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   BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, 1 BvR 756/99   

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https://dejure.org/2002,817
BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, 1 BvR 756/99 (https://dejure.org/2002,817)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, 1 BvR 756/99 (https://dejure.org/2002,817)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99, 1 BvR 756/99 (https://dejure.org/2002,817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Meinungsfreiheit bei Weitergabe von Informationen an die Presse; Weitergabe eines Anwaltsschreibens an eine Zeitung; Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1109
  • NVwZ 2003, 730 (Ls.)
  • afp 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit der Klägerin, also einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (vgl. Senat, BGHZ 36, 77, 80 und 161, 266, 268; Urteile vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385 und vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 - VersR 2007, 511, 512; BVerfG, NJW 2003, 1109, 1111 ; Zimmermanns, ZfL 2003, 79, 80 f.).

    Grundsätzlich können Form und Umstände einer Meinungskundgabe so gewählt werden, dass damit die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung erzielt wird (BVerfG, NJW 2003, 1109, 1110).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Wahre Aussagen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, es sei denn, die Aussagen betreffen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre und sind nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).

    Dabei müssen, wie bereits dargelegt, wahre Aussagen, soweit sie - wie hier - nicht die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre betreffen, in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 85, 1, 17; 90, 241, 248 f.; 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414 und NJW 2003, 1109, 1110; BGHZ 36, 77, 80 ff.; 138, 311, 320 f.).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Eine Medienkampagne im Vorfeld oder am Rande einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist in den Grenzen des Ehrenschutzes erlaubt (vgl. BVerfG 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99, 1 BvR 765/99 - zu III 1 b der Gründe; BGH 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - zu II 1 b der Gründe) .
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