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   BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94   

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BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wirtschaftliche Betätigungsfreiheit

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3, 19 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgerlichrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht - Wirtschaftliche Betätigungsfreiheit - Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1784
  • ZIP 1994, 972
  • NVwZ 1994, 893 (Ls.)
  • WM 1994, 998
  • DB 1994, 1350
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).

    Nur in diesem Umfang ist das angegriffene Urteil zu überprüfen (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    Gegenstand dieser Freiheit sind vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe (BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 -, Umdruck S. 15).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -.
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auch juristische Personen können insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1784).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Der für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelte - verfassungskonforme (BVerfG NJW 1994, 1784, (1785); NJW 2004, 589) - Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzter dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, gilt - wie die Beklagte zu Recht betont - allerdings außerhalb des Wettbewerbsrechts, für deliktische Unterlassungsansprüche, "nicht mit gleicher Strenge" (BGH NJW 1994, 1281).
  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    Den durch diese Vorschriften geschützten Interessen des Klägers kommt über Art. 2 Abs. 1 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2008, 358; NJW 2002, 2621; BVerfG, NJW 1994, 1784; NJW-RR 2004, 1710).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Art. 2 Abs. 1 GG schützt aber u.a. auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit juristischer Personen des Privatrechts (BVerfG-K, NJW 1994, 1784).
  • OLG Rostock, 21.03.2001 - 2 U 55/00

    Veröffentlichung eines "Schuldnerspiegels" im Internet

    Die danach (im Rahmen möglicher Einschränkungen gem. Art. 5 Abs. 2 GG bzw. der Rechtswidrigkeitsprüfung des § 823 Abs. 1 BGB) erforderliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Gewerbekritik kann gerade bei Boykottaufrufen und Prangerwirkung einer Veröffentlichung dazu führen, dass sie unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Tatsacheninformation nicht verbreitet werden darf (BGH NJW 1994, 1281, Verfassungsbeschwerde dagegen zurückgewiesen: BVerfG NJW 1994, 1784; Staudinger/Hager BGB 13. Aufl., § 823 Rn. D 25 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Ungeachtet der Frage, ob das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte (verfassungsrechtliche) allgemeine Persönlichkeitsrecht seinem Wesen nach (Art. 19 Abs. 3 GG) auch auf juristische Personen anwendbar ist oder ob sein enger Bezug zur Menschenwürde dem entgegensteht, vgl. dazu BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 BvR 737/94 - , NJW 1994, 1784, kommt jedenfalls das gesetzliche Recht auf Schutz der Ehre als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (analog § 823 Abs. 1 BGB) nicht nur natürlichen, sondern auch Personenvereinigungen mit ideeller Zielsetzung zu, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist.

    Daß ihm über Art. 19 Abs. 3 GG durch das - verfassungsrechtliche - allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, sei es in der Ausprägung als sogenannte allgemeine Handlungsfreiheit, vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 3. Mai 1994, aaO, NJW 1994, 1784, oder gegebenenfalls auch in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, ein weitergehender Schutz zustünde, als ihm das einfachrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB analog) gewährt, wenn und soweit sein sozialer Geltungsanspruch in seinem Aufgabenbereich betroffen wird, ist nicht ersichtlich.

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Art. 2 Abs. 1 GG schützt aber u.a. auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit juristischer Personen des Privatrechts (BVerfG-K, NJW 1994, 1784).
  • OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01

    Zulässigkeit eines Boykottaufrufs gegen einen Buchverlag

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 66/02

    Auskunft über Eintrag eines Marktbeteiligten in die schwarze Liste

  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07

    Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik

  • OLG München, 28.05.2003 - 21 U 1529/03

    Kein Geldentschädigungsanspruch eines eingetragenen Vereins wegen Angriffen des

  • LG Berlin, 01.06.2010 - 27 O 59/10

    Tatsachenbehauptung

  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

  • OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre

  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

  • VG Berlin, 06.12.2019 - 1 K 456.17
  • LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein

  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4775/95

    Persönlichkeitsrecht eines Vereins - Abgrenzung zwischen der Wiedergabe fremder

  • OLG München, 26.04.1996 - 21 U 5435/95

    Persönlichkeitsrechtsschutz politischer Parteien; Unterlassungsanspruch bei

  • VG Minden, 27.11.2002 - 3 K 1770/02

    Klage gegen Straßenumbenennung in der Stadt Werther erfolglos

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
  • OLG Köln, 12.09.1997 - 6 U 119/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Presseunternehmens durch

  • LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 243/07

    Internet-Artikel mit namentlicher Nennung eines Mörders rechtswidrig

  • VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassung bestimmter Äußerungen über die

  • FG Köln, 18.12.1997 - 2 K 382/96

    Weigerung der Auskunfterteilung als Verwaltungsakt; Auslegung von Maßnahmen von

  • LG Cottbus, 13.12.2021 - 6 O 215/21
  • OLG Dresden, 04.07.2013 - 4 U 785/13
  • LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 597/09

    Zulässiges Werturteil hinsichtlich des Verhaltens im Rahmen eines Boxkampfes

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