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   BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10   

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https://dejure.org/2010,6616
BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 (https://dejure.org/2010,6616)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 (https://dejure.org/2010,6616)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 (https://dejure.org/2010,6616)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: wegen nicht ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf den Erlass eines Gesetzes unter Vertretung durch einen bereits mehrfach in sachlich gleichgelagerten Fällen mit einer Verfassungsbeschwerde gescheiterten Verfahrensbevollmächtigten; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: wegen nicht ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: wegen nicht ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gerichtet auf den Erlass eines Gesetzes unter Vertretung durch einen bereits mehrfach in sachlich gleichgelagerten Fällen mit einer Verfassungsbeschwerde gescheiterten Verfahrensbevollmächtigten; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: wegen nicht ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerden reihenweise

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
    Die geltend gemachten Rügen waren im Wesentlichen bereits Gegenstand früherer Verfassungsbeschwerden, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden (vgl. zu dieser Konstellation BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73 ).
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen der Schaffung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2008 - 2 BvR 2338/07 u.a. -, veröffentlicht in NJW 2009, S. 1805, hat die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Reihe von Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das auch hier gerügte gesetzgeberische Unterlassen, einen Rehabilitierungsanspruch zu schaffen, gerichtet hatten, nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 12.04.2018 - 2 BvR 415/18

    Nichtannahme unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Neubesetzung der

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10 u.a. -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 1598/19 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2020 - 1 BvR 168/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 3457/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Verbindung einer offensichtlich

    Durch Verfahren dieser Art wird das Bundesverfassungsgericht gehindert, seine Aufgaben zu erfüllen, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 426/18

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 02.04.2020 - 1 BvR 447/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr bei völlig aussichtsloser Verfassungsbeschwerde

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 1 BvR 275/20

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10 u.a. -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2020 - 1 BvR 168/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1949/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 1 BvR 168/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Verfassungsbeschwerde

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 1 BvQ 33/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung eines unzulässigen

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2012 - 2 BvR 24/11 -, juris Rn. 5 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 -, juris Rn. 3 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2390/14

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität,

  • BVerfG, 11.02.2019 - 1 BvR 3/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Erhebung des

  • BVerfG, 13.01.2015 - 1 BvR 3323/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Verbindung einer offensichtlich

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 271/21

    Nichtannahme mehrerer mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 1598/19

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.01.2015 - VGH B 55/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 580/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2360/20

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und offensichtlich unzulässige

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 1207/20

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden und

  • BVerwG, 22.12.2011 - 3 B 44.11
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