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   BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17   

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https://dejure.org/2017,13549
BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17 (https://dejure.org/2017,13549)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2017 - 1 BvR 728/17 (https://dejure.org/2017,13549)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2017 - 1 BvR 728/17 (https://dejure.org/2017,13549)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1626 BGB, § 1626a BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren - zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge der Tochter auf die Mutter; Hinreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit der Vorlage von Schriftstücken zur Überprüfung der Berechtigung der Grundrechtsrügen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren - zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge der Tochter auf die Mutter; Hinreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit der Vorlage von Schriftstücken zur Überprüfung der Berechtigung der Grundrechtsrügen

  • rechtsportal.de

    Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge der Tochter auf die Mutter; Hinreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit der Vorlage von Schriftstücken zur Überprüfung der Berechtigung der Grundrechtsrügen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren - zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit der angegriffenen Entscheidung rechtlich-argumentativ auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 m.w.N.; 101, 331 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit der angegriffenen Entscheidung rechtlich-argumentativ auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 m.w.N.; 101, 331 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Ausweislich seiner Beschwerdebegründung verkennt der Beschwerdeführer, dass die Vorschriften, die das Sorgerecht regeln, kein Instrument sind, um einen Elternteil zu bestrafen, sondern dass im Rahmen von sorgerechtlichen Entscheidungen letztlich das Kindeswohl bestimmend ist (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 37, 217, ; 56, 363 ; 68, 176 ; 72, 122, ; 75, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Zu einer hinreichenden Substantiierung gehört es auch, dass Schriftstücke, ohne deren genaue Kenntnis das Bundesverfassungsgericht die Berechtigung der Grundrechtsrügen nicht überprüfen kann, vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt beziehungsweise in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit der angegriffenen Entscheidung rechtlich-argumentativ auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 m.w.N.; 101, 331 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Zu einer hinreichenden Substantiierung gehört es auch, dass Schriftstücke, ohne deren genaue Kenntnis das Bundesverfassungsgericht die Berechtigung der Grundrechtsrügen nicht überprüfen kann, vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt beziehungsweise in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Ausweislich seiner Beschwerdebegründung verkennt der Beschwerdeführer, dass die Vorschriften, die das Sorgerecht regeln, kein Instrument sind, um einen Elternteil zu bestrafen, sondern dass im Rahmen von sorgerechtlichen Entscheidungen letztlich das Kindeswohl bestimmend ist (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 37, 217, ; 56, 363 ; 68, 176 ; 72, 122, ; 75, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Ausweislich seiner Beschwerdebegründung verkennt der Beschwerdeführer, dass die Vorschriften, die das Sorgerecht regeln, kein Instrument sind, um einen Elternteil zu bestrafen, sondern dass im Rahmen von sorgerechtlichen Entscheidungen letztlich das Kindeswohl bestimmend ist (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 37, 217, ; 56, 363 ; 68, 176 ; 72, 122, ; 75, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Ausweislich seiner Beschwerdebegründung verkennt der Beschwerdeführer, dass die Vorschriften, die das Sorgerecht regeln, kein Instrument sind, um einen Elternteil zu bestrafen, sondern dass im Rahmen von sorgerechtlichen Entscheidungen letztlich das Kindeswohl bestimmend ist (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 37, 217, ; 56, 363 ; 68, 176 ; 72, 122, ; 75, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 728/17
    Zu einer hinreichenden Substantiierung gehört es auch, dass Schriftstücke, ohne deren genaue Kenntnis das Bundesverfassungsgericht die Berechtigung der Grundrechtsrügen nicht überprüfen kann, vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt beziehungsweise in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 1 VB 34/17
    Für eine hinreichende Substantiierung ist es zudem erforderlich, dass Schriftstücke, ohne deren genaue Kenntnis der Verfassungsgerichtshof die Berechtigung der Grundrechtsrügen nicht überprüfen kann, vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt beziehungsweise in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit der Landesverfassung in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.4.2017 - 1 BvR 728/17 - , Juris Rn. 5).
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