Rechtsprechung
   BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11640
BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15 (https://dejure.org/2015,11640)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2015 - 1 BvR 689/15 (https://dejure.org/2015,11640)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2015 - 1 BvR 689/15 (https://dejure.org/2015,11640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei ausstehender fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei ausstehender fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Ausscheiden einer Billigkeitsentscheidung über die Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unzulässige Verfassungsbeschwerde - und die Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausscheiden einer Billigkeitsentscheidung über die Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.04.2011 - 1 BvR 689/11

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der PKH-Bewilligung und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen, auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde kommt es regelmäßig nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

    Er war zum Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde noch nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), ohne dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausreichend dargetan hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2014 - 2 BvR 1222/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Über die Verfassungsbeschwerde ist aufgrund der Erledigungserklärung der Beschwerdeführerin nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine Erstattung von Auslagen jedoch dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Insbesondere dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzubilligen (vgl. BVerfGE 87, 394 ).
  • BVerfG, 23.06.2014 - 2 BvR 1222/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Er war zum Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde noch nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), ohne dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausreichend dargetan hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2014 - 2 BvR 1222/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Diese Anhörungsrüge gehörte im Hinblick auf die Rüge auch einer Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Verfahrensgegenstand ist daher nur noch die Entscheidung über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen, die ebenfalls der Kammer obliegt (vgl. BVerfGE 72, 34 ).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Er war zum Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde noch nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), ohne dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausreichend dargetan hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2014 - 2 BvR 1222/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität werden auch die übrigen von der Beschwerdeführerin in Bezug auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 19 Abs. 4 GG (richtigerweise Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. BVerfGE 112, 185 ) erhobenen Rügen von der sich aus der fehlenden Rechtswegerschöpfung ergebenden Unzulässigkeit erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 689/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität werden auch die übrigen von der Beschwerdeführerin in Bezug auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 19 Abs. 4 GG (richtigerweise Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. BVerfGE 112, 185 ) erhobenen Rügen von der sich aus der fehlenden Rechtswegerschöpfung ergebenden Unzulässigkeit erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 28/21

    Verfahrenseinstellung nach Erledigterklärung - Ablehnung der Auslagenerstattung

    Denn es widerspräche der Funktion und der Tragweite der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, wenn im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde über die Auslagenerstattung aufgrund einer überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde entschieden und dabei zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung genommen werden müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 689/15 -, juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht