Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,695
BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene Bewertung der spezifischen Fachkenntnisse bei dem Auswahlverfahren zur Zulassung von Anwaltsnotaren im Bundesland Baden-Württemberg

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern im Anwaltsnotariat

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung eines Rechtsanwaltes auf eine ausgeschriebene Notarstelle - Anforderungen an die Auswahlmaßstäbe der Bundesnotarsordnung - Voraussetzungen des Auswahlverfahren für das Amt des Notars

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlkriterien für die Besetzung von Notarstellen in Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 50
  • AnwBl 2004, 723
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mit Beschluss des Ersten Senats vom 20. April 2004 in den Verfahren 1 BvR 838/01 und andere die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen entschieden (vgl. NJW 2004, S. 1935).

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (NJW 2004, S. 1935 ); die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg weicht von den im Senatsbeschluss behandelten Handhabungen in anderen Bundesländern nicht wesentlich ab.

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2002 - Not.

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Daher folgt aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Verbindung mit den zu wahrenden Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG, dass dem Beschwerdeführer zu 1) die Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der Verfassungsbeschwerde möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2005, S. 50).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Zitiert war dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50), die eine Ernennung zum Notar sogar unter Missachtung einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung zugunsten des unterlegenen Mitbewerbers betraf.
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Mit Beschluss vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03 - NJW 2005, 50) gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde des Antragstellers statt.

    d) Dieser Beurteilung lässt sich nicht entgegensetzen, die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (aaO S. 51) stehe entgegen.

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Zu den Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - NJW 2004, 1935 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 und 8. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03) zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf des Notars im Nebenamt auf die von einem Mitbewerber angefochtene Auswahlentscheidung der Justizverwaltung.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers führt auch die neue Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - NJW 2004, 1935 = ZNotP 2004, 281 = DNotZ 2004, 560 und vom 8. Oktober 2004 -1 BvR 702/03) nicht zu einer Wiederherstellung der ihn begünstigenden Ausgangsentscheidung, sondern dazu, daß die Antragsgegnerin den Antragsteller unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze in Fortsetzung des bisherigen Bewerbungsverfahrens neu bescheiden muß (vgl. Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570, 571; so wohl auch Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; für eine Neuausschreibung der Stellen Lerch, ZNotP 2004, 267).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    (1) Die bei dem Zugang zu einem öffentlichen Amt, das ein Notar ausübt (§ 1 BNotO; BVerfGE 17, 371, 377), aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitenden Grundsätze für die Auswahlentscheidung gebieten zum Schutz des wichtigen Gemeinschaftsgutes einer qualitätsvollen Rechtspflege, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige zum Zuge kommt, der den Anforderungen des Amtes am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG NJW 2005, 50 und ständig).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält keine konkreten Vorgaben, wie zu verfahren ist (BVerfGE 110, 304, 326 ff.; BVerfG NJW 2005, 50 f.).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    aa) Die bei einem Zugang zu einem öffentlichen Amt, das ein Notar ausübt (§ 1 BNotO; BVerfGE 17, 371, 377), aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitenden Grundsätze für die Auswahlentscheidung gebieten zum Schutz des wichtigen Gemeinschaftsgutes einer qualitätsvollen Rechtspflege, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige zum Zuge kommt, der den Anforderungen des Amtes am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG NJW 2005, 50 und ständig).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält keine konkreten Vorgaben, wie zu verfahren ist (BVerfGE 110, 304, 326 ff.; BVerfG NJW 2005, 50 f.).

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Zur Frage der Weiterführung eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 = NJW 2004, 1935 und 8. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03 - NJW 2005, 50).

    b) Das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 = NJW 2004, 1935 und vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03 - NJW 2005, 50) hat die gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO grundsätzlich gebilligt.

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

    (1) Die bei dem Zugang zu einem öffentlichen Amt, das ein Notar ausübt (§ 1 BNotO; BVerfGE 17, 371, 377), aus Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitenden Grundsätze für die Auswahlentscheidung gebieten zum Schutz des wichtigen Gemeinschaftsgutes einer qualitätsvollen Rechtspflege, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige zum Zuge kommt, der den Anforderungen des Amtes am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG NJW 2005, 50).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält keine konkreten Vorgaben, wie zu verfahren ist (BVerfGE 110, 304, 326 ff.; BVerfG NJW 2005, 50 f.).

  • BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21

    Bewerbung einer überwiegend als Insolvenzverwalterin tätigen Rechtsanwältin um

    (5) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BNotO a.F. (§ 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO n.F.) und ihre - dem Willen des Gesetzgebers entsprechende - Auslegung durch den Senat bestehen nicht (vgl. BVerfGE 110, 304, 322 ff; BVerfG NJW 2005, 50).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    (1) Die bei dem Zugang zu einem öffentlichen Amt, das ein Notar ausübt (§ 1 BNotO; BVerfGE 17, 371, 377), aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitenden Grundsätze für die Auswahlentscheidung gebieten zum Schutz des wichtigen Gemeinschaftsgutes einer qualitätsvollen Rechtspflege, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige zum Zuge kommt, der den Anforderungen des Amtes am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG NJW 2005, 50 und ständig).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält keine konkreten Vorgaben, wie zu verfahren ist (BVerfGE 110, 304, 326 ff.; BVerfG NJW 2005, 50 f.).

  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 6/18

    Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 S. 1

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA (Not) 6/05

    Auswahlentscheidung bei der Bestellung von Anwaltsnotaren in Schleswig-Holstein

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 6/20

    Rechtfertigung einer Abweichung von der Regelvoraussetzung des § 6 Abs. 2 S. 1

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 14.03.2022 - NotZ(Brfg) 10/21

    Übertragung der ausgeschriebenen Notarstelle als Ausnahme ohne Erreichen der

  • BGH, 18.04.2008 - NotZ 122/07

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ausschreibung von Notarstellen auf Bewerber mit

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • KG, 14.08.2007 - Not 1/07

    Ausschreibung von Notarstellen durch die Justizverwaltung; Vorgaben an die

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA Not 6/05

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Anwaltsnotars -

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 18/08

    Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Leistung bei der Auswahl unter

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 46/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 9/08

    Anforderungen an die Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 5/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • KG, 07.08.2007 - Not 10/07

    Vergabe von Notarstellen: Voraussetzungen der Vergabe notarnaher Sonderpunkte bei

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 47/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 36/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

  • BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10

    Auswahlverfahren bei einer Notarstätigkeit

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
  • KG, 07.08.2007 - Not 4/07

    Auswahlentscheidung zur Notarbestellung: Zulässigkeit eines Punktesystems bei der

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 49/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4205
BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eilrechtsschutz bei der Besetzung von Anwaltsnotarstellen; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Schwere Nachteile im Sinne des § 32 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 110
  • NJW 2003, 3043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Das widerspräche dem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 78, 123 ).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Deshalb ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRpr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Deshalb ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRpr).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 (Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003, 1 BvR 702/03) entsteht.

    Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) wurden die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (31. März 2003 - NotZ 39/02) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (8. Oktober 2002 - Not 2/02) aufgehoben und die Auswahlentscheidung des Justizministeriums vom 18. März 2002 für verfassungswidrig erklärt (K 12, Blatt 37 d.A.).

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2207/04), da der Kläger bereits aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen könne (K 15, Blatt 40 d.A.).

    Das Landgericht hat die Klage auf Zahlung von 179.672,70 EUR (Verdienstausfall für die Jahre 2004 und 2005 sowie Kosten, vgl. oben S. 8) und Feststellung der weitergehenden Schadensersatzpflicht aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 wegen der Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 (1 BvR 702/03) nach der Vernehmung von Zeugen abgewiesen, da es an einem Ursachenzusammenhang zum geltend gemachten Schaden fehle.

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen, der daraus resultiert, dass das beklagte Land bei der Auswahl der Bewerber auf die im Staatsanzeiger B-W am 19. November 2001 ausgeschriebenen sechs Anwaltsnotarstellen für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart verfassungswidrige Auswahlkriterien zugrunde gelegt hat, die daraufhin zu Gunsten des Klägers ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 (1 BvR 702/03) unberücksichtigt gelassen hat und deshalb die sechs ausgeschriebenen Stellen nach verfassungswidrigen Kriterien mit sechs anderen Bewerbern besetzt hat.

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden, der dem Kläger aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 (Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003, 1 BvR 702/03) entsteht, zu ersetzen.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) waren die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 (NotZ 39/02), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2002 (Not 2/02) und die Verfügung des Justizministeriums vom 18. März 2002 wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes rechtswidrig (zu den Einzelheiten wird auf den Abdruck der Entscheidung Bezug genommen: K 12, Blatt 37 d.A.).

    Das Bundesverfassungsgericht führt im dazugehörigen Beschluss zwar aus, die Rechte des Klägers seien bereits im Beschluss vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) festgestellt worden.

  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers erließ das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2003 eine einstweilige Anordnung (1 BvR 702/03 - veröffentlicht in NJW 2003, 3043).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.2003 - 1 BvR 702/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20794
BVerfG, 19.11.2003 - 1 BvR 702/03 (2) (https://dejure.org/2003,20794)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 1 BvR 702/03 (2) (https://dejure.org/2003,20794)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 1 BvR 702/03 (2) (https://dejure.org/2003,20794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 1 BvR 702/03
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.
  • BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06

    Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle

    Nach der mündlichen Verkündung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs erhob der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 702/03 und stellte zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Einige Tage später hob die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 und den vorgehenden Beschluss des Oberlandesgerichts wegen Verletzung des Beschwerdeführers in Art. 12 Abs. 1 GG auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

    Der Beschwerdeführer könne bereits aufgrund des Beschlusses im Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1 BvR 702/03 eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen.

    a) Nach der Zurückverweisung an das Oberlandesgericht im Verfahren 1 BvR 702/03 hob dieses die gegenüber dem Beschwerdeführer ergangene ablehnende Mitteilung auf und verpflichtete das Justizministerium auf den Hilfsantrag des Beschwerdeführers, über dessen Bewerbung für eine Anwaltsnotarstelle im Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts erneut zu entscheiden.

    Das Bundesverfassungsgericht gehe in den Entscheidungen der Verfahren 1 BvR 702/03 und 1 BvR 2207/04 davon aus, dass er - der Beschwerdeführer - seinen Bewerbungsverfahrensanspruch als Primäranspruch weiterverfolgen könne; die Zurückweisung seiner Anträge stelle daher einen Verstoß gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG und zugleich gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dar.

    a) In seinem Beschluss vom 8. Oktober 2004 im Verfahren 1 BvR 702/03 hat das Bundesverfassungsgericht lediglich ein Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers für die Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrens im Wege der Verfassungsbeschwerde bejaht.

    Die tragende Begründung für die Nichtannahme besteht nicht im Hinweis auf ein Fortbestehen des materiellen Bewerbungsverfahrensanspruchs, sondern in der Verneinung des Rechtsschutzinteresses für das neuerliche Verfahren, weil der Beschwerdeführer nichts erreichen kann, was er nicht schon aufgrund der Entscheidung im Verfahren 1 BvR 702/03 erlangt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 702/03 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24726
BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 702/03 (3) (https://dejure.org/2004,24726)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2004 - 1 BvR 702/03 (3) (https://dejure.org/2004,24726)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 1 BvR 702/03 (3) (https://dejure.org/2004,24726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 702/03
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 702/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21021
BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 702/03 (1) (https://dejure.org/2003,21021)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 BvR 702/03 (1) (https://dejure.org/2003,21021)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 BvR 702/03 (1) (https://dejure.org/2003,21021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 702/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht