Rechtsprechung
BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in Unterhaltsurteil
- IWW
- Wolters Kluwer
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1
Berücksichtigung einer nicht mehr ausgeübten Nebenbeschäftigung bei der Unterhaltsbemessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fiktive Nebenverdienste müssen arbeitsrechtlich zulässig und zumutbar sein
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Unterhalt - Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 14.02.2001 - 41 F 298/00
- OLG Hamm, 08.03.2002 - 10 UF 65/01
- BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 661
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
a) Die Auferlegung von Unterhaltsleistungen schränkt den Verpflichteten in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit ein, die jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfGE 57, 361 ).Der ausgeurteilte Unterhalt darf den Unterhaltspflichtigen nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).
Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ).
- BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Eine über die tatsächliche Erwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das diesem insoweit bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 68, 256 ).Schließlich ist zu prüfen, ob es Nebentätigkeiten entsprechender Art für den Betreffenden überhaupt auf dem Arbeitsmarkt gibt und der Aufnahme einer solchen Tätigkeit wiederum keine rechtlichen Hindernisse entgegenstünden, wobei auch insoweit die Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltsverpflichteten liegt (…vgl. BGH, FamRZ 1998, S. 357 ; BVerfGE 68, 256 ).
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Dabei darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher Normen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).Der ausgeurteilte Unterhalt darf den Unterhaltspflichtigen nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).
- OLG Hamm, 08.03.2002 - 10 UF 65/01
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
a) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 2002 - 10 UF 65/01 -,.Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 2002 - 10 UF 65/01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit über die Höhe der Unterhaltsansprüche für die Zeit nach dem 1. Januar 2001 entschieden worden ist.
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter …
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Schließlich ist zu prüfen, ob es Nebentätigkeiten entsprechender Art für den Betreffenden überhaupt auf dem Arbeitsmarkt gibt und der Aufnahme einer solchen Tätigkeit wiederum keine rechtlichen Hindernisse entgegenstünden, wobei auch insoweit die Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltsverpflichteten liegt (vgl. BGH, FamRZ 1998, S. 357 ; BVerfGE 68, 256 ). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Der ausgeurteilte Unterhalt darf den Unterhaltspflichtigen nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ). - BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94
Keine Übernahme der Kosten angemessener Vergütung für eine dem Pflegebedürftigen …
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bestimmt § 1581 BGB, dass der Verpflichtete, wenn er außerstande ist, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, nur insoweit Unterhalt zu leisten braucht, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, S. 1686 f.). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - …
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
b) Zwar ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer, der über die tarifliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit leistet oder einer Nebentätigkeit nachgeht und deshalb über reale Mehreinnahmen verfügt, der Unterhaltsbemessung auch diese Einkünfte in der - widerlegbaren - Vermutung zugrunde zu legen, die tatsächlich ausgeübte zusätzliche Arbeit sei dem Unterhaltspflichtigen auch zumutbar (vgl. BGH, FamRZ 1982, S. 152 ;… 1991, S. 182 ). - BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 22/85
Obliegenheit zur Verwertung des Vermögens zur Aufbringung von Unterhalt
Auszug aus BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Es gelten aber die gleichen Grundsätze wie beim nachehelichen Unterhalt mit der Maßgabe, dass die vor der Scheidung noch bestehende größere Verantwortung der Ehegatten füreinander zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, FamRZ 1986, S. 556 ).
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …
Mit diesen Vorschriften ist aus objektiver Sicht die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit auch für die Fälle vorgegeben, in denen der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig ist (…Senatsurteile vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 Rn. 22 und vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872, 875; BVerfG FamRZ 2003, 661, 662).Im Rahmen der Zurechnung fiktiver Nebenverdienste ist weiter zu prüfen, ob und in welchem Umfang es dem Unterhaltspflichtigen unter Abwägung seiner von ihm darzulegenden besonderen Lebens- und Arbeitssituation einerseits und der Bedarfslage des Unterhaltsberechtigten andererseits zugemutet werden kann, eine Nebentätigkeit auszuüben (…Senatsurteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 Rn. 24; BVerfG FamRZ 2003, 661, 662).
- BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05
Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen
Soweit das Berufungsgericht dem Beklagten für die Zeit von Januar bis Februar 2004 ein fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit hinzugerechnet hat (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 661 f.), rügt die Revisionserwiderung zu Recht, dass die Begründung des angefochtenen Urteils dies nicht trägt. - BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06
Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte
Mit diesen Vorschriften ist aus objektiver Sicht die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit auch für die Fälle vorgegeben, in denen der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872, 875 und BVerfG FamRZ 2003, 661, 662) .Im Rahmen der Zurechnung fiktiver Nebenverdienste ist weiterhin zu prüfen, ob und in welchem Umfang es dem Unterhaltspflichtigen unter Abwägung seiner von ihm darzulegenden besonderen Lebens- und Arbeitssituation einerseits und der Bedarfslage des Unterhaltsberechtigten andererseits zugemutet werden kann, eine Nebentätigkeit auszuüben (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 661, 662) .
- BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …
a) Eine über die tatsächliche Vollzeiterwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das ihm sodann bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit ihm die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 68, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris Rn. 10).Sollen einem Unterhaltspflichtigen fiktive Nebenverdienste angerechnet werden, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, ob ihm die zeitliche und physische Belastung durch die zusätzliche Arbeit unter Berücksichtigung auch der Bestimmungen, die die Rechtsordnung zum Schutz der Arbeitskraft vorgibt, abverlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris Rn. 11).
Danach ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang es ihm unter Abwägung seiner von ihm darzulegenden besonderen Lebens- und Arbeitssituation sowie seiner gesundheitlichen Belastung mit der Bedarfslage des Unterhaltsberechtigten zugemutet werden kann, eine Nebentätigkeit auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 24).
Ferner ist zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt entsprechende Nebentätigkeiten für den Betreffenden bietet, wobei auch insoweit die Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltsverpflichteten liegt (vgl. BVerfGE 68, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris Rn. 12).
- BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden …
Eine über die tatsächliche Erwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das diesem insoweit bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f. und FamRZ 1985, 143). - OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17
Anspruch auf Kindesunterhalt
Eine Ausweitung der Tätigkeit auf bis zu 48 Stunden in der Woche (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662;… BGH, FamRZ 2008, 872, 874f. Rn. 29 ff), was ein nach § 3 ArbZG zulässiges Tätigwerden auch am Samstag beinhalten würde (…vgl. BeckOK ArbR/Kock, 51. Ed. 1.3.2019, ArbZG § 3 Rn. 1), kann vom Antragsgegner nicht verlangt werden, zumal er nach den übereinstimmenden Angaben der Beteiligten im Senatstermin vom 06.06.2019 mit dem Antragsteller regelmäßigen Umgang alle 14 Tage am Wochenende von Freitag, 17:00 Uhr, bis Sonntag, 16 Uhr, pflegt. - OLG Bremen, 10.11.2016 - 4 UF 113/16
Umfang der Erwerbsobliegenheit des gegenüber minderjährigen Kindern …
aa) Allerdings können dem Unterhaltspflichtigen auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit nur insoweit zugerechnet werden, als ihm eine solche Tätigkeit im Einzelfall zumutbar ist (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH, FamRZ 2009, 314).Ferner ist zu gewährleisten, dass dem Unterhaltspflichtigen ggf. ausreichend Zeit bleibt, um Umgang mit seinen Kindern pflegen zu können (BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662;… BGH, FamRZ 2009, 314 Rn. 25).
- BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der …
Hat der Unterhaltspflichtige ausreichend substantiiert konkrete Umstände vorgetragen, die eine Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit ergeben können, sind die Gerichte allerdings im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung gehalten, ein fiktives Einkommen ausgehend von den vorgetragenen Umständen realitätsgerecht festzustellen und zu begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 -, juris, Rn. 19;… Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris, Rn. 19 ff.; zur Darlegungslast bezüglich der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit vgl. BVerfGK 19, 453 und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris, Rn. 12).Hierzu ist nichts konkretes ausgeführt, was aber angesichts der Darlegungen des Beschwerdeführers für die Prüfung der Frage der Zumutbarkeit und damit für die Verneinung der Erfolgsaussicht erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2003 - 1 BvR 752/02 -, juris, Rn. 11 und 15; BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris, Rn. 29).
- OLG Bremen, 16.12.2016 - 4 UF 91/16
Kindesunterhalt: Wirksamkeit des Abschlusses von Rückübertragungsvereinbarungen …
genheit des § 1603 Abs. 2 BGB fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit nur insoweit zugerechnet werden, als ihm eine solche Tätigkeit im Einzelfall zumutbar ist (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH, FamRZ 2009, 314;… OLG Bremen, a.a.O., Rn. 33).Ferner ist zu prüfen, ob es Nebentätigkeiten entsprechender Art überhaupt auf dem Arbeitsmarkt gibt und der Aufnahme einer solchen Tätigkeit wiederum keine rechtlichen Hindernisse entgegenstünden, wobei insoweit die Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltspflichtigen liegt (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 661;… OLG Bremen, a.a.O.).
Ferner ist zu gewährleisten, dass dem Unterhaltspflichtigen ggf. ausreichend Zeit bleibt, um Umgang mit seinen Kindern pflegen zu können (BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662;… BGH, FamRZ 2009, 314 Rn. 25;… OLG Bremen, a.a.O.).
- OLG Hamm, 22.05.2006 - 6 WF 302/05
Kindesunterhalt: Aufwendungen für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht kein …
Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG FamRZ 2003, 661, 662). - OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine …
- OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20
Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz …
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
- OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung des Umzugs eines Unterhaltspflichtigen …
- OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
Feststellung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von …
- OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 20 UF 114/03
- OLG Köln, 29.06.2022 - 10 UF 10/22
Höhe der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven …
- OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 9 UF 38/07
Kindesunterhalt: Anspruch aus übergegangenem Recht wegen der Zahlung von …
- OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt
- OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen …
- OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Einsatz vorhandenen Vermögens zur …
- OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08
Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen einen Anspruch auf …
- OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07
Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer …
- OLG Saarbrücken, 07.08.2009 - 6 UFH 58/09
Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern
- OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 UF 441/04
Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber …
- OLG Köln, 11.08.2011 - 4 WF 122/11
Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern
- OLG Karlsruhe, 04.03.2005 - 18 UF 231/03
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche …
- OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 49/09
Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit; (Un-)Zumutbarkeit eines …
- OLG Köln, 12.05.2011 - 27 WF 37/11
Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 9 UF 58/07
Kindesunterhalt: Beweislast für die Leistungsunfähigkeit beim …
- OLG Brandenburg, 20.10.2005 - 10 WF 247/05
Kindesunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Nebeneinkommens neben …
- OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
Kein Wechsel der Berufstätigkeit bei Gefährdung des Regelbedarfs eines …
- OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 9 WF 35/07
Prozesskostenhilfe; Unterhaltsabänderungsklage: Darlegungspflicht des …
- OLG Nürnberg, 14.10.2003 - 10 WF 3007/03
Abänderung eines in einer Jugendamtsurkunde titulierten Kindesunterhalts
- OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 10 UF 1612/09
Kindesunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden aus der …
- OLG Köln, 08.03.2005 - 4 WF 31/05
Zu den Voraussetzungen für eine Abänderungsklage betreffend eines …
- OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
- OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Zurechnung fiktiven Einkommens bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit des …
- OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 WF 27/08
Leistungsunfähigkeit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit bzgl. der …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - 9 UF 4/03
Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit
- OLG Köln, 17.06.2003 - 4 UF 233/02
Widerruf eines prozessualen Anerkenntnisses; Rechtsfolgen eines finanziellen …
- OLG Hamm, 20.10.2006 - 9 WF 121/06
Keine generelle Verringerung des Selbstbehaltes bei Wahl einer preiswerten …
- AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
- OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 9 UF 77/07
Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines …
- OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 WF 108/09
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines einem minderjährigen Kind …
- OLG Bremen, 18.12.2008 - 5 WF 100/08
Umfang der Anrechnung einer fiktiv angenommenen wöchentlichen Arbeitszeit bei …
- OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 13/07
Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …
- OLG Karlsruhe, 31.01.2007 - 2 WF 5/07
Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen …
- OLG Hamburg, 13.09.2005 - 10 UF 6/05
Unterhalt des minderjährigen unverheirateten Kindes: Erwerbsobliegenheiten des …
- OLG Köln, 03.08.2021 - 10 UF 44/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Erzielbare Einkünfte bei nicht ausreichenden …
- OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 9 UF 215/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Dem …
- OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 34/07
Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines …
- OLG Brandenburg, 25.11.2008 - 10 UF 99/08
Minderjährigenunterhalt: Anforderungen an Bewerbungsschreiben zum Nachweis von …
- OLG Koblenz, 22.04.2004 - 7 UF 814/03
Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
- OLG Köln, 08.06.2021 - 10 UF 24/21
Zahlung von Mindestunterhalt für ein Kind Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung …
- OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 33/07
Prozesskostenhilfe; Abänderungsverfahren: Erfolgsaussicht bei gesteigerter …
- KG, 08.06.2006 - 17 WF 131/06
Minderjährigenunterhalt: Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit im Rahmen der …
- OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
- OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 WF 261/03
Aufnahme einer Nebentätigkeit zur Sicherung des Mindestunterhalts minderjähriger …
- OLG Hamm, 08.08.2005 - 6 WF 302/05
- AG Bergisch Gladbach, 23.06.2003 - 27 F 382/01
Handhabung des Verbots der Ersatzzustellung bei der Briefkastenzustellung; …
- KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
Kindesunterhalt: Prüfung des erzielbaren Arbeitseinkommens im Rahmen der …
- OLG Köln, 15.12.2003 - 21 UF 152/03
- OLG Dresden, 13.01.2010 - 20 UF 644/08
Fiktive Einkünfte; Nebentätigkeit, Ortswechsel
- OLG Brandenburg, 13.01.2009 - 10 UF 132/08
Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens bei einem …
- OLG Hamm, 08.03.2002 - 10 UF 65/01