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   BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97   

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BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97 (https://dejure.org/1997,3475)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 1 BvR 730/97 (https://dejure.org/1997,3475)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 (https://dejure.org/1997,3475)
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Eigenberichterstattung im Internet

§ 890 ZPO, 'Äußerungskern', Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • JurPC

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, GG Art. 5 Abs. 1 S. 2, GG Art. 5 Abs. 2, ZPO § 890 Abs. 1 S. 1
    Wiedergabe untersagter Äußerungen über das Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit und Erzwingung titulierter Unterlassungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97
    Solche fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, selbst wenn sie sich in einem Presseerzeugnis finden (vgl. BVerfGE 85, 1 ; Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 - Werkszeitung).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97
    Solche fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, selbst wenn sie sich in einem Presseerzeugnis finden (vgl. BVerfGE 85, 1 ; Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 - Werkszeitung).
  • LG Hamburg, 25.02.1997 - 324 O 469/96

    Wiederholung untersagter Äußerungen im Internet

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97
    b) den Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 25. Februar 1997 - 324 O 469/96 -.
  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7; vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.; vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158; Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36; Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.).
  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei

    Zwar greift ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Äußerung sind (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, NJW 2009, 2823 Rn. 11; BVerfG [K], Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10; vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04, NJW-RR 2007, 860 Rn. 20 zum Wettbewerbsrecht).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Eine gegen die Vollstreckung gerichtete Verfassungsbeschwerde kann nur zur Überprüfung von Grundrechtsverletzungen dienen, die sich auf die Zwangsvollstreckung selbst beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

    Die hier angewandte, im Wettbewerbsrecht entwickelte "Kerntheorie", wonach der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche gleichwertigen Äußerungen umfasst, die ungeachtet etwaiger Abweichungen im Einzelnen den Äußerungskern unberührt lassen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

  • BVerfG, 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der prozessualen

    Die Kerntheorie ist verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, Rn. 20 - im Hinblick auf eine lauterkeitswidrige Äußerung in der Werbung; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, juris, Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    Würden nur völlig identische Äußerungen die Rechtsfolge des § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO auslösen, könnte die Unterlassungsverpflichtung leicht umgangen werden; ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit wäre nicht gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 09.07.1997 - 1 BvR 730/97 = BeckRS 1997, 9994 Rn. 12).
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    (a) Zwar ist es unbedenklich, bei der Auslegung eines Unterlassungstitels die in ständiger fachgerichtlicher Rechtsprechung entwickelte "Kerntheorie" zur Anwendung zu bringen, wonach der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots dem Schuldner erkennbar nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche kerngleichen Verletzungshandlungen umfassen kann, in denen ungeachtet etwaiger Abweichungen im Einzelnen das Charakteristische der ursprünglichen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 1990 - 2 BvR 1353/90 - ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97- ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, NJW-RR 2007, S. 860 ).
  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21

    Zum Schutzumfang eines titulierten Unterlassungsgebots

    Es greift vielmehr grundsätzlich auch dann, wenn die verbotenen Äußerungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung sind, sofern etwaige Abweichungen den Aussagegehalt im Kern unberührt lassen (vgl. Senatsurteile vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, VersR 2019, 243 Rn. 44; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10).

    Würden nur identische Äußerungen die Rechtsfolge des § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO auslösen, wäre die effektive Durchsetzung von auf Unterlassung von Äußerungen gerichteten Ansprüchen wesentlich erschwert und ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit nicht gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10; vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04, GRUR 2007, 618, juris Rn. 20 zum Wettbewerbsrecht).

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

    "Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung Senat, NJW 2010, 1454 = AfP 2010, 60 Rn. 7; NJW 2009, 2823 = AfP 2009, 406 Rn. 7; NJW 2008, 3138 = AfP 2008, 507 Rn. 7; BGHZ 174, 262 = NJOZ 2008, 4785 Rn. 11 ff.; vgl. zur Wortberichterstattung Senat, Urt. v. 24.7.2018 - VI ZR 330/17, BeckRS 2018, 32622 Rn. 44; BVerfG, Beschl. v. 9.7.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 10; Wenzel/Burkhardt, Kap. 12 Rn. 158; Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Kap. 40 Rn. 36; Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313 [317, 319 f.]).".

    Das BVerfG hat insoweit ausgeführt (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 12):.

    Das BVerfG spricht davon, dass "etwaige Abweichungen den Äußerungskern unberührt lassen" (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 12).

    Weiter kann aber zu berücksichtigen sein, dass demjenigen, bei dem eine gerichtlich bindende Verletzungshandlung festgestellt worden ist, eine Zurückhaltung bei künftiger Berichterstattung abverlangt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019; Personenzusammenschluss innerhalb einer

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19

    Zur kerngleichen Verletzung eines Unterlassungstenors mit Bezug zum Schutz des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 5 B 1717/99

    Kostenloses Zurverfügungstellen der Bundesrechtsdatenbank

  • OLG München, 01.03.2001 - 21 W 3313/00

    Referierende Wiederholung des Unterlassungstenors - referierender Bericht im

  • LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22

    Kerntheorie im Rahmen des § 322 Abs. 1 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • KG, 10.09.2009 - 9 W 158/09

    Kein Verstoß gegen Unterlassungstenor durch bloße Wiedergabe

  • OLG Köln, 20.12.2007 - 15 W 76/07

    Wiedergabe einer verbotenen Aussage als Eigenberichterstattung in der

  • OLG Köln, 29.06.2009 - 15 W 32/09

    Berichterstattung über Verbot einer Äußerung

  • KG, 24.07.2009 - 9 W 133/09
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