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BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 691/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 104
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der …
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn - wie hier - ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6 - insoweit in BVerfGK 12, 104 nicht abgedruckt;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6; stRspr). - BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender …
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 619/07
Vergleichsberechnung; Entgeltbegrenzung vor dem 01.03.1971; Verfassungsmäßigkeit
U. a. in dem von der Klägerin in Bezug genommen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -) ausdrücklich einen Verfassungsverstoß verneint und ausgeführt:.Die hier streitige Rechtsfrage ist bereits höchstrichterlich (BSG, Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 11/03 R - ; BVerfG, Beschluss vom 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, zitiert nach juris) -geklärt.
- BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6). - LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 202/11
Rentenversicherung - Rentenüberleitung - Verfassungsmäßigkeit des § 307b SGB 6
Das Bundesverfassungsgericht hat § 307 b SGB VI in der durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz geschaffenen Fassung für verfassungsgemäß erachtet (Beschlüsse vom 15. August 2007 - 1 BvR 1560/05 - und 03. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, jeweils zitiert nach juris). - BSG, 09.03.2011 - B 5 R 11/11 B Diese gleichheitswidrige Rechtslage hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 307b SGB VI durch das 2. AAÜG-ÄndG in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise beseitigt, wie das BVerfG ebenfalls bereits entschieden hat (Nichtannahmebeschluss vom 3.9.2007 - 1 BvR 691/06 - BVerfGK 12, 104).