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   BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98   

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https://dejure.org/2002,3158
BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98 (https://dejure.org/2002,3158)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2002 - 1 BvR 724/98 (https://dejure.org/2002,3158)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2002 - 1 BvR 724/98 (https://dejure.org/2002,3158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verurteilung wegen Beleidigung - Meinungsfreiheit - Einkaufszentrum - Sicherheitsdienst - Private Schlägertruppe - Tatsache - Werturteil

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 185
    Strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung wegen einer Meinungsäußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3315
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Normen des einfachen Rechts (vgl. nur BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ).

    Die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob das Strafgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und damit die wertsetzende Bedeutung der Freiheitsrechte verkannt hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Die geltend gemachte Grundrechtsverletzung ist besonders gewichtig, weil der Beschwerdeführer den Schuldspruch einer strafrechtlichen Verurteilung angreift (vgl. BVerfGE 96, 245 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Verurteilung führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob das Strafgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und damit die wertsetzende Bedeutung der Freiheitsrechte verkannt hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Verurteilung führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Normen des einfachen Rechts (vgl. nur BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Auch polemische oder verletzende Meinungsäußerungen unterfallen dem Schutzbereich des Rechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG NJW 2002, 3315, 3316), der § 193 StGB prägt.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    Bei mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung, muss die nicht zur Strafbarkeit führende Deutung der Äußerung jedoch sicher ausgeschlossen werden können, um zu einer Verurteilung zu kommen (vgl. BVerfGE 82, 43, Rdnr. 32; BVerfG NJW 2001, 3613, Rdnr. 21; NJW 2002, 3315, Rdnr. 23), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16

    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger

    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

    Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des

    3 St 54/76">3 St 54/76 - Bezug nimmt, ergibt sich heraus nichts anderes, denn zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. beispielsweise BVerfGE 93, 266, 293; 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, BVerfGE 61, 1, 12 = NJW 1983, 1415; BVerfGE 82, 43, 51 = NJW 1990, 1980; BVerfGE 93, 266, 294 NJW 1995, 3303 = NStZ 1996, 26; NJW 2000, 199, NJW 2002, 3315, NJW 2003, 961, NJW 2003, 3760) zur Meinungsäußerungsfreiheit zu einer weitgehenden Einschränkung des Ehrenschutzes geführt.
  • AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
    So sind in jüngerer Zeit unter anderem folgende Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt und zulässig angesehen worden: die Bezeichnung von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes als »private Schlägertruppe«, »hastig umgekleidete Skinheads« und »primitive Schlägernaturen« (BVerfG NJW 2002, 3315), die Wertung einer Geschwindigkeitskontrolle als »Wegelagerei« (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295), die Bezeichnung des Vaters und Managers eines 15jährigen Kinderstars als »Schikaneur und klein gewachsener Patriarch« (OLG Karlsruhe AfP 2001, 336, die beiden letztgenannten Entscheidungen zitiert nach Soehring und SeelmannEggebert: Die Entwicklung des Presseund Äußerungsrechts in den Jahren 2000­2004 in NJW 05, 579), wobei man geteilter Meinung sein kann, ob es im letztgenannten Fall um ein die Öffentlichkeit wesentlich berührendes Anliegen ging.
  • OLG Stuttgart, 17.02.2003 - 4 Ss 549/02
    Hierzu gehört es nach der Rechtsprechung des BVerfG, dass die Gerichte bei mehr­deutigen Äußerungen andere - nicht strafbare - Auslegungsvadanten mit nachvoll­ziehbaren Gründen auszuschließen haben (st. Rspr. des BVerfG, BVerfG NJW 2002, 3315; BVerfGE 93, 266; je m.w.N.).
  • LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06

    Gemeinsame Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair auf einem T-Shirt

    Völlig unabhängig von der Person des Beschuldigten S kommt der gemeinsamen Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair (mit verbaler Bekräftigung "Hitler Bush Blair International") eine nicht ausschließbare (hierzu BVerfG, NJW 2002, 3315) Aussage zu.
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