsfähigkeit der wirtschaftlichen Einheiten sachgerecht bezogen sein und deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 [257]; 25, 216 [226]); 30, 129 [143 f.]; 41, 269 [280, 282 f.]).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).
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