Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,50
BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68 (https://dejure.org/1970,50)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1970 - 1 BvR 719/68 (https://dejure.org/1970,50)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - 1 BvR 719/68 (https://dejure.org/1970,50)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,50) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 1
  • NJW 1970, 651
  • DVBl 1970, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Dies gelte nur, wenn die Entscheidung über den revisiblen Anspruch präjudiziell für den nicht revisiblen Anspruch sei (BGHZ 35, 302 [306]).

    Dies hatte der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 14. Juli 1961 (BGHZ 35, 302) erneut klargestellt.

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]; 19, 323 [330]).

    Daß die Regelung des § 546 ZPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 19, 323 ff.).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]; 19, 323 [330]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Seine Entscheidung kann daher die in der Verfassungsbeschwerde genannten Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzen (vgl. BVerfGE 21, 102 [104]; 26, 215 [221]).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vollstreckungsakt als solchen nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, die Vollstreckungsbehörde habe bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen (BVerfGE 1, 332 [341]; 15, 309 [311]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]; 19, 323 [330]).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vollstreckungsakt als solchen nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, die Vollstreckungsbehörde habe bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen (BVerfGE 1, 332 [341]; 15, 309 [311]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Müßte aus Anlaß der gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gerichteten Verfassungsbeschwerde auch über Verfassungsverstöße entschieden werden, die lediglich in den Entscheidungen der Instanzgerichte enthalten sein können, so würden die gesetzlichen Fristen zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die den Beschwerdeführer eigentlich beschwerenden Entscheidungen umgangen (vgl. auch BVerfGE 21, 94 [97]).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
    Seine Entscheidung kann daher die in der Verfassungsbeschwerde genannten Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzen (vgl. BVerfGE 21, 102 [104]; 26, 215 [221]).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels musste der Beschwerdeführer nicht davon ausgehen, dass dieses unzulässig ist (vgl. BVerfGE 28, 1 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Offensichtlich unzulässig ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn über seine Unzulässigkeit nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung keine Ungewissheit bestehen konnte (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 91, 93 ; 107, 299 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht