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   BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 691/06   

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BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 691/06 (https://dejure.org/2007,39801)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 BvR 691/06 (https://dejure.org/2007,39801)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 (https://dejure.org/2007,39801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 104
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn - wie hier - ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6 - insoweit in BVerfGK 12, 104 nicht abgedruckt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6; stRspr).
  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 619/07

    Vergleichsberechnung; Entgeltbegrenzung vor dem 01.03.1971; Verfassungsmäßigkeit

    U. a. in dem von der Klägerin in Bezug genommen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -) ausdrücklich einen Verfassungsverstoß verneint und ausgeführt:.

    Die hier streitige Rechtsfrage ist bereits höchstrichterlich (BSG, Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 11/03 R - ; BVerfG, Beschluss vom 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, zitiert nach juris) -geklärt.

  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 202/11

    Rentenversicherung - Rentenüberleitung - Verfassungsmäßigkeit des § 307b SGB 6

    Das Bundesverfassungsgericht hat § 307 b SGB VI in der durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz geschaffenen Fassung für verfassungsgemäß erachtet (Beschlüsse vom 15. August 2007 - 1 BvR 1560/05 - und 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 09.03.2011 - B 5 R 11/11 B
    Diese gleichheitswidrige Rechtslage hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 307b SGB VI durch das 2. AAÜG-ÄndG in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise beseitigt, wie das BVerfG ebenfalls bereits entschieden hat (Nichtannahmebeschluss vom 3.9.2007 - 1 BvR 691/06 - BVerfGK 12, 104).
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